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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : wie häufig gibt es rechtliche Probleme?



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butterfly87
06.09.2008, 11:59
Hallo Leute,

ich wollte mal interessehalber Fragen, wie oft man durchschnittlich als praktizierender Arzt (also in KH oder Niedergelassen) eigentlich von Patienten verklagt wird.
Gibt es eine Fachrichtung, in der man häufiger mit Klagen konfrontiert wird, z.B hat man ja als Anästhesist eine sehr große Verantwortung zu tragen oder?

Werden solche rechtlichen Probleme dann von der Rechtabteilung im KH geklärt oder muss man sich selber verteidigen?? Was für Gründe kann es haben, dass man vom Patienten verklagt wird? wenn man z.B eine "falsche Diagnose" gestellt hat, die allerdings auch auf die Symptome gepasst hätte oder wenn bei einer Blutentnahme zu oft gestochen wird, weil alle Venen platzen usw.

danke, freue mich über alle antworten

Gersig
06.09.2008, 15:31
Ich hab das Thema mal ins Assistentenforum geschoben, da isses besser aufgehoben :-)

John Silver
07.09.2008, 10:19
Hallo Leute,

ich wollte mal interessehalber Fragen, wie oft man durchschnittlich als praktizierender Arzt (also in KH oder Niedergelassen) eigentlich von Patienten verklagt wird.
Gibt es eine Fachrichtung, in der man häufiger mit Klagen konfrontiert wird, z.B hat man ja als Anästhesist eine sehr große Verantwortung zu tragen oder?

Werden solche rechtlichen Probleme dann von der Rechtabteilung im KH geklärt oder muss man sich selber verteidigen?? Was für Gründe kann es haben, dass man vom Patienten verklagt wird? wenn man z.B eine "falsche Diagnose" gestellt hat, die allerdings auch auf die Symptome gepasst hätte oder wenn bei einer Blutentnahme zu oft gestochen wird, weil alle Venen platzen usw.

danke, freue mich über alle antworten

Durchschnittliche Zahlen kenne ich nicht. Die Zahl dürfte aber nicht sonderlich hoch sein.

Es gibt sicherlich Unterschiede zwischen Fachrichtungen. Es geht da allerdings weniger um die Verantwortung, sondern um das Exponiert-sein gegenüber wütenden Patienten bzw. Angehörigen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, daß geklagt wird, immer dann, wenn etwas nicht wie erwartet läuft, zumindest aus der Sicht des Patienten bzw. der Angehörigen. Die höchsten Versicherungsprämien zahlen momentan m.W. niedergelassene Gynis, die auch Geburtshilfe machen.

Wer sich direkt verteidigen muß, hängt davon ab, wer angeklagt wird. Wird Anzeige nur gegen das Krankenhaus erstattet, wie es meistens der Fall ist, gibt es auch einen Prozeß zwischen Kläger und Krankenhaus. Der Arzt muß sich nur direkt verantworten, wenn eine explizite Anzeige erstattet wurde. Niedergelassene werden selbstredend direkt angezeigt.

Eine Klage wegen zu häufigen Stechens bei Blutentnahmen klingt so blöd, daß es sie garantiert schon mal gab :-)) Aber das ist zu lächerlich, da wird kein Richter ein Verfahren einleiten. Eine falsche Diagnose ist oft Grund zu einer Klage; jedoch wird der Arzt eher selten für schuldig befunden. Es ist nämlich so, daß eine klinische Diagnosestellung häufig erheblich schwieriger ist, als die meisten Laien glauben. Alles ist meistens nur für den Pathologen klar. Deshalb ist eine falsche Diagnose oft kein Fehler im eigentlichen Sinne.

Frau Betty Land
12.09.2008, 20:20
Problem ist: Patienten klagen viel zu wenig, weil heute schon praktisch überall Fallstricke und realistisch Klagenswertes herumeiert.

Rechtsabteilungen gibt es in den wenigsten Kliniken, in den allermeisten ist Rechtstreue (beim Arbeitsrecht für Ärzte und auch bei den elementarsten Patientenrechten) ein Fremdwort, allerdings sind viele Anwälte auch nicht die Hellsten......

