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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wehr- oder Zivilidienst im PJ ?



Thomas24
18.10.2002, 12:20
Hallo zusammen!

Da es keinem nicht -deutschen Staatsbürger (bzw. EU- Ausländer) möglich ist eine Approbation und somit eine ärztliche Berufserlaubnis zu bekommen, muß ich mich warscheinlich einbürgern lassen, um nach dem Studium auch arbeiten zu dürfen...

Damit wird auch das Thema Wehrdienst wieder aktuell (Einberufung als Arzt, Zahnarzt, Veterinär oder Pharmazeut bis zum 32 Lebensjahr).

Ich weiß, das es möglich ist sein AiP als Wehrdienst bzw. Zivildienst abzuleisten. Allerdings ist die Aussicht nach einem sechsjährigen Studium das ohnehin schon "mehr als fürstliche AiP Gehalt" :-top durch einen noch kläglicheren Wehrsold zu ersetzen (12,2 Euro am Tag...) nicht besonders reizvoll.

Hat jemand von euch evtl. Infos darüber, ob es auch möglich ist während des PJ (z.B. Vollzeit in der Uniklinik oder ähnliches ?) seinen "Dienst am Vaterland" :-D abzuleisten ?? Jegliche Hilfe und Infos wären mir sehr willkommen!

xxxxmr
18.10.2002, 14:37
Hi!
Glaube nicht, daß Du Dein PJ während des "Staats-"dienstes leisten kannst, denn schließlich gehörts ja noch zum Studium, also zur Ausbildung ! Wenn das ginge, würde wohl jeder seine Ausbildungszeit zum Ableisten des Wehrdienstes nutzen, oder ? (Bäckereilehre beim Bund ? Wär doch was !!!)
Eher haste Glück und wirst überhaupt nicht eingezogen, so wie es zur Zeit wohle der Mehrheit der jungen Deutschen im wehrprlifhctigen Alter geht !!! Versuchen würd ichs auf jeden Fall !
!
Gruß

Jens

Rico
18.10.2002, 15:43
Original geschrieben von Thomas24
Hallo zusammen!

Da es keinem nicht -deutschen Staatsbürger (bzw. EU- Ausländer) möglich ist eine Approbation und somit eine ärztliche Berufserlaubnis zu bekommen, muß ich mich warscheinlich einbürgern lassen, um nach dem Studium auch arbeiten zu dürfen... Das ist mir neu. Wenn Du eine Aufenthaltsgenehmigung hast, dann solltest Du doch auch arbeiten dürfen. Und wenn sie bloß für Dein Studium gilt, dann sollte die doch eigentlich verlängerbar sein, schließlich wär der Staat ja schön doof, wenn er Dir eine fast 200.000€-teure Ausbildung finanzieren würde und Dich nachher hier nicht arbeiten lassen würde - schließlich ist das ja der Gedanke hinter der staatlich finanzierten Ausbildung, das das eine Investition des Staates in die späteren Steuerzahler ist. :-lesen

Ich kenne einige Kommilitonen aus Nicht-EU-Ländern und die arbeiten hier ja schon z.T. neben dem Studium her und werden ihre Approbation genauso bekommen wir jeder andere Student hier.:-stud

Aus welchem exotischen Land kommst Du denn?

Zum eigentlichen Thema: PJ geht nicht (wär ja auch ungerecht, wenn Du für eine eigentlich unbezahlte Tätigkeit jetzt Sold kriegen würdest), AiP schon.
Ausnahme: Du wirst Staatsbürger, verpflichtest Dich beim Bund und studierst da zu fürstlichem Gehalt. Dann ist das PJ natürlich auch voll finanziert und das Wehrpflicht-/Zivijahr zum Hungerlohn natürlich weggefallen.:-peng

Froschkönig
18.10.2002, 19:14
Ausnahme: Du wirst Staatsbürger, verpflichtest Dich beim Bund und studierst da zu fürstlichem Gehalt. Dann ist das PJ natürlich auch voll finanziert und das Wehrpflicht-/Zivijahr zum Hungerlohn natürlich weggefallen.:-peng

Sorry, hat nen Haken, wenn Du zu "fürstlichem Gehalt" beim Bund studieren willst, beträgt die Verpflichtungszeit 16 Jahre...das wollte Thomas24 glaub ich weniger ;-)

Grundwehrdienst im PJ geht nicht, weil wie gesagt Teil der Ausbildung, da könnte man ja alternativ auch im 2 vorklinischen Semester nabenher wollen...das geht nicht...
Was neuerdings geht, ist ein splitting des Grundwehrdienstes :
6 Monate Grundausbildung und der Rest wird dann in 6 Wochen-Häppchen absolviert...

