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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der anonyme "fuck the system" Thread



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Mamoe
13.10.2008, 16:40
@ Activio

Bin genau in der gleichen Situation wie du. Wieviel Unis hast du denn verklagt und wie denkst du sind deine Chancen ??

MfG

Activo
13.10.2008, 17:15
Die Klage läuft gegen mehrere Unis.
Habe gerade vom Anwaltsbüro gesagt bekommen, dass es bis zum Monatsende dauern kann.

ZahniVorklinik
13.10.2008, 18:46
Das jetzige Semester hat ja NUN begonnen, wie verpasst man den Anschluss nicht? Ich war heute in der Uni, wenn es heisst: hier namentlich eintragen oder bitte eure Immatr.Nr. kann ich nur den Notausgang suchen.
Geht ihr schon zu den Vorlesungen undercover zu eurer nächstgelegenen Uni?

Ich habe leider zu niemanden Kontakt, mit dem man sich in der jetztigen Situation austauschen könnte. Der Anwalt wollte mir keine Namen von weiteren Humanmedizin-Klägern geben.

Im Falle einer erfolgreichen Klage wird man aufgrund des verspäteten Zulassungsbescheid mit großer Wahrscheinlichkeit Scheine in dem Semester nicht mehr machen können, da die Praktika meist in den ersten Wochen beginnen.
Inwieweit es deshalb sinnvoll ist schon jetzt in irgendwelche Vorlesungen zu gehen ist die andere Frage, zumal spätestens wenn du an einem Praktikum teilnehmen willst irgendwelche Gruppeneinteilungen vorgenommen worden sind in denen dein Name nicht auftaucht.
Kann dir nur aus meiner Erfahrung sagen, dass die Kläger die ich kenne, ausnahmslos alle das erste Semester einfach komplett gelassen haben um im nächsten ganz normal anzufangen. Bedeutend weniger Stress und nicht immer das Gefühl zwischen den Semestern zu stehn (verpasste O-Phase etc.)


Viel Glück für die Klage (obwohl ich diese ganze Klageflut absolut nicht verstehen kann) und einen guten Studienbeginn.


Gruß

Mamoe
13.10.2008, 20:18
Hallo, was ich dann aber nicht verstehe, wie ist es denn dann mit denen die durch das Losverfahren reingekommen sind??? Die kommen doch auch ende Oktober alle erst wie ich es vorher mitbekommen habe. Die Unis können doch kein Losverfahren anbieten wenn der Student zu diesem Zeitpunkt schon das halbe Semester verpasst hat oder??? Habe neulich auch heir irgendwo gelesen das es alles halb so wild ist wenn man die ersten 2 Wochen nicht da ist. Bin jetzt deswegen ein wenig verwirrt...Kann mir vll jdm helfen???

Activo
13.10.2008, 20:33
Wenn man zum Ende Oktober noch einsteigen könnte, ließe sich noch das Versäumte aufholen.

Vielen Dank für den Hinweis zuvor, dass man sich ansonsten darauf einstellen soll, lieber im April 2009 gleich im 2. Sem. zu starten.

Coxy-Baby
13.10.2008, 21:07
Die Kläger die es bei uns damals hier geschafft hatten in Magdeburg, kamen so gegen Ende des WS......

Linda.1001
13.10.2008, 22:17
lies noch mal meinen Beitrag , dann fällt dir vielleicht auf, dass ich dich nicht kritisiert habe, sondern nur geschrieben habe, dass ich dein Gejammer wg. dem Aufwand nicht verstehe und das man im Leben halt nichts geschenkt bekommt
ach neee, ehrrrrrlich? wow, super Erkenntnis :-sleppy :-?

Ehemaliger User 05022011
13.10.2008, 22:36
Wenn man zum Ende Oktober noch einsteigen könnte, ließe sich noch das Versäumte aufholen.

Vielen Dank für den Hinweis zuvor, dass man sich ansonsten darauf einstellen soll, lieber im April 2009 gleich im 2. Sem. zu starten.

na das geht dann bei allen UNi's die nur WS haben , dann aber auch nicht wirklich, (deswegen würde ich auf alle Fälle das machen, was noch geht) - also ein Jahr warten ,aber lieber eins als 5 !

Ehemaliger User 05022011
13.10.2008, 22:41
ach neee, ehrrrrrlich? wow, super Erkenntnis :-sleppy :-?

na für diesen geistreichen Kommentar hast du ja lange überlegen müssen, haste denn nun geschafft alle Klagen abzutippen ?

donsimon
14.10.2008, 07:15
Guten Morgen zusammen,

ich frage einfach mal wieder munter drauf los :).

Zwei Fragen schwirren mir grade noch im Kopf herum:

1. Ist ein Studienplatztausch nach erfolgreicher Klage eigentlich möglich? Da, soweit ich weiß, bei jedem Tauschantrag differenziert entschieden wird, ob er möglich ist, stelle ich mir dies nach einer Klage so gut wie unmöglich vor.

