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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : mündliche prüfung



dyna
17.09.2008, 17:26
wissen die prüfer eig. die schriftlichen ergebnisse ?

Judith87
17.09.2008, 17:29
nein, woher sollten sie?

Gammaflyer
17.09.2008, 17:33
Uns haben sie auch erst nach dem Händeschütteln am Schluss gefragt, wie das denn gelaufen sei.

Tinchen1988
17.09.2008, 17:35
hab heute auch von ner freundin gehört, dass sich die prüfer wohl danach erkundigt haben. daher denke ich mal, dass sie nix wissen. ein prüfer meinte auch, er würde es vorher garnicht wissen wollen, damit er objektiv bleiben kann :)

jijichu
17.09.2008, 18:53
Eigentlich wissen sie die Noten nicht, dass ist auch besser so. Es gibt bei uns einen Prüfer, der sich die Noten vor der mündlichen besorgt. Wozu das führt, unterstelle ich ihm einfach stillschweigend...

Wenn Du noch ran mußt - VIEL GLÜCK!
LG

Solara
17.09.2008, 22:22
Vorteil das Mündliche vor der schriftlichen Prüfung zu habe ;-) ... da weiß das dann keiner.

Bei uns haben sie halt dann gefragt, der wievielte Versuch das denn ist :-angel - und ich befürchtete schon Schlimmstes, weil ich die Einzige war, die im Erstversuch war (so à la: die hat ja noch so viele Versuche, die können wir noch durchfallen lassen - oder sonstige irrige Gedanken, die einem so direkt vor'm Mündlichen durch den Kopf schießen) :-oopss

Moorhühnchen
17.09.2008, 22:30
Uns haben sie auch NACH der Prüfung gefragt, welche Noten wir im schriftlichen hatten. Nämlich genau die selben wie in der mündlichen.

roger rekless
18.09.2008, 00:39
hab heute auch von ner freundin gehört, dass sich die prüfer wohl danach erkundigt haben. daher denke ich mal, dass sie nix wissen. ein prüfer meinte auch, er würde es vorher garnicht wissen wollen, damit er objektiv bleiben kann :)

Die haben aus Datenschutzgründen gar keine Möglichkeit sich die Noten zu besorgen.

Kliri
18.09.2008, 05:40
Die haben aus Datenschutzgründen gar keine Möglichkeit sich die Noten zu besorgen.

ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Landesprüfunsamt das macht,wenn es so nicht vorgesehen ist - alledings wo steht denn, das es nicht vorgesehen,d.h. erlaubt ist - na und ob das unter Datenschutz fällt ? Sicher kann nun nicht jeder dieses Daten abfragen, aber ein Prüfer ist nun ja mal nicht j e d e r - also wer weiß, wo steht dass es verboten ist, also sowas wie eine Formulierung "die schriftl. Prüfungsergebnisse werden intern nur dem Prüfling mitgeteilt " oderso ?