Die andere Frage ist : Bist Du mit der 32 Jahre Grenze sicher ? Ich hab da 28 im Kopf, aber kann nactürlich sein, daß die für approbierte eine Sonderklausel haben :-))

Wenn Du allerdings bei allen überlegungen feststellst, das alle hier genannten alternativen sch... sind, laß es drauf ankommen,
die anzahl an Grundwehrdienstleistenden wird seit jahren stetig vermindert, vielleicht fällst Du auch einfach durch´s raster.

Eine letzte Möglichkeit wäre, sollten sie dir einen Bescheid schicken, daß bis nach dem AIP zu "Stunden" und dann als Stabsarzt Grundwehrdienst zu machen, ist ein wenig Streßfreier und die Bezahlung ist glaube ich auch ein wenig besser...

Am besten Du läßt dir die Möglichkeiten mal von so nem Kreiswehrersatzamtsfutzi erzählen (aber dann unter falschem Namen per Telefon...sonst kommen die Dir noch auf die Schliche ;-) )

Viel Glück

Thomas24
19.10.2002, 10:18
Hi zusammen,
erstmal vielen Dank für die Infos !


@ Rico:
>>Das ist mir neu. Wenn Du eine Aufenthaltsgenehmigung hast, dann solltest Du doch auch arbeiten dürfen. <<

Soweit ganz richtig. Wer eine Aufenthaltsgenehmigung hat, darf zwar in der Regel auch mit einer Arbeitserlaubnis rechnen (und wenn man in Deutschland geboren wurde, ist auch keine gesonderte Arbeitserlaubnis mehr nötig). Im allgemeinen gilt aber auf dem Arbeitsmarkt die Regelung, das Ausländer nur dann einzustellen sind, wenn der Arbeitgeber keinen deutschen Arbeitnehmer finden kann- aber das sei nur am Rande erwähnt.

Ich spreche nicht von einer Arbeitserlaubnis (die ich ohnehin gar nicht brauche, weil ich hier geboren, aufgewachsen, zur Schule und Uni gegangen bin :-D ), sondern von der *Approbation*. Die ärztliche (zahnärztliche etc.) Berufserlaubnis wird tatsächlich nur an deutsche Staatsbürger und ihnen gleichgestellte Büger von EU Staaten ausgestellt. D.h. ein Schweden oder Österreicher hätten kein Problem (beides EU Staaten). Hingegen würden beispielsweise Norweger oder Schweizer (beide Länder sind nicht in der EU) keine Approbation bekommen, sondern eine sog. "Zulassung". Das Problem mit dieser Zulassung ist aber, das sie a) nur befristet ist (2 Jahre) , b) kein rechtlicher Anspruch auf eine Erteilung besteht, und c) jederzeit widerufen werden kann.

>>Und wenn sie bloß für Dein Studium gilt, dann sollte die doch eigentlich verlängerbar sein, schließlich wär der Staat ja schön doof, wenn er Dir eine fast 200.000€-teure Ausbildung finanzieren würde und Dich nachher hier nicht arbeiten lassen würde - schließlich ist das ja der Gedanke hinter der staatlich finanzierten Ausbildung, das das eine Investition des Staates in die späteren Steuerzahler ist. <<

Ich kenne sogar Komilitonen (Syrien), die nach dem Studium das Land wieder verlassen werden müssen (da der Aufenthalt nur für das Studium gewährt wurde)- also definitiv hier nicht tätig werden dürfen. Dennoch bezahlt der deutsche Steuerzahler das Studium, obwohl er nichts davon haben kann. Da wiehert der Amtsschimmel :-top

@Froschkönig:
Ja, die Altersgrenze (gemäß den sog. "administrativen Richtlinien") beträgt für Normalsterbliche 25 Jahre.

Wer bis zu diesem Zeitpunkt nicht einberufen werden konnte (nach unbekannt ins Ausland verzogen, zum Zeitpunkt der Musterung vorübergehend Dienstuntauglich gemustert etc.) wird möglichst bis 28 gezogen.

Bis zum 32 Lebensjahr dürfen sich nur zwei Personenkreise freuen: a) Personen, die einen Wehrersatzdienst bei THW, Feuerwehr etc. ableisten, aber vor Beendigung ihrer siebenjährigen Dienstzeit damit aufgehört haben.
Und b) Ärzt, Zahnärzte, Veterinäre oder Pharmazeuten (aufgrund der sog. "besonderen militärfachlichen Verwendung").