Wenn eine Klinik verklagt wird, gibt es meist irgendwelche völlig kontraproduktiven Panikreaktionen mit Suche nach einem Sündebock (fristlose Kündigung etc.) und kürzestfristigen Qualitätssicherungsmaßnahmen, die keine S** mehr 3 Wochen nach dem Frei- oder Schuldspruch interessieren.....

Es ist ein Trauerspiel und eigentlich kann man Deutschland nur ein wenig mehr amerikanische Verhältnisse wünschen - Schadenersatzklagen bis zum Anschlag!

Evil
12.09.2008, 20:29
So? Wie bitte soll ich meine Patienten angemessen versorgen, wenn ich mich neben der Bürokratie noch mit Jura beschäftigen darf?

Wenn Du glaubst, auf die Weise eine Systemänderung zu bekommen, bist Du auf dem Holzweg, denn was wir am wenigsten gebrauchen können, sind noch mehr medizinfremde Tätigkeiten mit noch mehr Dokumentation. Mehr Qualitätskontrolle wird es nicht geben, mit riesigem Aufwand wird ja jetzt schon die Zertifizierung (haha) betrieben. :-keks
Das einzige, was dadurch verbessert wird, sind die Einnahmen der Haftpflichtversicherer durch höhere Policen.

Außerdem wird doch im gelobten Ösiland noch weniger geklagt... ;-)

Frau Betty Land
12.09.2008, 20:42
So? Wie bitte soll ich meine Patienten angemessen versorgen, wenn ich mich neben der Bürokratie noch mit Jura beschäftigen darf?

Keine Ahnung, das ist ja nicht mein Problem, sondern Deines.....im übrigen braucht man Jura ja auch im Alltag nicht, oder doch ?

Viele Mediziner scheinen deshalb ein so gespanntes Verhältnis zur Gerechtigkeit zu haben, weil diese ihnen zutiefst fremd scheint.


Wenn Du glaubst, auf die Weise eine Systemänderung zu bekommen, bist Du auf dem Holzweg, denn was wir am wenigsten gebrauchen können, sind noch mehr medizinfremde Tätigkeiten mit noch mehr Dokumentation.
In Deutschland gibt es Systemänderungen grundsätzlich nur mehr durch Weltkriegsniederlagen......


Mehr Qualitätskontrolle wird es nicht geben, mit riesigem Aufwand wird ja jetzt schon die Zertifizierung (haha) betrieben.
Richtig ! Heute würde man vielleicht sogar Dachau zertifizieren.......


Das einzige, was dadurch verbessert wird, sind die Einnahmen der Haftpflichtversicherer durch höhere Policen.
Kein Allianz-Aktionär ?


Außerdem wird doch im gelobten Ösiland noch weniger geklagt...
Richtig ! Und warum ? Weil wahrscheinlich die Ärzte weniger fehleranfäkllig sind als in D, oder ?

Evil
12.09.2008, 21:06
Schreibst Du jetzt noch einen qualifizierten Beitrag, oder bleibt es bei diesem latent provokanten, dabei aber inhaltsleeren Geschwafel?

Hypnos
12.09.2008, 21:47
Richtig ! Heute würde man vielleicht sogar Dachau zertifizieren.......




Ich hab's gefunden, ich hab's gefunden!!!

Du bist draussen! :-)) :-D :-))

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwins_Gesetz

Und nun gute Nacht, Frau Betty Land! :-kotz

Kajana79
12.09.2008, 22:32
Ich hab's gefunden, ich hab's gefunden!!!

Du bist draussen! :-)) :-D :-))

http://de.wikipedia.org/wiki/Godwins_Gesetz

Und nun gute Nacht, Frau Betty Land! :-kotz


Hehe, wie wahr :-)

Nemesisthe2nd
12.09.2008, 22:46
zum verklagt werden hat ein weiser mann namens bernhard lown ein paar kluge dinge geschrieben...

unter anderem dass man vor allem für unehrlichkeit verklagt werde... nicht so sehr für drastische fehler...

das dumme an der sache ist ja nur, dass in D ein arzt den fehler gegenüber seinem patienten nicht zugeben darf, wenn er will das seine berufshaftpflicht dafür gerade steht...

