PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Der anonyme "fuck the system" Thread



Seiten : [1] 2

Barclay
06.10.2008, 20:32
Hallo,

mich würde mal interessieren wer an welcher Universität eine Klage einreichen lassen hat oder es selbst gemacht hat. Das Ganze findet natürlich ganz anonyme statt und bezieht sich auch erstmal nur auf das Wintersemester 2008/09

liebe Grüße
Alexander

p.s. Wer einen Kommentar abgeben möchte kann das sehr gerne tun, aber bitte keine allgemeine Grundsatzdiskussion!!!

Linda.1001
06.10.2008, 20:37
War hier nicht eben noch ne Umfrage??? Hmmm, naja.

Also ich habe dieses Semester selber geklagt, es ist der blanke Horror, jeden Tag flattert mir wieder eine neue Anfrage zu, dazu kommt noch dass es länderspezifische Anforderungen gibt, die nur gute RAs kennen und ich als Laie nicht!!
Ich kanns nicht weiterempfehlen, kostet nur Nerven!!


LG

Nikoo
06.10.2008, 23:26
Wie ist denn bei einer Klage durch "Eigeninitiative" die Hilfestellung durch ASTA's etc.?

Linda.1001
07.10.2008, 16:35
Wie ist denn bei einer Klage durch "Eigeninitiative" die Hilfestellung durch ASTA's etc.?

es gibt eine Seite der ASta HH auf der die Klage erklärt ist, aber dennoch ist es sehr kompliziert und stressig.

Barclay
09.10.2008, 19:50
wie nur 6 Leute haben dieses Jahr Klage eingereicht ????



JUHUHUHU

zvesda
09.10.2008, 20:50
ja ich habs auch gemacht. hab erst nach dem abstimmen gelesen, dass es für dieses semster war. hab zum ss geklagt und keinen erfolg gehabt..wie zu erwarten. was hängen geblieben ist: ein ewiges, erfolgloses hin und her mit der RV und eine anwältin, die anscheinend so einiges nicht auf die reihe gebracht hat. :-dagegen

Kliri
10.10.2008, 10:26
Hallo,

mich würde mal interessieren wer an welcher Universität eine Klage einreichen lassen hat oder es selbst gemacht hat. Das Ganze findet natürlich ganz anonyme statt und bezieht sich auch erstmal nur auf das Wintersemester 2008/09

liebe Grüße
Alexander

p.s. Wer einen Kommentar abgeben möchte kann das sehr gerne tun, aber bitte keine allgemeine Grundsatzdiskussion!!!

mich würd aber trotzdem mal interessieren, warum die diese Umfrage machst - wieviel Leute an welchen Uni's klagen ist doch eigendlcih bekannt, zumindest die Anwälte die diese Klagen führen wissen, das - aslo wozu bracuhst du die "Daten", die du hier erheben willst

Kliri
10.10.2008, 10:28
es gibt eine Seite der ASta HH auf der die Klage erklärt ist, aber dennoch ist es sehr kompliziert und stressig.

naja, aber ein bißchen strecken denke ich muss amn sich schon, wenn man einen Studienplatz will - dein Gejammer über den Aufwand mit Formularen ausfüllen, Fragen beantworten versteh ich erlich gesagt nicht so richtig -man bekommt im Leben eben nicht alles gescheckt - Sorry aber musste mal gesagt werden

donsimon
10.10.2008, 10:37
Hallo zusammen :),

verstehe ich es richtig, dass man selber gegen eine Universität klagen kann?
Ist es nicht so, dass - sollte es zu einem gerichtlichen Verfahren kommen - ein Rechtsanwalt als Vertretung hinzugezogen werden muss?
Sind die Erfolgsaussichten irgendwie geringer bei einer "persönlichen" Klage?
Von der juristischen Materie habe ich leider wenig Ahnung.