Grundsätzlich ist es natürlich richtig, das zunehmend weniger Rekruten einberufen werden, da mehr Wehrpflichtige vorhanden sind, als Ausbildungskapazitäten (etwa 70-80% eines Altersjahrgangs, Zivis werden annähernd zu 100% einberufen). Allerdings gilt diese Tendenz nicht für Mediziner- an denen hat der Bund ein gesteigertes Interesse (so muß man als wehrdienstleistender AiP (Leutnant) die Verpflichtung unterzeichnen, anschliessend auch als Sanitätsoffizier der Reserve zur Verfügung zu stehen).

Das wär ja alles nicht so dramatisch, wenn man beim Bund eine ordentliche Ausbildung/Tätigkeit zu erwarten hätte- doch leider sind die Posten in den Bundeswehrkrankenhäusern den Komilitonen vorbehalten, die über die Bundeswehr studiert haben.
Deswegen werden wehrdienstleistende Ärzte meistens in den Truppenärztlichen Dienst in einer Kaserne in der Wallachei eingesetzt- wo Sie dann 9 Monate herumlungern, ohne wesentliches dazuzulernen. (Und gelernt haben wir ja schon im Studium nichts :-D , daher sollte man allerspätestens im AiP doch mal wichtige Praxiserfahrung sammeln).

Du hast allerdings Recht, man kann sich vom Bund die Zusage geben lassen, während des AiP nicht gezogen zu werden, sondern erst nach Ablauf des AiP, als voll approbierter Arzt. Aber damit wäre nicht zwingend etwas gewonnen (da die Zeit als Truppenarzt nicht auf die FA- Ausbildung anrechenbar wäre. Ok, du hast Recht- das Gehalt wäre als wehrdienstleistender Stabsarzt natürlich besser). Vielleicht hast Du ja Recht, und ich sollte darauf setzen, das die Mühlen der Verwaltung sehr, sehr langsam mahlen :-D

Thomas24
19.10.2002, 10:25
Hi!
Glaube nicht, daß Du Dein PJ während des "Staats-"dienstes leisten kannst, denn schließlich gehörts ja noch zum Studium, also zur Ausbildung ! Wenn das ginge, würde wohl jeder seine Ausbildungszeit zum Ableisten des Wehrdienstes nutzen, oder ? (Bäckereilehre beim Bund ? Wär doch was !!!)

Du wirst lachen, aber Ausbildungen beim Bund gibt es. Vielleicht nicht gerade als Bäcker oder so, aber KFZ Mechaniker etc. wird angeboten- man muß sich nur für eine relativ kurze Zeit verpflichten. Viele Wehrpflichtige verbinden das angenehme mit dem nützlichen und machen beim Bund beispielsweise ihren Führerschein Klasse II etc.

PEACEKEEPER
19.10.2002, 19:03
Original geschrieben von Thomas24
Hi
solltest Du doch auch arbeiten dürfen. <<

Ich kenne sogar Komilitonen (Syrien), die nach dem Studium das Land wieder verlassen werden müssen (da der Aufenthalt nur für das Studium gewährt wurde)- also definitiv hier nicht tätig werden dürfen. Dennoch bezahlt der deutsche Steuerzahler das Studium, obwohl er nichts davon haben kann. Da wiehert der Amtsschimmel :-top




Das ist aber so nicht richtig. Der Staat hat natürlich auch was davon, wenn er Nicht_EU-Ausländer hier ausbildet.
Auch wenn die Leute das Land verlassen müssen, haben diese Leute ja immer noch Kontakte nach Deutschland, und werden vieleicht Gerätschaften oder sonst was von deutschen Firmen kaufen.
Deutschland hat ja gerade das Problem, dass es als Studienort besonders für Asiaten nicht sonderlich attraktiv ist. Die gehen lieber nach Amiland und werden später ihre Geschäfte mit amerikanischen Firmen machen.

Grüsse

Thomas24
20.10.2002, 09:51
Original geschrieben von PEACEKEEPER



Das ist aber so nicht richtig. Der Staat hat natürlich auch was davon, wenn er Nicht_EU-Ausländer hier ausbildet.
Auch wenn die Leute das Land verlassen müssen, haben diese Leute ja immer noch Kontakte nach Deutschland, und werden vieleicht Gerätschaften oder sonst was von deutschen Firmen kaufen.
Deutschland hat ja gerade das Problem, dass es als Studienort besonders für Asiaten nicht sonderlich attraktiv ist. Die gehen lieber nach Amiland und werden später ihre Geschäfte mit amerikanischen Firmen machen.

