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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS Frage



Spriggan
15.09.2008, 19:22
Hi,

ich habe mal eine Frage!
Einer meiner Freunde fängt in einem Monat eine Ausblidung zum Rettungsassistenten an um danach Humanmedizin zu studieren.
Als ich ihm darauf hin gesagt habe, wie lange er ungefähr warten muss, meinte er dass die ZVS einem zwei Wartesemster "abzieht" oder man zwei Semster weniger warten muss, wenn man eine med. Ausbildung macht (wenn man sein Abitur vor dem 18.07.2007 gemacht hat, danach kriegt man keine mehr).

Nun kenne ich mich ja auch einigermassen mit der ZVS Geschichte aus und weiß das eine Ausbildung eigentlich nur Einfluss auf den Schnitt durch Bonierung bei best. Uni bringen kann und einem für die Wartezeit nichts nützt. Trotzdem möchte ich fragen ob das in das Reich der Mythen gehört oder jemand schon mal etwas davon gehört hat?

Danke schonmal!


Achja: Kann mir jemand noch sagen ob man sich für den Quereinstieg immernoch bewerben kann, wenn man zwar alle Scheine zusammen hat aber nicht mehr das Fach studiert?? Ich habe nämlich in einem Spiegel Artikel gelesen, dass rund 80 Kläger die erst anfänglich zugelassen und dann wieder exmatrikuliert wurden (nach einem Semster), jetzt trotzdem auf den Quereinstieg hoffen können, da sie ja die nötigen Scheine für das 2. FS zusammen haben.

chiodo
15.09.2008, 19:39
Hey, schau doch mal auf ZVS.de in den FAQ unter "Beruf"...

Sie haben die Berufsausbildung vor Ihrer Hochschulzugangsberechtigung erworben, erhalten Sie eine Wartezeitverbessung von:

4 Halbjahren, wenn Sie Ihre Studienberechtigung vor dem 15. Januar 2002 erworben haben,

2 Halbjahren, wenn Sie Ihre Studienberechtigung nach dem 15. Januar 2002 erworben haben.

azrael306
15.09.2008, 20:34
Die Betonung liegt hierbei auf "VOR dem Erhalt ihrer Hochschulzugangsberechtigung".

Also für die meisten fällt das ganze schon mal raus.
Höchstens was für Walldorfschüler ( und das meine ich nicht abwertend ! ) oder Leute vom 2. Bildungsweg, denn wer macht schon ne Ausbildung neben dem Abi?

chiodo
16.09.2008, 00:20
Es lebe der 2. Bildungsweg ;)

Spriggan
16.09.2008, 01:21
Danke für die Antworten!

Jetzt steht nur noch meine zweite Frage ob man sich für den Quereinstieg auch bewerben kann wenn man gar nicht mehr studiert aber alle nötigen Scheine fürs 2. bzw. 3 FS hat!

Ich habe nämlich in einem Spiegel Artikel gelesen, dass rund 80 Kläger die erst anfänglich zugelassen und dann wieder exmatrikuliert wurden (nach einem Semster), jetzt trotzdem auf den Quereinstieg hoffen können, da sie ja die nötigen Scheine für das 2. FS zusammen haben. Oder doch nur Quatsch?

TeamCroCop
16.09.2008, 11:00
Die Betonung liegt hierbei auf "VOR dem Erhalt ihrer Hochschulzugangsberechtigung".

Also für die meisten fällt das ganze schon mal raus.
Höchstens was für Walldorfschüler ( und das meine ich nicht abwertend ! ) oder Leute vom 2. Bildungsweg, denn wer macht schon ne Ausbildung neben dem Abi?

ich... das geht.. und ich hab nichts angerechtnet bekommen

chiodo
16.09.2008, 11:52
Jetzt wo du es sagst.. ich auch. Habe zwei Ausbildungen vor bzw. während des Abis gemacht und gerade nochmal nachgeschaut.. habe auch nichts angerechnet bekommen. Hab da gar nicht drauf geachtet, weil ich mir über das Wartezeitverfahren sowieso keine Chancen ausgerechnet habe. Trotzdem müsste das doch anerkannt werden!? Seltsam seltsam ZVS.

TeamCroCop
16.09.2008, 18:16
Jetzt wo du es sagst.. ich auch. Habe zwei Ausbildungen vor bzw. während des Abis gemacht und gerade nochmal nachgeschaut.. habe auch nichts angerechnet bekommen. Hab da gar nicht drauf geachtet, weil ich mir über das Wartezeitverfahren sowieso keine Chancen ausgerechnet habe. Trotzdem müsste das doch anerkannt werden!? Seltsam seltsam ZVS.

wo und was hast du denn gemacht

doc-hannover
17.09.2008, 14:21
äh, da zählt ja auch nicht jede ausbildung. und wenn du sagst, du hast wie während dem abi gemacht, frage ich mich nur, was das denn wohl sein soll..
im rettungsdienst ist es zb so, daß die 4 monatige rettungssanitäter- ausbildung nicht zählt, weil es kein anerkannter beruf ist, die 2 jähige rettungsasistenten- ausbildung hingegen schon. das ist auch zu beachten in anderen bereichen.

chiodo
17.09.2008, 18:07
äh, da zählt ja auch nicht jede ausbildung. und wenn du sagst, du hast wie während dem abi gemacht, frage ich mich nur, was das denn wohl sein soll..

Ja, was das wohl sein soll... Mit 18 eine kaufm. Ausbildung, dann Sani, 3,5 Jahre Abendschule und während dessen eine med. Ausbildung.
Und danke, ja, ich weiß, dass der RS keine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz ist..
Ist mir aber auch egal jetzt, hat ja auch so alles geklappt.