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Kliri
09.10.2008, 15:36
In Verbindung mit:

Genau das ist der Punkt, die Gesellschaft bestimmt was moralisch ist; mithin bestimmt sie was verwerflich ist und sanktioniert Verhaltensweisen, die dem zuwiderlaufen durch das Strafrecht.
[Abseits davon: Kein ganz uninteressanter Fall, könnte man mal durchprüfen]

ich glaube das ist eben so nicht ganz richtig, nicht alles was nicht unter Strafe gestellt ist ist deswegen nicht unmoralisch - das heißt Moral und Strafrecht haben keinen zwingenden unmittelbaren Bezug, denn die Gesellschaft qualifiziert vieles als unmoralisch, was nicht glecihzeitg auch schon eine Straftat ist - also z.B. wenn du einer alten Frau erzählst, die stark gebehindert ist, bei Aldi gibt es morgen alles umsonst und die Arme wackelt dann tapfer unter größten Anstrengungen dorthin, dann ist das zu tieft unmoralsich das du dir so einen bödsen Scherz mit ihr erlaubt hast, aber eine Straftat ist es (glaub ich zumindestens) nicht

Unsicherer
09.10.2008, 15:37
Also im Prinzip hast Du mich schon richtig verstanden Kliri---nur hat man als Arzt dann nicht irgendwie eine "Garantenstellung"---also ist man nicht dafür verantwortlich "alles richtig zu machen" moralisch und gesetzlich halt?


Das man 6Jahre dafür ausgebildet wurde stimmt ja nicht so wirklich---man hat vielleicht einen erste hilfe kurs wie jeder andere nicht-Mediziner auch und zusätzlich vielleicht noch einen relativ kurzen (paar Tage) notfallkurs.
Ist halt meiner Meinung nach ein RIESENunterschied zwischen einem Notarzt und einem normalen Mediziner.

Kliri
09.10.2008, 15:41
ich glaube, das schlimmste, was man in einer Notfallsituation machen kann ist: Nichts zu tun.
Im konkreten Fall würde ich auch hingehen und mich vorstellen. Und dann mal sehen, ob ich irgendwie helfen kann. Und wenns auch nur Zuspruch und trostreiche, beruhigende Worte sind. Falls ein Arzt kommt, was in einem vollbesetzten Zug sehr wahrscheinlich ist, dann ist meine Aufgabe erfüllt. Aber falls ich die einzige medizinisch vorgebildete Person bin, dann werde ich den Teufel tun und mich in irgendwelche rechtlichen Problemchen reinsteigern, sondern Hand anlegen. Egal, wie lange mein Studium schon hinter mir liegt. :-meinung

ach das tut ja mal gut dieser Beitrag, schön zu wissen, dass es auch noch Leute gibt für die es gar keine FArge gibt wie und das sie helfen, manchmal hat man schon Angst, wenn man andere Beiträge so liest , dass man sich in einer Gruppe der Minderheiten befindet, wenn man hier schreibt, dass es doch nicht wahr sein kann das jemand auf seinen Feierabend besteht und deswegen nicht immer helfen möchte und dann Rückfragen wie "ach und was moralisches HAndeln bedeutet, bestimmst du?) erhälst

Kliri
09.10.2008, 15:49
Also im Prinzip hast Du mich schon richtig verstanden Kliri---nur hat man als Arzt dann nicht irgendwie eine "Garantenstellung"---also ist man nicht dafür verantwortlich "alles richtig zu machen" moralisch und gesetzlich halt?


Das man 6Jahre dafür ausgebildet wurde stimmt ja nicht so wirklich---man hat vielleicht einen erste hilfe kurs wie jeder andere nicht-Mediziner auch und zusätzlich vielleicht noch einen relativ kurzen (paar Tage) notfallkurs.
Ist halt meiner Meinung nach ein RIESENunterschied zwischen einem Notarzt und einem normalen Mediziner.

Mit dem letzten Satz hast du voll und ganz Recht, das ist so.
Aber auch als Arzt kann man m.E. nicht alles richtig machen, dafür kann man nicht verantwortlich sein, man ist nur dafür verantwortlich im Rahmen seiner Fähigkeiten das richtige zu tun ( also der speziell ausgebildete Nottarzt weiß sicher oft genauer und besser was zu tun ist und wenn ich das - sagen wir mal als Augenarztder vielleicht schon 18 JAhre praktiziert nicht genau sogut weiß, dass ist einfach so). Und ich denke, diese wie du es nennst "Angst" etwas nicht richtig zu entscheiden in brenslcihen Situationen, daran werden wir als Ärzte uns dann gewöhnen müssen und jeder Arzt der selbstkritisch ist hat diese "Ängste" und das ist auch gut so, weil man sich dann immer wieder überprüft und sein Handeln hinterfragt.

hennessy
09.10.2008, 15:53
Also im Prinzip hast Du mich schon richtig verstanden Kliri---nur hat man als Arzt dann nicht irgendwie eine "Garantenstellung"---also ist man nicht dafür verantwortlich "alles richtig zu machen" moralisch und gesetzlich halt?