Grüsse

Das stimmt natürlich. So ist ein Großteil der indonesischen Regierung unter ex-Präsident Sukharno noch an der RWTH Aachen ausgebildet worden, und hat damals die (teureren) Rüstungsangebote von Siemens gegenüber der amerikanischen Konkurrenz bevorzugt. Das waren damals Aufträge im Wert von mehreren Milliarden DM-

Doch diese Zeiten sind vorbei. Die heutigen Eliten waren meist an US- amerikanischen Universitäten. An europäische Unis denken nur noch die wenigsten (und dann fallen Ihnen meist nur noch die Schweiz und UK ein... :-top )- mit Ausnahme der "schönen Künste" und einiger Ingenieurswissenschaften. Da haben deutsche Musikhochschulen und Konservatorien noch einen international guten Ruf.

Aber um auf meinen syrischen Komilitonen zurückzukommen: welcher zukünftige Kinderarzt vergibt schon Rüstungsaufträge im Wert von Mrd. Euros ?? Dummerweise darf er hier später nicht praktizieren (obwohl er gerne würde), tja da freut sich eben Quatar :-D .

Froschkönig
20.10.2002, 19:13
@thomas24

ich wundere mich teilweise weniger, als Du vielleicht glaubst, ich bin nämlcih einer dieser Kommilitonen, die dann in Bundeswehrkrankenhäusern AIP stellen bekommen...

Gnaz dumme andere Frage : Wenn Du "Ersatzdienst" also "Zivi" machn würdest, wie sind denn da die stellenchancen ? Kann man nicht irgendwie für´s Zivi-Gehalt eine Stelle bekommen, die auf den FA anrechenbar ist ?

P.S. ich bin da bei der aktuellen gesetzeslage nicht so fit, aber wie ist es mit einer doppelten Staatsbürgerschaft ? Da mußt Du Dich meines wissens für eine Wehrdienstvariante entscheiden...wenn Du jetzt aus der Schweiz bist z.B. kommst Du dann mit deren Wehrsystem besser weg, wenn ich mich richtig erinnere....

Thomas24
21.10.2002, 09:27
>>>@thomas24

ich wundere mich teilweise weniger, als Du vielleicht glaubst, ich bin nämlcih einer dieser Kommilitonen, die dann in Bundeswehrkrankenhäusern AIP stellen bekommen...

Gnaz dumme andere Frage : Wenn Du "Ersatzdienst" also "Zivi" machn würdest, wie sind denn da die stellenchancen ? Kann man nicht irgendwie für´s Zivi-Gehalt eine Stelle bekommen, die auf den FA anrechenbar ist ?

P.S. ich bin da bei der aktuellen gesetzeslage nicht so fit, aber wie ist es mit einer doppelten Staatsbürgerschaft ? Da mußt Du Dich meines wissens für eine Wehrdienstvariante entscheiden...wenn Du jetzt aus der Schweiz bist z.B. kommst Du dann mit deren Wehrsystem besser weg, wenn ich mich richtig erinnere....<<<

Na erstmal herzlichen Glückwunsch: du gehörst zum werktätigen Teil der Bevölkerung und verdienst schon ordentlich Geld ...*g*
in welcher Teilstreitkraft dienst Du denn ?

Natürlich ist es möglich eine AiP Stelle zu bekommen, zum Zivi-Gehalt. Die Stellenchancen würden sich sogar noch weiter verbessern. Jedes KHS würde sich freuen, eine ärztliche quasi- null-Kosten Arbeitskraft zu bekommen (und da man ja auch eine anschliessende Übernahme in ein reguläres Assistenzarztverhältnis anstrebt), wäre man sicherlich der motivierteste und engagierteste "Zivi" im ganzen Landkreis (Überstunden ohne Ende...).

Aber mir mangelt es leider an der entsprechenden Genialität, um mit einem Zivi Gehalt in einer Großstadt überleben zu können. Als 19 jähriger Abiturient- da ginge das mit der Entlohnung schon in Ordnung. Aber als promovierter Akademiker nach einem sechsjährigem Studium... na ich weiß nicht so recht. Dann muß ich eben nach dem Dienst auf der Station eben kellnern gehen :-D

Doppelte Staatsbürgerschaft kommt regelmässig nicht in Betracht, da a) mit der Antragsstellung auch das Einverständnis zum Verlust der urprünglichen Staatsbürgerschaft unterschrieben wird (neben dem Bekenntnis zur FDGO, keine Vorstrafen etc.) und b) von dieser Regelung so gut wie gar keine Ausnahmen gemacht werden (Einzige Ausnahme: Iran), und c) die meisten Staaten Dich automatisch aus der Staatsbürgerschaft entlassen, sobald Du eine neue annimmst/ beantragst (unter anderem auch meine Regierung). Falls dies nicht der Fall sein sollte, mußt Du der Einbürgerungsbehörde nachweisen, das Du auf Antrag aus dem alten Staatsverband entlassen worden bist.

