Whizer
09.09.2008, 09:37
traurige welt:
Nach dem Tod einer 82 Jahre alten Patientin in Mannheim hat ihr Arzt Mordvorwürfe von sich gewiesen. Zugleich räumte er vor Gericht ein, bei der Frau Insulin abgesetzt sowie die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr begrenzt zu haben.
"Es war ein Bild des Jammers", sagte der Mediziner am Montag vor dem Landgericht Mannheim. "Ich wollte durch die Therapie-Reduzierung die Quälerei der Frau - das heißt bei lebendigem Leib zu verfaulen - reduzieren". Der 64-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes verantworten...
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/09/01/2605295.xml
"Selbstherrliche Arroganz"
... Fast fünf Stunden lang verlas der Vorsitzende Richter sämtliche Eintragungen der ärztlichen Patientenkarte sowie der heiminternen Dokumentationen zu pflegerischen wie medizinischen Maßnahmen der Heimbewohnerin. Erbrechen, Durchfall, Druckgeschwüre, brodelnde Bronchien, entgleiste Blutzuckerwerte, nicht ansprechbar - diese Begriffe tauchten einem roten Faden gleich immer wieder auf. Es dürfte kaum jemand im Gerichtssaal gesessen haben, dem nicht durch den Kopf gegangen ist: Hoffentlich gerate ich nie in solch eine jämmerliche Situation.
... begann Oberstaatsanwalt Larcher sein Plädoyer. In dem Verfahren gehe es aber nicht darum, wie der Einzelne sein Sterben managen möchte. Vielmehr gelte es zu klären, ob der angeklagte Arzt nach "eigenen Maßstäben" das Leben eines anvertrauten Patienten als sinnlos bewertet habe. "Nicht Mitleid, sondern selbstherrliche Arroganz", so der Ankläger, habe den Mediziner bewogen, den vorzeitigen Tod der zwar schwer kranken, aber keinesfalls sterbenden Frau "gezielt und willentlich" herbeizuführen. Wenn der Arzt mit seiner Patientin gefühlt hätte, argumentierte der Staatsanwalt, dann hätte er sich um eine palliative, auf Lebensqualität ausgerichtete Behandlung bemühen müssen - zumal dem Heim ein Hospiz angegliedert ist. Dies sei aber nicht geschehen. http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20080909_srv0000003107945.html
zum weiterlesen:
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/662799385.html
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/663225715.html
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/662334563.html
ich hab schon mehrmals menschen in solchen zuständen gesehen und es macht mich richtig agressiv, wenn irgendso ein a**** von staatsanwalt und gesetzlichem betreuer den tod eines derart leidenden patienten nicht zulassen wollen.
ich bin auf das urteil gespannt und habe gleichfalls angst davor...
greetz
whizer.
Nach dem Tod einer 82 Jahre alten Patientin in Mannheim hat ihr Arzt Mordvorwürfe von sich gewiesen. Zugleich räumte er vor Gericht ein, bei der Frau Insulin abgesetzt sowie die Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr begrenzt zu haben.
"Es war ein Bild des Jammers", sagte der Mediziner am Montag vor dem Landgericht Mannheim. "Ich wollte durch die Therapie-Reduzierung die Quälerei der Frau - das heißt bei lebendigem Leib zu verfaulen - reduzieren". Der 64-Jährige muss sich wegen versuchten Mordes verantworten...
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/09/01/2605295.xml
"Selbstherrliche Arroganz"
... Fast fünf Stunden lang verlas der Vorsitzende Richter sämtliche Eintragungen der ärztlichen Patientenkarte sowie der heiminternen Dokumentationen zu pflegerischen wie medizinischen Maßnahmen der Heimbewohnerin. Erbrechen, Durchfall, Druckgeschwüre, brodelnde Bronchien, entgleiste Blutzuckerwerte, nicht ansprechbar - diese Begriffe tauchten einem roten Faden gleich immer wieder auf. Es dürfte kaum jemand im Gerichtssaal gesessen haben, dem nicht durch den Kopf gegangen ist: Hoffentlich gerate ich nie in solch eine jämmerliche Situation.
... begann Oberstaatsanwalt Larcher sein Plädoyer. In dem Verfahren gehe es aber nicht darum, wie der Einzelne sein Sterben managen möchte. Vielmehr gelte es zu klären, ob der angeklagte Arzt nach "eigenen Maßstäben" das Leben eines anvertrauten Patienten als sinnlos bewertet habe. "Nicht Mitleid, sondern selbstherrliche Arroganz", so der Ankläger, habe den Mediziner bewogen, den vorzeitigen Tod der zwar schwer kranken, aber keinesfalls sterbenden Frau "gezielt und willentlich" herbeizuführen. Wenn der Arzt mit seiner Patientin gefühlt hätte, argumentierte der Staatsanwalt, dann hätte er sich um eine palliative, auf Lebensqualität ausgerichtete Behandlung bemühen müssen - zumal dem Heim ein Hospiz angegliedert ist. Dies sei aber nicht geschehen. http://www.morgenweb.de/region/mannheim/artikel/20080909_srv0000003107945.html
zum weiterlesen:
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/662799385.html
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/663225715.html
http://www.morgenweb.de/service/archiv/artikel/662334563.html
ich hab schon mehrmals menschen in solchen zuständen gesehen und es macht mich richtig agressiv, wenn irgendso ein a**** von staatsanwalt und gesetzlichem betreuer den tod eines derart leidenden patienten nicht zulassen wollen.
ich bin auf das urteil gespannt und habe gleichfalls angst davor...
greetz
whizer.