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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erklärbär für Ablauf mündliche Prüfung gesucht



Rumpelstilzchen
04.09.2008, 10:08
Ich habe mir gerade mal die Approbationsordnung durchgelesen, besonders wegen der mündlichen Prüfung.

Mir sind die Konsequenzen aus diesem Paragraphen nicht klar:



§30
[...]
(2) Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich in jeden Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem Prüfling seine praktische Ausbildung gemäß §3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.
[...]


Bedeutet das, daß eine Prüfung in einem vierten Fach für mich gar nicht stattfindet oder wie? Oder wird das auf Länderebene nochmals geregelt? Ich konnte leider keine Prüfungsordnung für den Frankfurter Fachbereich finden, kann jemand weiterhelfen? Was ist dann mit dem ominösen "vierten Fach"?

marry276
04.09.2008, 10:34
Bedeutet das, daß eine Prüfung in einem vierten Fach für mich gar nicht stattfindet oder wie? Oder wird das auf Länderebene nochmals geregelt? Ich konnte leider keine Prüfungsordnung für den Frankfurter Fachbereich finden, kann jemand weiterhelfen? Was ist dann mit dem ominösen "vierten Fach"?

Der 4. Prüfer soll ja eigentlich "fächerübergreifend" prüfen. Das ist aber auch wieder von Prüfer zu Prüfer unterschiedlich und wird wohl erst im persönlichen Kontakt mit diesem klar.

Talelady
04.09.2008, 10:39
Ich schließe mich der Fragestellung an...

Bin über den gleichen Paragraphen gestolpert, als ich nachsehen wollte, welche Fächer als 4. infrage kommen: ich hatte bei der (vorläufigen) Mitteilung wer mich prüft hinter dem Namen des 4. Prüfers "Gesundheitswissenschaft" entdeckt und das Dekanat konnte mir nicht sagen, was ich darunter zu verstehen habe. Mir wurde gesagt, er sei ja der 4. Prüfer und prüfe somit fächerübergreifend...

wenn du dir § 28 ansiehst:


§ 28
Inhalt des Zweiten Abschnitts der Prüfung
(1) Dem Prüfling sind praktische Aufgaben aus den klinisch-praktischen Fächern zu stellen. Dabei sind auch klinisch-theoretische und fächerübergreifende Fragestellungen sowie Fragestellungen aus Querschnittsbereichen einzuschließen.
(2) In der Prüfung hat der Prüfling fallbezogen zu zeigen, dass er die während des Studiums erworbenen Kenntnisse in der Praxis anzuwenden weiß und über die für den Arzt erforderlichen fächerübergreifenden Grundkenntnisse und über die notwendigen Fähigkeiten und Fertigkeiten verfügt. Er hat insbesondere nachzuweisen, dass er
1. die Technik der Anamneseerhebung, der klinischen Untersuchungsmethoden und die Technik der grundlegenden Laboratoriumsmethoden beherrscht und dass er ihre Resultate beurteilen kann,
2. .... etc.

scheint es so, dass sie dich zwar alles Prüfen können, es aber immer etwas fallbezogenes sein muss.

Rumpelstilzchen
04.09.2008, 10:49
Das wird dann lustig, ich habe als Wahlfach Anästhesie und das vierte Fach in der Prüfung ist bei mir Gynäkologie, also wie soll das werden?

Die Anästhesistin kann die anderen fragen, was sie bei einer Notsectio für eine Narkose machen würden, das ist klar.
Und was fragt mich der Gynäkologe?

Eijeijei, das wird ja ein lustiges Vorgespräch.

Talelady
04.09.2008, 11:21
hast du denn jemand mit dem Wahlfach Gyn in deiner Prüfungsgruppe oder seid ihr alle Wahl-Anästhesisten?

marry276
04.09.2008, 11:23
Das wird dann lustig, ich habe als Wahlfach Anästhesie und das vierte Fach in der Prüfung ist bei mir Gynäkologie, also wie soll das werden?

Die Anästhesistin kann die anderen fragen, was sie bei einer Notsectio für eine Narkose machen würden, das ist klar.
Und was fragt mich der Gynäkologe?

Eijeijei, das wird ja ein lustiges Vorgespräch.

Na, da würde ich an Deiner Stelle davon ausgehen, dass Du schon Gyn gefragt wirst, aber wahrscheinlich nicht so speziell wie Deine Mitprüflinge.

Lava
04.09.2008, 12:16
Fächerübergreifend kann eigentlich jeder prüfen. Manche tun es, die meisten eigentlich nicht. Die fragen auch nichts anderes als sie in all den Jahren zuvor im 2. und 3. Stex gefragt haben.

