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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Benotung Physikum



blockhead
17.09.2008, 15:48
Hallo!

Ich dachte bisher, dass Mündlich und Schriftlich 1:1 zählen und der Mittelwert daraus abgerundet wird.

Beispiel:
Schriftlich: 3
Mündlich: 2
Durchnschnitt: 2,5 --> Gesamtnote 2

Zumindest war das bei uns die gängige Ansicht ;).
Heute hat mir die Dame vom LPA allerdings gesagt, dass angeblich die Durchschnitssnote gleich der Physikumsnote ist. Das heisst für o.g. Beispiel dass im Zeugnis die Note 2,5 eingetragen würde??! Ich dachte bisher es gebe keine Teilnoten.

Wie sind Eure Informationen? Vielleicht hat ja auch schon jemand sein Zeugnis, der zwischen zwei Noten stand?

Gruß und Danke im Voraus!

Muriel
17.09.2008, 15:51
Zumindest früher, als noch 2:1 gewichtet wurde, stand im Zeugnis, Physikum und Staatsexamina, immer "... hat mit der Note "gut" (2,33) bestanden"

Gammaflyer
17.09.2008, 15:55
Die Antwort ist: Es gibt gar keine "Phsikumsnote" im Sinne einer Zahl.
Es gibt die "Übersetzung" in Buchstaben und den rechnerischen Mittelwert auf's Zeugnis.
Ein Blick in die Approbationsordnung hilft:


§ 25
Bewertung der Prüfungsleistungen
Die nach Landesrecht zuständige Stelle ermittelt
die Note für den Ersten Abschnitt der Ärztlichen
Prüfung wie folgt:
Die Note für die schriftliche Aufsichtsarbeit und
die Note für den mündlich-praktischen Teil
werden addiert und die Summe wird durch zwei
geteilt. Die Note wird bis auf die erste Stelle hinter
dem Komma errechnet. Die Note lautet
"sehr gut" bei einem Zahlenwert bis 1,5,
"gut" bei einem Zahlenwert über 1,5
bis 2,5,
"befriedigend" bei einem Zahlenwert über 2,5
bis 3,5,
"ausreichend" bei einem Zahlenwert über 3,5
bis 4,0,
wenn die Prüfung nach § 13 Abs. 3 bestanden ist.

blockhead
17.09.2008, 16:38
Danke für die Antworten!

Und die Gesamtnote des ärztlichen Zeugnises (Zwei Drittel Stex. 2 und Ein Drittel Stex 1) wird dann also mit Hilfe des Mittelwerts - in diesem Beispiel also 2,5 - errechnet?

Gammaflyer
17.09.2008, 17:57
Ja, laut Wortlaut der ÄAppO wird der Zahlenwert verrechnet.


§ 33
Gesamtnote und Zeugnis für die Ärztliche Prüfung
(1) Die nach Landesrecht zuständige Stelle
ermittelt die Gesamtnote für die bestandene
Ärztliche Prüfung wie folgt:
Der Zahlenwert für den Ersten Abschnitt der
Ärztlichen Prüfung und der mit zwei vervielfachte
Zahlenwert für den Zweiten Abschnitt der
Ärztlichen Prüfung werden addiert und die
Summe durch drei geteilt. Die Gesamtnote wird
bis auf die zweite Stelle hinter dem Komma
errechnet. Sie lautet:
"sehr gut" bei einem Zahlenwert bis 1,5,
"gut" bei einem Zahlenwert über 1,5
bis 2,5 ;
"befriedigend" bei einem Zahlenwert über 2,5
bis 3,5,
"ausreichend" bei einem Zahlenwert über 3,5
bis 4,0.