MfG, Simon

Jauheliha
10.10.2008, 10:49
Niemand ist verpflichtet sich durch einen Anwalt vertreten zu lassen, ganz egal, um welches Verfahren es sich handelt.
Zudem kommt es i.d.R. ja sowieso nicht zum Prozess. Man verklagt ja nicht einfach die Uni, sondern man stellt einen Antrag auf einstweilige Anordnung zur Zulassung zum Medizinstudium.
Das kann ein Anwalt machen, oder man macht es einfach selbst, und zwar so, wie es auf dieser Asta-Seite aus Hamburg steht, von der Linda schreibt. Ich habe auch so einen Studienplatz in Göttingen erhalten, allerdings ist das schon einige Zeit her. Es werden alle Antragssteller gleich behandelt, das Gericht interessiert es nicht die Bohne, ob du dich von einem renommierten Anwalt vertreten lässt, oder deinen Antrag selbst verfasst, solange du die Frist und die Form einhältst.

donsimon
10.10.2008, 11:12
Hey Jauheliha,

vielen Dank für deine zügige Antwort. In Zeiten von "Lol" "Rofl" und "Cu" tut es wirklich gut, wieder einmal eine ausformulierte Antwort zu erhalten :).
Ich werde nun mal die Seite des AStA aufsuchen.


MfG, Simon

Linda.1001
10.10.2008, 14:17
naja, aber ein bißchen strecken denke ich muss amn sich schon, wenn man einen Studienplatz will - dein Gejammer über den Aufwand mit Formularen ausfüllen, Fragen beantworten versteh ich erlich gesagt nicht so richtig -man bekommt im Leben eben nicht alles gescheckt - Sorry aber musste mal gesagt werden


Dass man sich anstrengen muss ist klar! Was du aber nicht weisst ist, dass ich berufstätig bin und dann am Abend müde vorm PC sitze und noch irgendwelche Rechtlichen Würdigungen abtippen muss.

Ich denke du solltest dich mit einer Sache erst selsbt auseinander gesetzt haben um andere kritisieren zu könne. :-meinung

donsimon
10.10.2008, 18:37
Guten Abend,

falls jemand mit Hilfe eines Anwaltes geklagt hat, würde mich interessieren, welche Rechtschutzversicherung ihr abgeschlossen habt.
Laut den Aussagen einiger Anwälte, gibt es Versicherungen, welche die Kosten der Klage gegen bis zu 10 Universitäten zumindest größtenteils übernehmen.

Zudem interessiert mich noch, ob eine Klage auch ohne vorherige ZVS-Bewerbung möglich ist oder ob die Chancen auf Erfolg dann automatisch noch sehr viel geringer ist.
Ich verstehe natürlich den Einwand eines möglichen Gerichtes, dass man nicht klagen sollte, ohne vorher alles Mögliche probiert zu haben.
Nun ist es jedoch so, dass ich (Abischnitt 3,0 und Wartesemester grade mal 4) mich noch 20 Mal bewerben könnte und trotzdem nur Ablehnungen erhalten würde (meine letzte ZVS-Bewerbung ist daher auch schon 3 Jahre her). Das muss der gesunde Menschenverstand des Richters doch eigentlich auch so sehen?!
Naja, vermutlich nicht :).

MfG, Simon

Linda.1001
10.10.2008, 18:57
Zudem interessiert mich noch, ob eine Klage auch ohne vorherige ZVS-Bewerbung möglich ist oder ob die Chancen auf Erfolg dann automatisch noch sehr viel geringer ist.
Ich verstehe natürlich den Einwand eines möglichen Gerichtes, dass man nicht klagen sollte, ohne vorher alles Mögliche probiert zu haben.
Nun ist es jedoch so, dass ich (Abischnitt 3,0 und Wartesemester grade mal 4) mich noch 20 Mal bewerben könnte und trotzdem nur Ablehnungen erhalten würde (meine letzte ZVS-Bewerbung ist daher auch schon 3 Jahre her). Das muss der gesunde Menschenverstand des Richters doch eigentlich auch so sehen?!
Naja, vermutlich nicht :).

MfG, Simon


Also, mir wurde auch von einem RA gesagt, dass die RSV natürlich bis zu 10 Universitäten übernehmen würde.....blablabla.....nichts dergleichen!!! Und ich bin da kein Einzelfall!

Also, in Hamburg kann ich schon mal sagen, werden sie dich ablehnen, weil es dort Vorgabe ist, dass man sich zum aktuellen Semester beworben haben muss.

Kliri
10.10.2008, 19:17
Dass man sich anstrengen muss ist klar! Was du aber nicht weisst ist, dass ich berufstätig bin und dann am Abend müde vorm PC sitze und noch irgendwelche Rechtlichen Würdigungen abtippen muss.