Hypnos
13.09.2008, 00:32
Es geht in den allermeisten! Verfahren nicht um Behandlungsfehler im engeren Sinne, sondern hauptsächlich um Aufklärungsfehler. Die sind nämlich auch viel einfacher festzustellen, wenn man sich die Dokumentation anschaut. Das versteht auch der Nicht-Mediziner. Wo hingegen die Jurisprudenz Behandlungsfehler eher seltener verfolgt, weil hierzu auch medizinische Sachverständige gehört werden müssen, die wiederum ja selbst Ärzte sein müssen. Und das kann dann schon mal was dauern. Aussichtsreicher für die Patienten sind daher Klagen wg. Aufklärungsmängeln....

Miss
13.09.2008, 09:35
Und, wie siehts jetzt in der Realität aus? Gerade als angehende Anästhesistin würd mich das mal interessieren...

Habt Ihr selbst schon mal Probleme bekommen oder von jemanden aus Eurer Klinik o.ä. gehört?

Ich finde diese Aufklärungsgeschichte auch nicht ganz einfach. Bin zwar der Meinung, man sollte dem Patienten das möglichst genau erklären, damit er im Bilde ist und nicht irgendwelche Überraschung dann am OP Tag oder danach auf ihn warten, aber wenn man manchmal zu detailliert beschreibt, kriegen manche angst, das ist auch nicht unbedingt das, was ich erreichen will.

Und, wer hat eigentlich dann schuld, wenn er was verbockt, der ausführende Arzt oder der aufklärende oder beide?
Ich klär bei PDK oder SPA bspw. immer über Querschnitt oder bleibende Lähmungen auf, manche meiner Kollegen machen das dann eher lax und lassen diese 'bestimmten' Sachen weg... :-nix was ist aber, wenn das bei mir dann auftritt und es nicht auf der Aufklärung steht?

Kajana79
13.09.2008, 12:36
Bei uns muss bei der Aufklärung über SPA und PDK immer das Wort "Querschnittslähmung" auftauchen. Damit habe ich schon so manchem diese Verfahren ausgeredet. Das Problem kenne ich daher auch nur zu genüge, dass sich die Patienten ein bestimmtest Verfahren wegen der augenscheinlich "unkalkulierbaren" Risiken dann nicht machen lassen. Genauso wie die Aufklärung über den Pneu beim Winnie oder ZVK. Haben viele ja schon mal geschafft, aber wenn das einmal in ein paar Jahren passiert, ist die Chance für die Patienten ja eher gering. Wenn's dann aber doch passiert ist es natürlich blöd. Ich habe aber noch nie erlebt, dass deshalb geklagt wurde.
Ich habe einmal eine Klage mitbekommen, ist schon eine Weile her. Eine ältere Damen lag in einer nicht-neurologischen Abteilung wegen was-weiß-ich. Sie klagte dann über diverse Symptome, die die Angehörigen als Schlaganfall deuteten. Man habe sie daraufhin "nicht ernst genommen". Leider hatte die gute Frau dann tatsächlich einen kompletten Mediainfarkt und das wurde erst nach zwei Tagen bemerkt. Es wurde die Klinik verklagt und nicht ein einzelner Arzt/Ärztin. Ich weiß aber nicht, was dabei rausgekommen ist.

John Silver
13.09.2008, 23:06
Ich persönlich bin der Meinung, daß das "Weglassen" bestimmter Punkte bei der Aufklärung nur bei Nichtigkeiten wie Druckstellen beim Lagern okay ist. Denn wenn man anfängt, jede noch so winzige Kleinigkeit zu erwähnen, verunsichert man die Leute unnötig. Aber die gravierenden Dinge erwähne ich immer, selbst wenn sie sehr unwahrscheinlich sind. Und das mache ich nicht nur aus juristischen Gründen, sondern auch schlicht aus dem Grund, aus welchem Aufklärungen gemacht werden: Damit die Leute wissen, worauf sie sich da einlassen, zumindest bei elektiven Eingriffen. Einmal habe ich eine Patientin aufgeklärt, die zur Rektosigmoidresektion wegen Stuhlinkontinenz bei Beckenbodeninsuffizienz und Rektumprolaps kam. Als ich sie über eine mögliche Anastomoseninsuffizienz, die möglicherweise eine Stoma-Anlage erforderlich macht, aufklärte, hat sie es sich tatsächlich anders überlegt und hat den Eingriff abgelehnt. Ich weiß nicht, ob sie in einigen Monaten oder Jahren wieder auf der Matte steht, aber zumindest damals hat sie eine bewußte Entscheidung aufgrund der Aufklärung getroffen. Und ich bin der Meinung, daß das ganz gut war. Die Menschen sollen selbst bestimmen, dann gibt es auch weniger Klagen.

