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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : vorgemerkte Zulassung?



km00488
09.09.2008, 11:57
Sie sind für die Universität Gießen für eine Zulassung zum 23.09.2008 "vorgemerkt".Sie haben zum 03.09.2008 noch keine Zulassung für die Universität Gießen erhalten, da Sie an erster Stelle des Zulassungsantrages die Universität Göttingen genannt haben.Die ZVS versucht nun bis zum 23.09.2008 noch eine Zulassung an der Universität Göttingen für Sie zu ermöglichen. Dies erfolgt durch interne Nachrückverfahren. Nähere Details zu den Chancen der Zulassung liegen mir leider nicht vor.

Wie versteht Ihr das "vorgemerkt"?

Madam Pince
09.09.2008, 12:08
Ich interpretier dass so dass Du einen Platz in Gießen kriegst falls es in Göttingen nicht klappt.

Aber richtig eindeutig ist das irgendwie nicht. Sorry, ich glaub ich bin grad keine Hilfe ...

scaer
09.09.2008, 12:34
Sie sind für die Universität Gießen für eine Zulassung zum 23.09.2008 "vorgemerkt".Sie haben zum 03.09.2008 noch keine Zulassung für die Universität Gießen erhalten, da Sie an erster Stelle des Zulassungsantrages die Universität Göttingen genannt haben.Die ZVS versucht nun bis zum 23.09.2008 noch eine Zulassung an der Universität Göttingen für Sie zu ermöglichen. Dies erfolgt durch interne Nachrückverfahren. Nähere Details zu den Chancen der Zulassung liegen mir leider nicht vor.

Wie versteht Ihr das "vorgemerkt"?

Hey km00488,
darf ich fragen, was du für ein Abischnitt hast ? :)

km00488
09.09.2008, 12:36
Ich hatte als Durschnittsnote 1,4.
Hilft dir das weiter?

Hardyle
09.09.2008, 13:53
Dann solltest du eigentlich drin sein, denn laut den ZVS-Infos hat Gießen bis 1,6 ausgewählt! Also falls du in Göttingen nichts mehr bekommst, darfst du dich wohl auf Gießen freuen! ;)

acetylcholin19
09.09.2008, 15:50
"vorgemerkt" heißt, dass dir dieser Platz schon mal sicher ist, du dich eigentlich nur noch in Sachen Ortspräferenz verbessern kannst ;-)
Weiß ich aus ZVS-Quelle, da ich selbst "vorgemerkt" bin!
Glückwunsch zum Medizinplatz!

km00488
15.09.2008, 11:52
Hey danke Mann. Jetzt gehts los... :-dance

Eliela
15.09.2008, 19:05
Hab mal ne ganz andere frage...Blick bei dem ZVS Verfahren nicht wirklich durch. Also werden jetzt bis zum 23. alle Plätze (60%) mit ADH vergeben. Und das Nachrückverfharen im Oktober bezieht sich dann auf die übriggebliebene Plätze der Abiturbestenquote? Oder wie funktioniert das???
Werden am Ende einfach alles Plätze, die dann noch frei sind an Nachrücker vergeben? Welcher NC wäre denn dann der gültige?

Oder sind die Unis die man in der Abiturbestenquote angegeben hat egal, wenn man den NC für dieses Jahr nicht erreicht hat....Und das Nachrückverfahren bezieht sich nur auf die ADH-Unis????

Bitte helft mir, ich hab den Überblick verloren

bobbit
15.09.2008, 20:49
Abibesten- und Wartezeitquote sind gelaufen, da gibt es kein Nachrückverfahren. Alle nicht angenommenen Plätze gehen in das AdH.

Am 23. September werden die Bescheide verschickt für das AdH. Alle dort nicht angenommenen Plätze werden über die zwei Nachrückverfahren vergeben. Die vorher erstellten Ranglisten behalten ihre Gültigkeit (wenn du in Hannover ein Auswahlgespräch hattest und nur knapp an der Zulassungsgrenze vorbeischrammst, kannst du im Nachrückverfahren einen Platz bekommen, wenn vorher Leute abgesprungen sind).