Ich denke du solltest dich mit einer Sache erst selsbt auseinander gesetzt haben um andere kritisieren zu könne. :-meinung



:-heul mir kommen die Tränen, denkst du du bist die Einzige, die abends müde noch was machen muss, gewöhn dich schon mal dran, wenn du Medizin studieren willst, kann ich dir nur raten

Kliri
10.10.2008, 19:26
Guten Abend,

falls jemand mit Hilfe eines Anwaltes geklagt hat, würde mich interessieren, welche Rechtschutzversicherung ihr abgeschlossen habt.
Laut den Aussagen einiger Anwälte, gibt es Versicherungen, welche die Kosten der Klage gegen bis zu 10 Universitäten zumindest größtenteils übernehmen.

Zudem interessiert mich noch, ob eine Klage auch ohne vorherige ZVS-Bewerbung möglich ist oder ob die Chancen auf Erfolg dann automatisch noch sehr viel geringer ist.
Ich verstehe natürlich den Einwand eines möglichen Gerichtes, dass man nicht klagen sollte, ohne vorher alles Mögliche probiert zu haben.
Nun ist es jedoch so, dass ich (Abischnitt 3,0 und Wartesemester grade mal 4) mich noch 20 Mal bewerben könnte und trotzdem nur Ablehnungen erhalten würde (meine letzte ZVS-Bewerbung ist daher auch schon 3 Jahre her). Das muss der gesunde Menschenverstand des Richters doch eigentlich auch so sehen?!
Naja, vermutlich nicht :).

MfG, Simon


wegen der Versicherungen die ev. übernehemen schau mal auf die Seite :

www.zimmerling.de

die machen dort dazu Ausführungen

bei der ZVS musst du dich nicht beworben haben ( zu den Hamburger Aussage, die hier oben steht, kann ich nichts sagen), denn du klagst ja außerkapazitär, also gegen die Uni's mit dem Argument "ihr habt noch weitere Kapazitäten, deswegen müsst ihr noch weiter Leute zulassen"

beachten musst du aber, dass einige Uni's sehr frühe Fristen haben ( bei den UNi's wo ich das weiß, waren es jeweils die Fristen innerhalb derer sich auch Leute die sog. Altabiturienten sind bewerben müssen), innerhalb deren man einen Antrag auf außerkapazitäre Zulassung stellen muss, diese Fristen findet man aber auf der Internetseiten nicht, sind in irgendwelchen Verordnungen der UNi's geregelt - die Anwälte wissen das welche UNi' s das sind und deswegen musst du früh mit der Geschichte anfangen

Kliri
10.10.2008, 19:29
Dass man sich anstrengen muss ist klar! Was du aber nicht weisst ist, dass ich berufstätig bin und dann am Abend müde vorm PC sitze und noch irgendwelche Rechtlichen Würdigungen abtippen muss.

Ich denke du solltest dich mit einer Sache erst selsbt auseinander gesetzt haben um andere kritisieren zu könne. :-meinung

lies noch mal meinen Beitrag , dann fällt dir vielleicht auf, dass ich dich nicht kritisiert habe, sondern nur geschrieben habe, dass ich dein Gejammer wg. dem Aufwand nicht verstehe und das man im Leben halt nichts geschenkt bekommt

Kliri
10.10.2008, 19:32
Ich verstehe natürlich den Einwand eines möglichen Gerichtes, dass man nicht klagen sollte, ohne vorher alles Mögliche probiert zu haben.


das hält dir kein Richter vor, musste keine Angst haben, wie gesagt für eine Klage ist eine ZVS Bewerbung nicht erforderlich!

Activo
13.10.2008, 16:30
Oh, doppelt, siehe unten

Activo
13.10.2008, 16:39
Die Studienplatzklage ist für mich von einem Rechtsanwalt in die Wege geleitet worden für das Semester 2008/2009
Meine Fragen:
Auf welchen Zeitpunkt der Zu- oder Absage könnte man sich einstellen? Wer kann darüber auch von zurückliegende Klagen Angaben machen?
Das jetzige Semester hat ja NUN begonnen, wie verpasst man den Anschluss nicht? Ich war heute in der Uni, wenn es heisst: hier namentlich eintragen oder bitte eure Immatr.Nr. kann ich nur den Notausgang suchen.
Geht ihr schon zu den Vorlesungen undercover zu eurer nächstgelegenen Uni?
Wenn's klappt mit der Klage, bleibe ich nicht in meiner Heimatstadt.

Ich habe leider zu niemanden Kontakt, mit dem man sich in der jetztigen Situation austauschen könnte. Der Anwalt wollte mir keine Namen von weiteren Humanmedizin-Klägern geben.