2. Es ist ja so, dass man vor einem Widerspruch und eventuell folgender Klage, eine Direktbewerbung für außerkapazitäre Plätze an die Universität richten muss. Nun sind die Fristen für diese Bewerbungen ja, wie hier im Forum zu lesen ist, häufig schon im Sommer für das kommende WS verstrichen (das irgendwo unispezifisch herauszufinden ist wohl unmöglich?!).
Wie kann es dann sein, dass verschiedene Rechtsanwälte nun noch damit werben, dass eine Kapazitätsklage immer noch an verschiedensten Hochschulen möglich sei?
Oder ist es vielleicht so, dass die Anwälte mehr oder weniger wissen, dass eine Klage nun keinen Sinn mehr hat, das Verfahren aus finanziellen Interessen jedoch trotzdem noch einleiten (ist nur eine Idee, ich möchte niemandem etwas unterstellen)?

MfG, Simon

Ehemaliger User 05022011
14.10.2008, 09:37
Guten Morgen zusammen,

ich frage einfach mal wieder munter drauf los :).

Zwei Fragen schwirren mir grade noch im Kopf herum:

1. Ist ein Studienplatztausch nach erfolgreicher Klage eigentlich möglich? Da, soweit ich weiß, bei jedem Tauschantrag differenziert entschieden wird, ob er möglich ist, stelle ich mir dies nach einer Klage so gut wie unmöglich vor.

2. Es ist ja so, dass man vor einem Widerspruch und eventuell folgender Klage, eine Direktbewerbung für außerkapazitäre Plätze an die Universität richten muss. Nun sind die Fristen für diese Bewerbungen ja, wie hier im Forum zu lesen ist, häufig schon im Sommer für das kommende WS verstrichen (das irgendwo unispezifisch herauszufinden ist wohl unmöglich?!).
Wie kann es dann sein, dass verschiedene Rechtsanwälte nun noch damit werben, dass eine Kapazitätsklage immer noch an verschiedensten Hochschulen möglich sei?
Oder ist es vielleicht so, dass die Anwälte mehr oder weniger wissen, dass eine Klage nun keinen Sinn mehr hat, das Verfahren aus finanziellen Interessen jedoch trotzdem noch einleiten (ist nur eine Idee, ich möchte niemandem etwas unterstellen)?

MfG, Simon

Lieber Simon, also zunächst zu deiner Frage 2:
das ist möglich, weil nicht alle Uni's diesen Anmtrag fordern und bei manchen Uni's der Antrag z: B: auch mit der KAlge zusammen gestellt werden kann e.c. - also andersrum gesagt , dass mit den abgelaufenen Fraisten für den Antrag auf außerkapazitäte Zulassung trifft nur auf einige Uni's zu ( ich weiß z.B. von Leipzig , Halle, die machen dass so)

zu deiner FARge 1: dieser Grundgedanke ist schon richtig, aber auch hier gilt sicher, dass das nicht alle Uni's so handahaben - die einen sind nachtragender sozusagen, den anderen es es egal

ein Problem besteht aber auch darin, dass im Klageverfahren meist nur einen Teilstudienplatz rauskommen und hier haben einige Uni's die Vorschrift, dass teilstudienplätze nicht getauscht werden dürfen

Jauheliha
14.10.2008, 09:46
1. Ist ein Studienplatztausch nach erfolgreicher Klage eigentlich möglich? Da, soweit ich weiß, bei jedem Tauschantrag differenziert entschieden wird, ob er möglich ist, stelle ich mir dies nach einer Klage so gut wie unmöglich vor.
Ein Studienplatztausch ist nur möglich, wenn beide Tauschpartner endgültig eingeschrieben sind, und zudem einen Vollstudienplatz haben.
Die meisten Kläger erhalten aber auf einstweilige Anordnung lediglich einen vorläufigen Studienplatz. An sehr vielen Hochschulen erhalten Kläger auch sowieso nur einen Teilstudienplatz, d.h. einen auf die Vorklinik beschränkten Platz.
Dieser vorläufige Studienplatz wird irgendwann durch das Gericht in einen endgültigen umgewandelt, das dauert aber in vielen Fällen so lange, dass man die Vorklinik schon vorher erfolgreich abgeschlossen hat.
Erhält man seinen Platz durch einen Vergleich zwischen Hochschule und Klägern, sind die Plätze auch endgültig.
Mit einem endgültigen Studienplatz kann man sich als Ortswechsler bewerben, mit einem endgültigen Vollstudienplatz hat man zusätzlich noch die Möglichkeit seinen Studienplatz zu tauschen.
Ist man nur vorläufig eingeschrieben, kann man die Uni nicht wechseln.



