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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : was "darf" man als studentische aushilfe verdienen?



kruemel1987
25.09.2008, 12:30
hallo. ich hoffe einer von euch kann mir weiter helfen, denn ich habe im moment ein kleines problem.

ich habe eine stelle als studentische aushilfe in aussicht. von meiner krankenkasse wurde mir nun die auskunft erteilt, dass ich max. 520 euro im monat verdienen kann, damit ich weiter familienverischert bleiben kann und mir so die extra-kosten für eine "eigene" krankenversicherung spare.
hat wohl was mit dem steuerfreibetrag zu tun ( knapp 7600 euro/jahr).

jetzt würde ich als erstes gerne mal wissen warum genau nur 520 euro? weil wenn ich die 7600 euro durch zwölf monate teile, dann kommt bei mir knapp 635 euro raus. für mich bedeutet das im umkehrschluss, dass ich 630 euro im monat verdienen könnte ohne dass mir kindergeld und familienversicherung gestrichen wird.

wäre echt super, wenn sich jemand von euch auskennt, der mir sagen könnte, ob ich nun wirklich diese 630 euro verdienen kann. denn ich habe noch einen zweiten job, den ich nicht gerne aufgeben würde.

vielen lieben dank.

tonexxx
25.09.2008, 12:37
hat wohl was mit dem steuerfreibetrag zu tun ( knapp 7600 euro/jahr).

Ich kann die Frage gerade leider nicht fundierter beantworten, aber diese Aussage bezweifle ich.

Ich habe als Werkstudent nämlich stets zu viel verdient, um noch familienversichert zu sein, aber immerhin nicht so viel, dass das Kindergeld gestrichen worden wäre. Für das Kindergeld kann man nämlich nochmal die Werbungskosten-Pauschale und die Kosten für die studentische Krankenversicherung oben draufschlagen.

Wer auch immer dich auf Seiten der Krankenkasse beraten hat: er scheint nicht wirklich Ahnung zu haben. Kompetenten Mitarbeiter verlangen oder Googlen.

Viel Erfolg!

SuperSonic
25.09.2008, 15:20
Mir ist schleierhaft, wie deine KV auf 520 €/Monat kommt. Bei mir waren es viel weniger, vgl. Wikipedia:


Um familienversichert sein zu dürfen, müssen nach § 10 des fünften Sozialgesetzbuches (gesetzliche Krankenversicherung) und analog § 25 des elften Sozialgesetzbuches (Pflegeversicherung) folgende Voraussetzungen erfüllt sein.
(...) Der Kandidat verfügt über nur geringes Gesamteinkommen,
seit 2008: bis zu 355,00 € im Monat (ein Siebtel der Bezugsgröße nach § 18 SGB IV)
seit April 2003: bis zu 400,00 € im Monat bei einer geringfügig entlohnten Tätigkeit (Minijob)
http://de.wikipedia.org/wiki/Familienversicherung


Kindergeld ist eine eigene "Baustelle":

Eigene Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes können zum Verlust des Kindergeldes führen. Seit 2004 beträgt die Grenze für eigene Einkünfte und Bezüge jährlich gem. § 32 Absatz 4 Satz 2 Einkommensteuergesetz 7.680 Euro
http://de.wikipedia.org/wiki/Kindergeld

Gruß,
SuperSonic