Ich versuche, bei jeder Aufklärung zu vermitteln, daß wir zwar gute Arbeit leisten, aber daß das nicht ausreicht, um ein positives Ende der Geschichte zu garantieren. Die Leute sollen realistische Erwartungen haben, dann ist die Enttäuschung nicht allzu groß, wenn etwas schief läuft.

Ansonsten sollte man ehrlich zu den Leuten sein. Klingt banal, aber wie schon erwähnt wurde, wird meistens dann geklagt, wenn die Leute sich verschaukelt vorkommen.

Frau Betty Land
14.09.2008, 09:34
Gerade aber das Qualitätsmanagement bei der Aufklärung WÄRE eine Leitungsaufgabe (Verwaltung/Chefarzt/Oberärzte), da gibt es genügend Urteile, genügend Literatur, genügend Leitfäden.

Es herrscht aber auch da meist noch Steinzeit - gerade in den nichtoperativen Fächern, wo Medikamentenaufklärung praktisch nicht existiert.

Unfaßbar, wie im 19. Jhdt. !

QM (ernst gemeinte, nicht bloß die landläufige Lippenbekenntnis-QM) bei der Aufklärung sagt nämlich ganz klar, wo der Fehler liegt, wenn geklagt wird: Entweder hat sich der Aufklärer nicht an die interne Leitlinie gehalten oder die Leitlinie war fehlerhaft/lückenhaft.

Und dann ist die Leitung dran - und da liegt der Hund begraben. Die arbeiten schlicht nicht, obwohl sie dafür bezahlt werden.....und glauben, daß dann der einzelne Arzt drankommt, obwohl es genügend Rechtssprechung gibt, die dies bereits in vielen Fällen verneint.... :-))

SkyFire
14.09.2008, 09:39
Ich habe die Erfahrung gemacht, daß viele Patientinnen gar nicht über alle OP-Risiken informiert sein möchten. Am Anfang habe ich über alles haarklein aufgeklärt und dabei gemerkt das irgendwann einfach weggehört wurde oder die Damen abwinkten.
Inzwischen verlege ich mich auf die wirklich relevanten und patientenbezogenen Risiken und verweise ansonsten auf die Lektüre der standadisierten Aufklärung.
Natürlich sollte die Frage nach Fragen nie fehlen.

Glücklicherweise war ich noch nie betroffen, aber als Frauenarzt steht man sowieso meist mit einem Bein im Gerichtssaal. Hauptsächlich wegen der Geburtshilfe, wo man sich permanent auf dünnem Eis bewegt. Wirklich häufiger geklagt wird nur in diesem Bereich.

Patienten, die psychisch auffällig konfiguriert sind, drohen natürlich öfter mal mit Klage oder klagen ggf. auch, was aber eigentlich nie von Erfolg gekrönt ist. Die Rufschädigung durch sowas kann aber enorm sein.

tine74
15.09.2008, 05:04
Als ich als Assistentin angefangen habe, hat sich meine Chefin mit mir hingesetzt und ist mit mir aufklärungstechnisch unsere geläufigsten OPs durchgegangen (hauptsächlich TEPs aller Art).
Und ich kläre wirklich über jede schreckliche Komplikation auf (sogar über Infektion und sine-plastik-Ausheilung).
Allerdings sage ich vor der Aufklärung immer ein paar Sachen zum Prinzip Aufklärung an sich und erkläre in der Aufklärung, was wir tun, damit es nicht zu diesen Komplikationen kommt (mein Standardspruch: "nichts desto trotz könnte es aber trotzdem sein..").
Bis jetzt hat noch keiner einen Eingriff abgelehnt.
Und wenn wirklich jemand die ganzen Dinge nicht hören will, schreibe ich sie dennoch auf den Aufklärungsbogen und streife sie nur kurz.

