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DevaShiva
05.09.2008, 22:33
Ich werde im Oktober mit dem Arbeiten anfangen und steige gerade nicht mehr ganz durch die ganze Bürokratie durch....


Könnt ihr mir was zur Ärzteversorgung sagen? Macht es Sinn, sich da anzumelden (und sich von der gesetzlichen rentenversicherung abzumelden)?

Und wenn ja: Wie melde ich mich an? Gibt es da ein Anmeldedokument zum Runterladen? Ich konnte auf der Homepage der bayerischen landesärztekammer (ich werde in bayern arbeiten) nichts dazu finden....

Titanus
05.09.2008, 23:07
Als sozialversicherungspflichtiger Arzt bist Du - soweit ich weiß - verpflichtet, Dich im Ärzteversorgungswerk zu versichern. Vordrucke gibt´s auf den entsprechenden Seiten, u.a. auch der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung.

http://www.baev.org/portal/page/portal/bvk/baev/index.html

Das ganze hat steuerliche Vorteile gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung und die gute Mitgliederstruktur (im Allgemeinen gut verdienende Ärzte) kommt Dir bei der Leistung zugute. Du mußt für eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk für Ärzte Mitglied der zuständigen Ärztekammer sein (aber das ist ja ohnehin auch Pflicht).

Einziger Nachteil der Ärzteversorgung: Du kannst keine Produkte der Riester-Rente nutzen.

synovia
06.09.2008, 07:43
Sobald du dich bei deiner zuständigen LÄK anmeldest, bekommst du auch die Unterlagen des Versorgungswerks zugeschickt. Du hast dann (ich glaube) 3 Monate Zeit die Formulare auszufüllen und zurück zu schicken.
Mach dir also jetzt während der Examensvorbereitung nicht allzu viel Stress, das hat Zeit bis danach :)

trina1081
06.09.2008, 07:45
Meine Personalabteilung hat mir geraten, schon jetzt (fange im Dezember an zu arbeiten) die Befreiung zu beantragen, damit ich gar nicht erst in die normale Rentenversicherung einzahlen muss.

Geht das denn? Hat das jemand schon mal gemacht?

tine74
06.09.2008, 07:55
Also bei uns macht das das Versorgungswerk für einen.
Hier mußte man Formulare im Netz ausdrücken für den Beitritt beim Versorgungswerk und die Befreiung, alles ans Versorgungswerk schicken und die haben sich dann gekümmert.
Das hat alles in allem ca. 2 - 3 Wochen gedauert, länger nicht, dann hatte ich alle Bescheinigungen, die ich brauchte.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich jetzt schon befreien kann, normalerweise muss man Mitglied sein in einem Versorgungswerk, bevor das geht, und im Versorgungswerk kannst Du erst sein, wenn Du bei der Ärztekammer gemeldet bist und dort erst, wenn Du Arzt bist,

trina1081
06.09.2008, 08:01
Mir wurde gesagt, ich soll einfach einen Brief dazu legen, dass ich ab 1.12. ne Stelle habe und dann direkt ins Versorgungswerk möchte und mich direkt von der Rentenversicherung befreien lassen möchte

trina1081
06.09.2008, 08:01
Achja, wäre ÄK Nordrhein, wo dann Mitglied wäre

test
06.09.2008, 10:21
Also bei uns macht das das Versorgungswerk für einen.
Hier mußte man Formulare im Netz ausdrücken für den Beitritt beim Versorgungswerk und die Befreiung, alles ans Versorgungswerk schicken und die haben sich dann gekümmert.
Das hat alles in allem ca. 2 - 3 Wochen gedauert, länger nicht, dann hatte ich alle Bescheinigungen, die ich brauchte.

