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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bafög und Erbschaft



Cassy
03.09.2008, 15:11
Zu allererst: weder die Suche im Forum noch das Bemühen von google haben mir bei meiner Frage geholfen...

So, nun mein kleines Problem: Meine Oma starb im Frühling diesen Jahres. Wie wir Enkel nun erfahren haben erbt jeder von uns Geld (keine Grundstücke o.ä.). Dieser Betrag wird über der Freibetragsgrenze von 5000 Euro liegen. Da ich seit einem Jahr elternabhängiges Bafög bekomme nun meine Frage: Muss ich diese Erbschaft beim Bafög-Amt angeben? Wird mir dann mein eh schon sehr geringes Bafög-Geld weiter verringert oder gar gestrichen? :-nix

Vielleicht war ja von euch schon jemand in dieser Situation.

Cassy :-)

medijan
03.09.2008, 15:19
So leid es mir tut. Nach allem was ich bisher darüber erfahren habe wird es wohl so sein, dass du den Bafög-Anspruch verlierst sobald du ein Vermögen von über 5000 € dein eigen nennst. Ich weiß nicht inwiefern es legal wäre sein Erbe nicht anzutreten und das Geld so den Geschwistern, quasi zur Verwahrung zukommen zu lassen. Ich erinnere mich aber in der Zeitung gelesen zu haben, dass jemand, der einen größeren Geldbetrag (imho 20 k) besaß und diesen vor dem bafög-Stichtag an andere Personen transferierte um Bafög zu beantragen VERKNACKT wurde. In dem anderen Fall würde dir das Geld ja niemals gehören, da du das erbe nicht antrittst. Vielleicht wäre das ja eine legale Möglichkeit. :-nix

Jemand anderes?

Cassy
03.09.2008, 15:25
Das klingt jetzt vielleicht bescheuert, aber ich wollte das Geld, das sie sich wirklich mühevollst zusammengespart hat nicht einfach so für das tägliche Leben ausgeben. Sie hätte gern gehabt, wenn man sich davon etwas leistet, wodurch man immer an sie denkt :-heul Oh je, das nervt mich total :-???


Aber andere Frage: was, wenn ich das Geld jetzt zum Beispiel für einen Autokauf verwenden würde (hab zwar schon eins, also nur theoretisch). Das würde mir ja nicht als Vermögen angerechnet werden.

metty
03.09.2008, 15:42
Bafög ist nunmal Sinngemäß ist nun mal dafür da, Leuten ein Studium zu finanzieren die es sonst nicht können. Ob das immer ist bleibt mal dahingestellt.

Beim Bafög bescheißen kann üble Folgen für dich haben, Vorstrafe etc.
Hat mir zumindest ein Typ vom Studentenwerk in Münster erzählt.

Verstehen kann ich deinen Zwiespalt schon.

Aber sie es doch einfach mal so: Wie stolz wäre wohl deine Oma auf dich gewesen wenn du dein Studium schaffst und sie dich dabei sogar noch unterstützen konnte :-angel

Cassy
03.09.2008, 15:52
Mich ärgert daran, dass ich so viele Leute kenne, die dicke Bankkonten haben und dennoch den Staat bescheissen :-??? Und die erzählen das dann auch noch ungeniert herum. Das Problem ist, selbst mit dem geerbten Geld komm ich nicht lang über die Runden. Aber bekomm ich dann auch wirklich wieder Bafög?

Ich will ja nicht schummeln, hätte vor Knast etc ordentlich Angst.

medijan
03.09.2008, 15:58
Mich ärgert daran, dass ich so viele Leute kenne, die dicke Bankkonten haben und dennoch den Staat bescheissen :-??? Und die erzählen das dann auch noch ungeniert herum. Das Problem ist, selbst mit dem geerbten Geld komm ich nicht lang über die Runden. Aber bekomm ich dann auch wirklich wieder Bafög?

Ich will ja nicht schummeln, hätte vor Knast etc ordentlich Angst.Ja, sobald dein Vermögen wieder unter 5000 € ist, ist das kein Problem.
Du solltest dich m.E. aber darum bemühen, einen legalen Ausweg aus dieser Situation zu finden, ohne, dass du diesen Weg gehen musst.

Strodti
03.09.2008, 16:30
Wenn du dir etwas gönnst (also größere Anschaffungen wie PC, Auto, Urlaub etc) würde ich die Quittung oder den Kontoauszug aufbewahren. Angenommen du bekommst 10.000 Euro von deiner Oma und kaufst dir einen schönen Gebrauchtwagen, hättest du weiterhin BAföG Anspruch. So ist das nun mal...

Cassy
03.09.2008, 16:32
Danke für eure Meinungen! Bin mir sicher dass ich den legalen Weg nehme. Irgendwie schaffen mein Freund und ich das schon. Ist halt nicht immer leicht dieses Studentenleben :-)

Lava
03.09.2008, 17:19
Bei uns gibt es eine Bafög Beratung beim Studentenwerk. Vielleicht können die dir weiterhelfen!

king kola
03.09.2008, 21:47
wie wärs wenn du einfach mal nen fähigen steuerberater fragst...

Solara
03.09.2008, 21:58
Eine Bekannte hatte ein grob ähnlich gelagertes Problem, ebenfalls ne Erbschaft, die aber als Treuhandkonto (oder so) angelegt war, an das sie zum damaligen Zeitpunkt auch nicht dran kam, selbst wenn sie gewollt hätte.
Da forderte das Bafögamt in 4-stelligem Betrag zurück, war ein Riesenärger, dank einiger Freunde, welche sich in den Endzügen des Jurastudiums befanden, kam sie da unbeschadet raus.
Aber wie gesagt, die kam eigentlich nicht an das Geld ran und es war ihr trotzdem angerechnet worden.

Viel Glück!

trina1081
04.09.2008, 06:20
Also mein Bruder liegt mit seinem Gesparten auch etwas über der 5000€ Grenze und bekommt trotzdem Bafög. Ihm wird bei der Berechnung des ihm zustehenden Geldes einfach der überschüssige Betrag angerechnet, dadurch bekommt er etwas weniger Bafög, aber er bekommt welches.

Cassy
04.09.2008, 07:57
Ok, vielen Dank für eure Informationen. Ich werde mal noch beim Steuerberater meiner Eltern nachfragen. Hoffe nur dass es einen legalen Weg gibt, damit ich weiterhin Bafög bekommen kann :-nix

Talelady
04.09.2008, 14:54
Hallo Cassy!

Die Frage ist natürlich immer wie weit es über 5200 € liegt. Das was drüber ist wird durch 12 geteilt und so viel weniger bekommst du im Monat.
Wenn du dir von dem Geld etwas besorgst, wie einen neuen Computer o.ä. - bewahr die Rechnungen gut auf.

Zu Steuerberatern/Rechstanwälten etc. in diesem Zusammenhang: die haben manchmal weniger Ahnung vom Bafög als sie vorgeben und reiten einen dadurch evtl. tiefer in die Sch...... als nötig.
Hingegen sind die zuständigen Bafög-Beamten manchmal wirklich nette Menschen, wenn man ihnen signalisiert, man will den bestmöglichen legalen Weg finden.

Cassy
04.09.2008, 14:59
Ich werd am Montag mal bei meinem Bafög-Berater/Sachbearbeiter -oder wie auch immer man das nennt- vorbeischauen. Werd ihm auch klar sagen dass ich einen legalen Weg will. :-lesen