Das hat dann zwar zur Folge, dass das Feld auf dem Aufklärungsbogen nie ausreicht, um alles reinzuschreiben, ich / wir rechtlich aber auf der sicheren Seite stehen und meine Chefin, die sich ab und an die Bögen ansieht, zufrieden ist ;).

Eine aktuelle KLage übrigens: Patient hatte bei Knie-TEP eine Prothesenlockerung (worüber er aufgeklärt wurde), ging in ein anderes Krankenhaus, die Prothese wurde gewechselt und der andere Arzt schrieb in dem Arztbrief "aufgrund einer fehlerhaft implantierten Prothese kam es zu einer Lockerung" - Pat. hat das gelesen und die Abteilung verklagt. Leider - oder besser gottseidank - kann niemand sagen, inwiefern die Prothese fehlerhaft implantiert war, die post-OP- Bilder zeigen nämlich einen guten Sitz, so dass das ganze wohl - aufgrund guter Aufklärung und Dokumentation - im Sande verlaufen wird, ich aber denke seitdem genau darüber nach, wie ich manche Dinge in Arztbriefen formuliere...

Die Niere
26.09.2008, 09:32
Rechtlich gesehen darf bei der Aufklärung der erste Satz sein, ob der Patient über alles aufgeklärt werden möchte oder darauf verzichten möchte. Im zweiteren Fall sollte dies dokumentiert werden und dann seine unterschrift drunter gesetz werden - damit ist alles erledigt.

Ausserdem wird durch das Aufklären der schwerwiegenden Komplikationen alle darunter liegenden (also weniger gravierenden) mit abgedeckt. Kläre ich jemanden darüber auf, dass er bei der OP versterben kann, brauche ich die Wundheilungsstörung nicht erwähnen, denn wenn der Patient mit ersterem Risiko einverstanden ist, akzeptiert er auch zweiteres. In der Praxis handhabe ich das aber anders.

Eine zufriedenstellende Technik habe ich aber bis heute nicht gefunden. Die meisten Patienten sind zufrieden nach einer Aufklärung, aber es bleibt immer ein Restteil, der danach mehr verschreckt als erleichtert ist, aber das soll ja auch nicht die Aufgabe einer Aufklärung sein.

gruesse, die niere

Shakespeareslady
22.11.2008, 20:02
*thread-ausgrab*

hallo zusammen!

zwei fragen bitteschön ;-)

1. was, wenn die einwilligung UND die aufklärung fehlt? kann man den behandelnden arzt dafür verantwortlich machen?

2. was, wenn eine nachträglich zugefügte schriftliche notiz angibt, der patient habe sich "ausdrücklich" diese untersuchung gewünscht, dies aber nicht der wahrheit entspricht? würde solch eine (angebliche!!) einverständnis ausreichen?

danke und lg,

shakes

Die Niere
22.11.2008, 22:39
*thread-ausgrab*

hallo zusammen!

zwei fragen bitteschön ;-)

1. was, wenn die einwilligung UND die aufklärung fehlt? kann man den behandelnden arzt dafür verantwortlich machen?

2. was, wenn eine nachträglich zugefügte schriftliche notiz angibt, der patient habe sich "ausdrücklich" diese untersuchung gewünscht, dies aber nicht der wahrheit entspricht? würde solch eine (angebliche!!) einverständnis ausreichen?

danke und lg,

shakes
1. Zuminedst hat man in diesem Fall etwas sehr handfestes vor Gericht und der Arzt wird Mühe haben sich dort herauszureden.
2. Jetzt wird es schwierig, denn die Nachträglichkeit dieser Notiz ist schwer zu beweisen. Auf der anderen Seite sind Ärzte auch dazu angehalten, Dinge so zu dokumentieren, dass sie nicht im Nachhinein verändert oder ergänzt werden können, auch wenn das in der Realität immer ganz anders aussieht.

gruesse, die niere