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass man sich jetzt schon befreien kann, normalerweise muss man Mitglied sein in einem Versorgungswerk, bevor das geht, und im Versorgungswerk kannst Du erst sein, wenn Du bei der Ärztekammer gemeldet bist und dort erst, wenn Du Arzt bist,

In Baden Württemberg kann man sich sogar erst im Versorgungswerk anmelden, wenn man eine Tätigkeit ausübt, die tatsächlich die Approbation voraussetzt. Der alleinige Besitz der Approbation reicht noch nicht mal aus.
Hängt aber vom Bundesland ab.
Der Mitgliedsstatus bei der Ärztekammer hat aber damit meines WIssens nichts zu tun, wobei man dort ja auch zwangsweise Mitglied werden muss.

Ösiman
06.09.2008, 12:48
Hier in Westfalen Lippe kannst dich auch vorher schon bei der Ärzteversorgung anmelden- dann zahlst du nie in die BVA ein.
Selbst wenn du das die ersten Monate vor der Befreiung gemacht hast, ist das kein großes Problem-nach Ablauf von 36 Monaten kannst du deinen (Arbeitnehmeranteil) wieder von der BVA zurückfordern. Ist aber wieder mal Bürokratie..

Wenns geht dann vorher schon kümmern und alles regeln...
Ärzteversorgung ist von den Leistungen her auf alle Fälle deutlich besser als die staatliche....
Solange du nicht mehr als 60 Monate in eine Versorgungskasse eingezahlt hast, kannst du das Geld zur nächsten Versorgungskasse dann auch wieder mitnehmen (z.B. beim Länderwechsel), ansonsten musst du dann splitten (oder ruhen lassen, oder einen geringen Betrag weiterzahlen); zu Rente bekommst du das Geld dann halt aus verschiedenen Kassen...

tine74
06.09.2008, 12:56
In Baden Württemberg kann man sich sogar erst im Versorgungswerk anmelden, wenn man eine Tätigkeit ausübt, die tatsächlich die Approbation voraussetzt. Der alleinige Besitz der Approbation reicht noch nicht mal aus.
Hängt aber vom Bundesland ab.
Der Mitgliedsstatus bei der Ärztekammer hat aber damit meines WIssens nichts zu tun, wobei man dort ja auch zwangsweise Mitglied werden muss.

Also bei uns war auf dem Anmeldeformular extra ein Feld, wo man reinschreiben mußte, dass man ab dann und dann Mitglied in der Ärztekammer sei... keine Ahnung, ich habe mich überall zeitgleich angemeldet und hat alles geklappt. War übrigens auch Westfalen-Lippe

Tibia
07.09.2008, 09:35
Einziger Nachteil der Ärzteversorgung: Du kannst keine Produkte der Riester-Rente nutzen.

Achso? :-(( Hab vor 3 Monaten eine Riester-Rente abgeschlossen, aber mir wurde nicht gesagt, dass ich dafür Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein muss. Ich hab mich nämlich sofort befreien lassen, wie die meisten von euch wohl auch. Soll ich die RR jetzt kündigen? :-nix

test
07.09.2008, 09:42
Achso? :-(( Hab vor 3 Monaten eine Riester-Rente abgeschlossen, aber mir wurde nicht gesagt, dass ich dafür Mitglied der gesetzlichen Rentenversicherung sein muss. Ich hab mich nämlich sofort befreien lassen, wie die meisten von euch wohl auch. Soll ich die RR jetzt kündigen? :-nix

BIst du sicher, dass es keine Rürup Rente war? Die Versicherungsfritzen wissen normalerweise, dass du als Arzt nicht Riestern kannst. Oder bist du verheiratet mit jemandem, der zulagenberechtigt ist?

