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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Härtefallantrag



Dani24
17.09.2008, 20:03
Gibt es die Möglichkeit nach nicht bestandenem Physikum einen Härtefallantrag zu stellen?

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

Coxy-Baby
17.09.2008, 20:10
Gibt es die Möglichkeit nach nicht bestandenem Physikum einen Härtefallantrag zu stellen?

Welche Kriterien müssen erfüllt sein?

War es dein letzter Versuch oder was für einen Härtefallantrag wolltest du stellen????

Dani24
18.09.2008, 16:59
Ja es war mein letzter Versuch, also bin durchs Schriftliche zum 3.Mal gefallen:(

medijan
18.09.2008, 17:39
Puh! Das ist bitter. Zunächst mal möchte ich dir mein Mitgefühl aussprechen.
Härtefallanträge sind so weit ich weiß bei staatsprüfungen nicht möglich. ich wüsste auch nicht welche konstellation vorliegen sollte, damit einem solchen antrag stattgegeben werden könnte. Denn gesundheitliche gründe kann man ja definitiv nicht geltend machen.

sorry

Dani24
20.09.2008, 19:38
Ja es ist echt richtig *******, vorallem weil nur paar Punkte gefehlt hatten.
In nem anderen Physikum hätt ich bestanden gehabt:(

Hat jemand eine Ahnung ob man vielleicht Widerspruch einlegen kann und das was bringt?
Also so wie es in dem Brief steht, dann man innerhalb von 4 Wochen widersprechen kann....

und stimmt es, dass auch wenn ich jetzt im Ausland weiter studieren würde, ich nie mehr in Deutschland als Arzt arbeiten kann?

Coxy-Baby
20.09.2008, 19:44
Ja es ist echt richtig *******, vorallem weil nur paar Punkte gefehlt hatten.
In nem anderen Physikum hätt ich bestanden gehabt:(

Hat jemand eine Ahnung ob man vielleicht Widerspruch einlegen kann und das was bringt?
Also so wie es in dem Brief steht, dann man innerhalb von 4 Wochen widersprechen kann....

und stimmt es, dass auch wenn ich jetzt im Ausland weiter studieren würde, ich nie mehr in Deutschland als Arzt arbeiten kann?
Also die Frage wäre ja wogegen du Einspruch einlegen wollen würdest???
So ein Rechtsstreit dauert dann gut und gerne ein paar Jahre mit sehr
bescheidenen Aussichten.
Ja wenn du im Ausland weiterstudierst kriegst du in Deutschland keine Approbation......

"Soll eine Approbation nach § 3 Abs. 1 Satz 2 bis 6, Abs. 2 oder 3 oder nach § 14b der Bundesärzteordnung erteilt werden, so sind, sofern die Ausbildung nicht nach den Vorschriften dieser Verordnung erfolgt ist, an Stelle des Nachweises nach Absatz 1 Satz 2 Nr. 7 Unterlagen über die abgeschlossene ärztliche Ausbildung des Antragstellers, der keine endgültig nicht bestandene ärztliche Prüfung nach dieser Verordnung vorausgegangen sein darf, in Urschrift, in amtlich beglaubigter Abschrift oder amtlich beglaubigter Ablichtung vorzulegen."
Benutz doch mal die SuFu.
Wir auch hier diskutiert: http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=46793

Dani24
20.09.2008, 20:25
"Ich weiß nicht, ob du das aus dem Land der guten Feen und tanzenden Plüschbären, wo du entweder aufgewachsen oder viele Sommerferien verbracht hast, nicht gewohnt bist, aber du bist jetzt in der echten Welt. Kapiert?"

Die pure Information hätte auch gereicht!

Der Thread ist dazu da um Fragen zu stellen oder???

Da du mich nicht kennst, sind solche Kommentare ganz schön überflüssig und ehrlich gesagt- falls du das Physikum bestanden hast tun mir deine zukünftigen patienten jetzt schon Leid!

Meuli
20.09.2008, 20:29
Ähem, das ist kein Kommentar für dich, das ist seine Signatur. Und die steht unter jedem Beitrag :-)

Coxy-Baby
20.09.2008, 20:45
Ähem, das ist kein Kommentar für dich, das ist seine Signatur. Und die steht unter jedem Beitrag :-)
Das hat Meuli natürlich sofort erkannt, daß das meine aktuelle Signatur
ist die unter jeder Nachricht steht.Dafür Danke!

@Dani24: Ich habe mir die Mühe gemacht und den Kram rausgesucht der dich
betrifft ich hätte auch einfach schreiben können "Ätsch-Bätsch Pech gehabt"
Hab ich aber nicht.
Und ich finde so pauschale Aussagen ala "Wenn du später deine Patienten so
behandelst....." einfach lächerlich,denn das Eine hat mit dem anderen nichts zu
tun.
(Achtung es folgt wieder meine Signatur!!!!)

Dani24
20.09.2008, 21:01
Dann entschuldige ich mich hiermit offiziell und bedanke mich gleichzeitig für die Mühe!!!

Vielen Dank!

Sorry, ich dachte es geht hier genauso los wie in dem Examensthread, wo irgendwann jeder jeden bleidigt hat.....

Wollte wirklich nur Informationen, denn bin halt grad recht verzweifelt...und wohl auch leicht zu bleidigen :-heul

Coxy-Baby
20.09.2008, 21:04
Dann entschuldige ich mich hiermit offiziell und bedanke mich gleichzeitig für die Mühe!!!

Vielen Dank!

Sorry, ich dachte es geht hier genauso los wie in dem Examensthread, wo irgendwann jeder jeden bleidigt hat.....

Ist schon in Ordnung und zum Beleidigen gibt's ja bis jetzt (noch) keine Gründe.
Kann schon verstehen,daß du angefressen bist und so reagiert man auch mal schneller über....

Dani24
20.09.2008, 21:16
Ist schon in Ordnung und zum Beleidigen gibt's ja bis jetzt (noch) keine Gründe.
Kann schon verstehen,daß du angefressen bist und so reagiert man auch mal schneller über....


Naja werd wohl nix mehr tun können ......

Trotzdem wie schon gesagt :Danke für die Infos und falls jemand noch was weiß, was nützlich sein könnte, hör ich es gerne.

Ich selbst kenn bis jetzt nur einen Fall von jemand der geklagt hat, als er in Heidelberg zum 3.Mal durchs Mündliche gefallen ist.Der ganze Prozess ging 1,5 Jahre und verloren hat er dann auch....

Hauke83
20.09.2008, 23:35
Gibt es überhaupt Gründe andere Menschen zu beleidigen?

netfinder
20.09.2008, 23:45
also, hm, da wuerden mir sicher welche einfallen...

sorry for OT

Coxy-Baby
21.09.2008, 15:47
Gibt es überhaupt Gründe andere Menschen zu beleidigen?

Na die Frage ist mir jetzt schon fast zu philosophisch, aber ich sage einfach
mal: "Na klar,aber immer doch!" :-meinung

yoshuab
28.04.2009, 18:32
Nein das stimmt nicht. Du kannst nur nicht mehr in Deutschland weiter Medizin studieren. Solange Du eine Approbation hast, kannst Du hier arbeiten und die bekommst Du auch mit dem Examen von der Semmelweiß-Uni (nur als Beispiel)