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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mündliche verbockt --> Beurlaubung?



Praepman
12.09.2008, 10:26
Hey,

hat jemand ne idee wie man sich am einfachsten beurlauben lassen kann, wenn man das Physikum nicht bestanden hat. Sehe es nicht so richtig ein, fast 600€ Gebühren und Beiträge zu bezahlen, wenn ich an keiner Veranstaltung teilnehmen kann (zumindest an keiner Fachrelevanten). Nun war ich eben im Studentensekretariat und man sagte mir, dass ein nicht bestandenes Physikum als Grund nicht ausreiche, hat mir aber unmissverständlich den Tip gegeben mir einen anderen Grund einfallen zu lassen.

Krankheit --> will nicht unbedingt ein gefälschtes bzw. "besorgtes" Attest vorlegen

Praktikum --> Eigentlich ist das halbe Jahr mit anderen Dingen verplant. Wäre dann also auch nur ein "Scheinpraktikum"

Hat jemand noch andere Ideen? Ich meine im Grunde geht es ja vielen Leuten so... was ist denn die "Standardline" ? :)

Danke schon mal

christie
12.09.2008, 12:11
Auslandsaufenthalt?

Nilani
12.09.2008, 19:33
Hm, ist wohl von Uni zu Uni unterschiedlich, in Berlin reichte damals ein "persönliche Gründe", hier in MD steh ich vor dem gleichen Problem. Allerdings meinte da die Dame im Studiensekretariat auch, es könne ja keiner was dafür, wenn ich dann kurz nach Semesterbeginn krank werden würde .... :-wow
Vielleicht nicht die beste Lösung, aber wenns nicht anders geht (bei mir sinds nur 55 €, aber bei 600 würd ich mir das gründlich überlegen), glaub nicht, dass sie einem daraus nen Strick drehen, wenn du dann nicht anschließend gerade bei Aldi an der Kasse sitzt, wenn die Damen vom Sekretariat dort einkaufen :-D

Achja, bei uns zählt noch Pflege eines Angehörigen (was aber wohl das gleiche ist wie eigene Krh. bei Dir) oder, wie schon gesagt, Praktikum bzw. Auslandsaufenthalt.

Stina 1
12.09.2008, 19:58
Das tut mir leid für Dich.
Iformier Dich aber gut, ob Du auch wirklich eine Prüfung machen darfst, wenn Du Dich beurlauben lässt. Denn bei uns ist es so, dass man dann nicht an Prüfungen teilnehmen darf, da das Semester vom 1.10 - 31.3 geht, man die ganze Zeit beurlaubt ist und so auch während der Prüfungszeit beurlaubt ist.

Viel Glück.

Praepman
12.09.2008, 20:20
Meine Mum hat wie immer mein Problem gelöst :)

Da ich in einem Urlaubssemester nicht zum Bezug von Kindergeld berechtigt wäre, rechnet sich die ganze Sache auch bei 600€ nicht. Werde das also sein lassen und einfach weiter eingeschrieben bleiben.

Danke für eure Hilfe und Anteilnahme ;-)

Btw.: In Baden-Württemberg dürfen die "großen" Prüfungen auch in einem Urlaubssemester absolviert werden. Nur für den Fall, dass doch jemand mit dem Gedanken spielt sich beurlauben zu lassen.

Grüße