Die "neue" Gesetzeslage ab dem 01.01.2000 bezieht sich nur auf Kinder, die ab diesem Stichtag geboren worden sind (und auch die müssen sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr entscheiden, und eine Staatsbürgerschaft aufgeben). Für alle anderen (also auch für mich, ich bin deutlich älter als zwei Jahre *g*) gelten noch die alten Bestimmungen, die in ihren Grundzügen noch auf dem "Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz" von 1913 basieren.

Ansonsten hättest du recht: man muß sich als sog. "Doppelstaatler" entscheiden. Bulgaren, Rumänen, Schweitzer etc. kämen hier besser weg als in der Heimat ihrer Vorfahren. Bei anderen ist es andersherum.

BTW: der Zivildienst ist kein sog."Ersatzdienst". Das Grundrecht auf Verweigerung des Wehrdienstes ist definiert als Recht, den Wehrdienst *MIT WAFFEN* aus Gewissensgründen zu verweigern, und anstelle dessen einen Wehrdienst *OHNE WAFFEN* zu leisten. Der Zivi ist ebenfalls ein Wehrdienstleistender.

Der Begriff "Ersatzdienst" bezeichnet Dienstverpflichtungen bei Feuerwehr, Rotem Kreuz, THW o.ä. die *anstelle* des Wehrdienstes geleistet werden können (über den Zeitraum von sieben Jahren, jeweils an den Wochenenden).

Gruß nach München!

Rico
21.10.2002, 23:12
Mal ganz nebenbei.... AiP im Zivijahr ist doch das beste, was Dir passieren kann:
Schließlich muß ja (fast) jeder männliche Bundesbürger das Jahr Staatsdienst leisten. Was kann Dir also besseres passieren, als das Jahr, das Du sowieso zum Ungerlohn ableisten mußt während eines 2. Jahres Hungerlohn abzuleisten??

Thomas24
22.10.2002, 18:51
Stimmt. Immer positiv denken :-D

PEACEKEEPER
25.10.2002, 16:34
Original geschrieben von Thomas24


Aber um auf meinen syrischen Komilitonen zurückzukommen: welcher zukünftige Kinderarzt vergibt schon Rüstungsaufträge im Wert von Mrd. Euros ?? Dummerweise darf er hier später nicht praktizieren (obwohl er gerne würde), tja da freut sich eben Quatar :-D .

Der Präsident Assad von Syrien ist Augenarzt und wurde in England ausgeildet :-) , nur dummerweise liefert England kein Rüstungsgut nach Syrien, zumindest nicht offiziell.
Man muss sich vieleicht auch überlegen, dass diese Leute ihren Ländern fehlen, wenn sie hier bleiben. Und ohne gut ausgeildete Leute werden solche Länder niemals auf die Beine kommen, nicht nur wirtschaftlich , sondern auch politisch. Auf der anderen Seite ist die Perspektive für viele Leute gerade in Ländern, wie Syrien nicht gerade rosig. Ich hätte auch nicht Lust in einer Diktatur wie Syrien leben zu müssen.
Das ist ein schwieriges Thema, und mit Sicherheit nicht so einfach zu beantworten.
Na ja ich muss jetzt leider weg.

Grüsse

Thomas24
25.10.2002, 22:29
>>>Man muss sich vieleicht auch überlegen, dass diese Leute ihren Ländern fehlen, wenn sie hier bleiben. Und ohne gut ausgeildete Leute werden solche Länder niemals auf die Beine kommen, nicht nur wirtschaftlich , sondern auch politisch. <<<

Tja, im Prinzip hast Du mit diesem Punkt zwar Recht.
Aber ich sehe die Sache auch etwas pragmatischer: warum soll sich Deutschland nicht einen gebührenden Anteil an einwanderungswilligen High Potentials sichern? In diesem Punkt könnte Deutschland auch ruhig etwas egoistischer sein, und sich wie andere Nationen ebenfalls darum bemühen, ein wenig den Rahm vom Talentpool der Welt für sich abzuschöpfen :-D

Aber wir entfernen uns schon wieder gaaaanz weit vom ursprünglichen Topic :-top