Talent80
18.09.2008, 02:45
Hallo zusammen,
jetzt muss ich mal eine vielleicht bescheuerte Frage stellen:
Ich möchte mich im Ausland auf einen Studienplatz bewerben. Dabei möchte ich natürlich versuchen meine Chancen zu steigern.
Ich habe die allgemeine Hochschulreife leider nur mit einer 3,3 gemacht (die liebe Faulheit) und ein FH-Diplom mit 1,6.
Jetzt meine Frage.......................
Ich weiß, dass die Uni im Ausland ein Abiturzeugnis verlangen....ist ja logisch....wie halt bei uns auch.
Bei denen gibt es auch so etwas wie Zweitstudium nicht .......gilt nur für Deutschland.......hier wäre ich ja Zweitstudienbewerber und die liebe ZVS würde nur mein Diplom-Zeugnis verlangen....mein Abi-Zeugnis wäre denen egal.
Bei meinen Recherchen bin ich darauf gestoßen - wahrscheinlich ist das einigen von Euch schon klar gewesen - das ja auch ein FH-Diplom den Zugang an jede Uni und jedes Fach ermöglicht.......
...also somit auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.......somit dem klassischen allgemeinen Abitur gleichgestellt ist.
Gibt es ein Gesetz etc., dass mir verbieten würde mich mit meinem - notentechnisch - besseren FH-Diplom zu bewerben, oder muss ich, da ich dieses besitze, mein allgemeines Abiturzeugnis hernehmen?
Im Endeffekt habe ich doch 2 gleichwertige Hochschulzugangsberechtigungen............und eigentlich müsste es doch mir überlassen sein welche ich hernehme, oder?
Muss man sich da noch irgendetwas zusätzliches in DE ausstellen lassen?? An welche Behörde müsste ich mich denn dann wenden?
Auch wenn es etwas kompliziert klingt.....hoffe ich, dass ich es einigermaßen klar machen konnte worauf ich hinaus will......
Ich bin echt absolut auf Eure Antworten gespannt.......
Viele Grüße und Danke
Talent80
jetzt muss ich mal eine vielleicht bescheuerte Frage stellen:
Ich möchte mich im Ausland auf einen Studienplatz bewerben. Dabei möchte ich natürlich versuchen meine Chancen zu steigern.
Ich habe die allgemeine Hochschulreife leider nur mit einer 3,3 gemacht (die liebe Faulheit) und ein FH-Diplom mit 1,6.
Jetzt meine Frage.......................
Ich weiß, dass die Uni im Ausland ein Abiturzeugnis verlangen....ist ja logisch....wie halt bei uns auch.
Bei denen gibt es auch so etwas wie Zweitstudium nicht .......gilt nur für Deutschland.......hier wäre ich ja Zweitstudienbewerber und die liebe ZVS würde nur mein Diplom-Zeugnis verlangen....mein Abi-Zeugnis wäre denen egal.
Bei meinen Recherchen bin ich darauf gestoßen - wahrscheinlich ist das einigen von Euch schon klar gewesen - das ja auch ein FH-Diplom den Zugang an jede Uni und jedes Fach ermöglicht.......
...also somit auch eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung darstellt.......somit dem klassischen allgemeinen Abitur gleichgestellt ist.
Gibt es ein Gesetz etc., dass mir verbieten würde mich mit meinem - notentechnisch - besseren FH-Diplom zu bewerben, oder muss ich, da ich dieses besitze, mein allgemeines Abiturzeugnis hernehmen?
Im Endeffekt habe ich doch 2 gleichwertige Hochschulzugangsberechtigungen............und eigentlich müsste es doch mir überlassen sein welche ich hernehme, oder?
Muss man sich da noch irgendetwas zusätzliches in DE ausstellen lassen?? An welche Behörde müsste ich mich denn dann wenden?
Auch wenn es etwas kompliziert klingt.....hoffe ich, dass ich es einigermaßen klar machen konnte worauf ich hinaus will......
Ich bin echt absolut auf Eure Antworten gespannt.......
Viele Grüße und Danke
Talent80