2. Es ist ja so, dass man vor einem Widerspruch und eventuell folgender Klage, eine Direktbewerbung für außerkapazitäre Plätze an die Universität richten muss. Nun sind die Fristen für diese Bewerbungen ja, wie hier im Forum zu lesen ist, häufig schon im Sommer für das kommende WS verstrichen (das irgendwo unispezifisch herauszufinden ist wohl unmöglich?!).
Wie kann es dann sein, dass verschiedene Rechtsanwälte nun noch damit werben, dass eine Kapazitätsklage immer noch an verschiedensten Hochschulen möglich sei?
Oder ist es vielleicht so, dass die Anwälte mehr oder weniger wissen, dass eine Klage nun keinen Sinn mehr hat, das Verfahren aus finanziellen Interessen jedoch trotzdem noch einleiten (ist nur eine Idee, ich möchte niemandem etwas unterstellen)?
Ich verstehe nicht ganz was du meinst... Die Anwälte kennen natürlich auch die Fristen, und ich denke nicht, dass sie einem das Geld für eine Klage aus der Tasche ziehen, wenn die Fristen schon vorbei sind. Diese "Werbung", die du meinst, wird dann wohl für das nächste Semester sein.

Übrigens habe ich gestern in der Bahnhofsbuchhandlung ein Buch über Studienplatzklage etc. gesehen, und zwar von Zimmerling und Brehm... Was ich davon halte, sage ich jetzt nicht :-peng

Ehemaliger User 05022011
14.10.2008, 10:18
Diese "Werbung", die du meinst, wird dann wohl für das nächste Semester sein.

Übrigens habe ich gestern in der Bahnhofsbuchhandlung ein Buch über Studienplatzklage etc. gesehen, und zwar von Zimmerling und Brehm... Was ich davon halte, sage ich jetzt nicht :-peng

nee geht auch noch für dieses WS 08/09 an vielen Uni's

Zimmerlin und Brehm sind die großen Spezialisten , viele Anwälte hängen sich hier einfach dran und kassieren so mit, obwohl sie selbst von diesen Klagen 7Kapazitätsberechnungen keine wirklcih Ahnung haben, viele Gerichte schränken das jetzt aber ein, indem sie - zumindest, wenn es keinen verglecih gibt - verlangen, dass jeder Anwalt selbst einen detailierten Vortrag leisten muss

Activo
14.10.2008, 13:25
ZITAT von DONSIMON "Oder ist es vielleicht so, dass die Anwälte mehr oder weniger wissen, dass eine Klage nun keinen Sinn mehr hat, das Verfahren aus finanziellen Interessen jedoch trotzdem noch einleiten (ist nur eine Idee, ich möchte niemandem etwas unterstellen)?" ZITAT-ENDE (ging nicht anders.)


Für das gerade begonnende Semester ist eine Einleitung zu spät.

Wenn nur die Anwälte einen Vorteil aus dem ganzen Verfahren hätten, dann wäre die Möglichkeit an sich ja hinfällig. Trotzdem ist nichts 100-prozentig.

Allen viel Glück, die sich in die obige Statistik eingetragen haben, auch wenn es immer Gegenstimmen geben gibt.

Humpataan
16.10.2008, 15:05
Hi, ich hab mich heute mal mit dem Studentensekre in Ulm unterhalten und 2,3 Anwälten. Wenn man klagt, um eine realistische Chance zu haben sollte man 20 Unis verklagen. Der Punkt ist nur der, wenn man tatsächlich einen Platz bekommt, z.B. klagen sich 20 an einer Uni ein, dann legt die Uni dagegen natürlich Widerspruch ein, wenn es die Kapazitäz übersteigt. Sprich es sind 5 Plätze für 20 Kläger, dann entscheidet das Los und der Rest fliegt raus und man steht wieder bei 0 und hat das ganze Geld verloren.

Ok, das hat die Frau von der Uni gesagt, das klang auch recht plausibel. Und auf den Punkt ist bisher noch kein Anwalt eingegangen...

Korte in Berlin hab ich spaßeshalber mal angerufen, klang alles ganz vernünftig, aber für Normalsterbliche nicht finanzierbar.

Der meinte:

Man könnte über seine Eltern eine Rechtsschutzversicherung abschließen und man selber auch (gesetzt den Fall, man war/ist Arbeitnehmer/-geber) dann verklagt man mit der eigenen und der der Eltern jeweils 10 um einen Platz zu bekommen.

Die empfohlenen waren arag und r+v


Soviel kann ich bisher dazu sagen, wenn ich wieder mehr weiß, meld ich mich.

unintendes
18.11.2008, 23:51
gibt es irgendwelche neuigkeiten? in der sueddeutschen stand letzte woche was, das kaum klagen erfolgreich waren. ist das verfahren schon abgeschlossen?