Und das "fallbezogen" ist auch so eine Sache... wenn ein Patient nunmal nichts hergibt (z.B. für Gyn, weil er ein Mann ist), zieht man irgendwas an den Haaren herbei. Nur weil mein Pat damals angegeben hat, jeden Abend ein paar Bier zu trinken, wurde ich über die Folgen des Alkohols in Länge und Breite ausgefragt angefangen beim Internisten über den Neurologen bis hin zum Psychiater. Dabei war mein Patient weder Alkoholiker noch hatte er irgendwelche Leberschäden :-nix

Rumpelstilzchen
04.09.2008, 12:39
Mir geht es auch darum, was meine Rechte und Pflichten sind ... also daß mich der Gynäkologe beispielsweise über einen seiner Lieblinge ausfragt, das muzinöse Kystadenom, ohne daß es in einem Zusammenhang mit dem Patienten stünde. Ich werde auch mal abwarten, was er im Vorgespräch sagt.

Letztendlich wäre so etwas wie eine definitive Formulierung genau das richtige.

wildcoyote
04.09.2008, 21:12
Das wird dann lustig, ich habe als Wahlfach Anästhesie und das vierte Fach in der Prüfung ist bei mir Gynäkologie, also wie soll das werden?

Die Anästhesistin kann die anderen fragen, was sie bei einer Notsectio für eine Narkose machen würden, das ist klar.
Und was fragt mich der Gynäkologe?

Eijeijei, das wird ja ein lustiges Vorgespräch.

ich hatte HNO als wahlfach, Uro als losfach. bei einem mädel wars umgekehrt. es wurden alle gleich befragt.

Moorhühnchen
04.09.2008, 21:13
Nun ja, ich hab ja die Kombi Neuro + HNO.
Kann mir gut vorstellen, daß die HNO-Prüferin mich über Schwindel, Menière oder von mir aus auch Facialisparese was fragt... keine Ahnung. Ihr Spezialgebiet ist Pädaudiologie, was mit der Neuro ja nicht sooo gut zusammenpaßt.

Antracis
04.09.2008, 21:45
Der Teufel steckt halt wie meist im Detail:


§30
[...]
(2) Der mündlich-praktische Teil der Prüfung bezieht sich in jeden Fall auf patientenbezogene Fragestellungen aus der Inneren Medizin, der Chirurgie und dem Gebiet, auf dem Prüfling seine praktische Ausbildung gemäß §3 Abs. 1 Satz 4 Nr. 3 erfahren hat.
[...]

"In jedem Fall" werden also die 3 PJ-Fächer geprüft. Das es meines Wissens in allen Bundesländern noch ein 4. Prüfungsfach gibt, ist folglich eine legitime Auslegung dieses Paragraphens, die sich vor allem aus den Prüfungsgewohnheiten der alten Examina ableitet.

Welche Fächer bevorzugt geprüft werden, ist scheint ebenfalls bundeslandspezifisch zu sein. So wurden offenbar in Berlin in den letzten Examina nur noch klinische Fächer geprüft, also z.B. kein Patho, Hygiene oder Mibi.
Gerade bei Fächern wie Radiologie oder Pharma hab ich gehört, das viel fachübergreifend im 4. Fach gesprüft wurde und sich die Prüfer im Großen und Ganzen sehr zurückgehalten haben. Ich weiß aber auch von einer Anästhesieprüfung, wo das 4. Fach klar gleichberechtigt neben den anderen 3. Fächern stand. Unterschied war nur, dass nicht so sehr klinisch-praktisch geprüft wurde. Also der Prüfer sagte schon im Vorgespräch, dass er schon einen Unterschied darin sieht, ob jemand 4. Monate in dem Fach gearbeitet oder nur ein Buch gelesen hat.

Gruß
Anti

Lava
05.09.2008, 13:07
Also bei uns wurde mit Stoppuhr geprüft und jeder der 5 (!) Prüfer bekam die gleiche Zeit zugesprochen. So richtig unterschieden zwischen Wahlfach und 4./5. Fach wurde auch nicht. Beim Psychiater haben wir z.B. Lose gezogen, wer welches Fallbeispiel bekommt. Allerdings war es dann schon so, dass der Wahlfach-Prüfling vielleicht einen tick härtere Fragen bekommen hat. Aber die Prüfer richten sich sowieso nach dem Niveau des Prüflings.

Leute, macht euch nicht ins Hemd und hört auf auf diesen Paragraphen herumzureiten. Geprüft wird wie eh und je, wenn man Glück hat, gibt's Protokolle und wenn nicht ist das auch nicht so schlimm. :-top