Tibia
07.09.2008, 10:13
Ich habe eine UniProfiRente von Union Investment und soweit ich weiß, ist das ne klassische Riesterrente. Ich muss bekennen, dass ich diesbezüglich aber auch ziemlich unwissend bin *mich schäm* die Banktussi hat mich so zugetextet, dass ich nach 1,5h einfach nur noch fragte, wo ich unterschreiben soll :-blush
Verheiratet bin ich nicht. Ich glaub, ich sollte da mal anrufen - die Frage ist nur wann :-keks

tine74
07.09.2008, 10:19
Ich hatte vor zwei Jahren eine Riester-Rente abgeschlossen. Damals wußte ich noch nicht, dass ich das Studium fertig machen und ins ärztliche Versorgungswerk wechseln würde.
Ich hab dann bei unserem Versicherungsvertreter nachgefragt und der wußte das DEFINITIV nicht, dass man dann nicht riestern kann und mußte selbst erst nachfragen.
Mein Beitrag war nicht sehr hoch (war ja Hausfrau), allerdings hat es sich wegen der Kinderzulagen gelohnt.

Ich bin mir nun nicht sicher, ob ich den Vertrag ganz kündigen soll (zurückbekommen würde ich so gut wie nichts) oder ihn nur beitragsfrei stellen lassen soll.. aber weiterführen werde ich ihn nicht, denn riestern geht wie gesagt nur, wenn man in die gesetzliche Rentenkasse einzahlt.
Ich würde ihn an Deiner Stelle kündigen, in drei Monaten hast Du ja wahrscheinlich noch nicht soooooooooo vie eingezahlt

hasenschatzcaro
15.09.2008, 11:22
Meine Versicherungsfrau von der Ärzte Finanz hat mich extra darauf hingewiesen, dass man als Arzt KEIN Riester machen kann. Die meisten Typen von der Bank hätten davon allerdings keinen Plan und versuchen es einem dann aufzuschwatzen...

synovia
15.09.2008, 14:09
Dem kann ich nur zustimmen. War kürzlich bei der Sparkasse (weil eine Schulkollegin dort jetzt Filialleiterin ist und ich einen Tankgutschein für das Beratungsgespräch bekommen habe). Sie wollte mir dann auch gleich Riester andrehen. Ich habe sie dann darauf hingewiesen, dass ich als Arzt gar nicht riestern darf (hatte ich hier im Forum gelesen). Ihre Wissenslücke war ihr sichtlich peinlich...

Ich kann jedem nur empfehlen: Informiert euch, schaut genau, was angeboten wird, vergleicht und schließt dann ab. Letztens Endes kann man - so habe ich die Erfahrung gemacht - sich doch nur auf die eigene Einschätzung verlassen, ich habe noch keinen gutinformierten, unabhängigen Berater gefunden...

milz
15.09.2008, 14:17
Ich habe eine private Zusatzrentenversicherung ohne Riester. Das ist kein Problem, oder?

Relaxometrie
15.09.2008, 21:10
Warum dürfen Ärzte eigentlich nicht riestern?
Mein Versicherungsmensch war zwar zum Glück richtig informiert und hat mir gesagt, daß ich nicht riestern kann, aber ich weiß trotzdem nicht, wieso das so ist. Hängt es vielleicht mit dem Versorgungswerk und dem Austritt aus der Deutschen Rentenversicherung zusammen, den die meisten Ärzte vollziehen?

synovia
16.09.2008, 08:33
Ja, genau. Riester-Förderung bekommt nur, wer in die gesetzliche Rentenkasse einbezahlt.
Wir "Versorgungswerkler" sind also davon ausgenommen. Aber wir erhalten ja auch (hoffentlich) später einmal mehr Rente für unsere eingezahlten 19.9% im Vergleich zu denen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Hypomochlion
16.09.2008, 10:38
Wir "Versorgungswerkler" sind also davon ausgenommen. Aber wir erhalten ja auch (hoffentlich) später einmal mehr Rente für unsere eingezahlten 19.9% im Vergleich zu denen, die in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben.

Das kannst Du leider nur hoffen. Wehe Dir Du bist mobil und bleibst nicht für den Rest Deines Lebens in einem Bundesland. Schau hier, eine wenig bekannte Neuerung:
http://www.zukunft-allgemeinmedizin.de/rente.html