Das man 6Jahre dafür ausgebildet wurde stimmt ja nicht so wirklich---man hat vielleicht einen erste hilfe kurs wie jeder andere nicht-Mediziner auch und zusätzlich vielleicht noch einen relativ kurzen (paar Tage) notfallkurs.
Ist halt meiner Meinung nach ein RIESENunterschied zwischen einem Notarzt und einem normalen Mediziner.
Zum Thema Garantenstellung und alles richtig machen:
Rein rechtlich kommt bei der medizinischen Behandlung ein Dienstvertrag zustande. Im Gegensatz zum Werkvertrag, den Du z.B. mit Deinem Handwerker eingehst.
Das entscheidende am Dienstvertrag ist die Tatsache, dass der Erfolg nicht zwingend eintreten muss. Beim Werkvertrag jedoch schon. Ein Erfolg bei der medizinischen Behandlung ist zwar wünschenswert, jedoch nicht conditio sine qua non. Also es muss nicht alles richtig gemacht werden, sondern "nur" das, was im Fachjargon als "good clinical practice" angesehen wird. Falls Du eine Therapie vorschlägst, die unweigerlich zum Tode führen würde, und auf dieser Therapie bestehen würdest, dann hättest Du ein Problem, anderenfalls eher nicht. Wäre noch die Thematik der Dokumentation zu klären. Nochmals zur Ausgangssituation: Hauptsache, du tust überhaupt was. Es sind Zeugen genug vorhanden, die Deinen guten Willen bestätigen können. Es kann Dir also nichts passieren.

Talelady
09.10.2008, 15:59
Also im Prinzip hast Du mich schon richtig verstanden Kliri---nur hat man als Arzt dann nicht irgendwie eine "Garantenstellung"---also ist man nicht dafür verantwortlich "alles richtig zu machen" moralisch und gesetzlich halt?wenn ich den Begriff "Garantenstellung" richtig verstehe, bedeutet der eben nicht "alles richtig zu machen" sondern "das zu tun, das im Rahmen meiner Möglichkeiten und Kenntnisse steht"
Ist halt meiner Meinung nach ein RIESENunterschied zwischen einem Notarzt und einem normalen Mediziner. Du hast Recht, es ist ein Unterschied zwischen einem Notarzt, der (täglich) mit echten Notfällen konfrontiert wird und einem Amtsarzt, dem Notfälle etwas seltener begegnen...

Sag mal Unsicherer, willst du von uns hören, dass du das Studium beenden kannst, dabei unzählige Praktika besuchen, 4 Monate famulieren, mindestens 44 Wochen als PJ-ler in echten Krankenhäusern auf echten Stationen mit echten Patienten rumhantieren, das Hammerexamen bestehen.... und dann 4 Jahre später so tun als wüstest du nicht was ein Kreislaufstillstand ist und was du tun kannst bis ein "echter Notarzt" an der nächsten Haltestelle der Bahn den Patienten übernimmt?


EDIT: Kliri und hennessy waren schneller :-))

Kliri
09.10.2008, 16:27
EDIT: Kliri und hennessy waren schneller :-))
ja das stimmt, aber wir haben den armen Ungenau osder Unsicher nicht so hart "angefasst" wie du - nee nur Spaß ! , du hast es - wenn auch sehr drastisch schon noch besser auf den Punkt gebracht als wir

Unsicherer
09.10.2008, 16:37
Also was ich definitiv machen würde ist hinzugehen, Notarzt zu rufen, die Person anschließend zu beruhigen etc. /Beine hoch legen und seine/ihre Hand zu halten.

Wovor ich Riesenpanik hätte wäre sowas wie eine Herzdruckmassage machen zu müssen.

THawk
09.10.2008, 16:44
Naja, jeder Arzt hat schon mehr Notfallmedizin als der normale Laie. Unter anderem hat er auch den großen EH-Lehrgang besucht (8 Doppelstunden), den ansonsten "nur" Busfahrer, LKW-Fahrer etc. brauchen. Die Qualität der Ausbildung ist dabei natürlich recht unterschiedlich.

Zum Thema Garantenstellung nochmal:
Wenn du wirklich Garant bist, sind die Anforderungen an dich höher als es bisher angeklungen ist. Als "normaler Mensch" darfst du deinem Patienten kein Leid antun, also keinen Straftatbestand erfüllen. Als "Garant" bist du verpflichtet, dafür zu sorgen, dass auch andere deinem Patienten kein Leid antun. Anders ausgedrückt, dass "der tatbestandliche Erfolg nicht eintritt" (vgl. http://www.th-h.de/infos/jura/garantenstellung.php)

Zum Garanten wirst du u.a. durch die ärztliche Übernahme einer Behandlung oder auch als Vater für dein Kind.

hennessy
09.10.2008, 16:45
....

Wovor ich Riesenpanik hätte wäre sowas wie eine Herzdruckmassage machen zu müssen.
NOCHMAL ZUM MITSCHREIBEN: Nichts zu machen wäre der größte Fehler. Und wenn Du reanimieren musst, dann tu es gefälligst. Wenn Dir der Patient dabei stirbt, dann sollte es eben nicht anders sein. Aber wenn Du nichts machst und er deshalb stirbt, dann hast Du einen Menschen auf dem Gewissen. Und damit dürftest Du Dein Leben lang ein Problem haben.

thinker
09.10.2008, 17:05
NOCHMAL ZUM MITSCHREIBEN: Nichts zu machen wäre der größte Fehler. Und wenn Du reanimieren musst, dann tu es gefälligst. Wenn Dir der Patient dabei stirbt, dann sollte es eben nicht anders sein. Aber wenn Du nichts machst und er deshalb stirbt, dann hast Du einen Menschen auf dem Gewissen. Und damit dürftest Du Dein Leben lang ein Problem haben.

Das stimmt. Es zu versuchen und einen Fehler zu machen oder die 1.Hilfe nicht perfekt zu machen ist immernoch besser als nichts zu tun!!! :-meinung

Kliri
09.10.2008, 18:19
Also was ich definitiv machen würde ist hinzugehen, Notarzt zu rufen, die Person anschließend zu beruhigen etc. /Beine hoch legen und seine/ihre Hand zu halten.

Wovor ich Riesenpanik hätte wäre sowas wie eine Herzdruckmassage machen zu müssen.

ja lieber/ liebe Unsicherer, die anderen haben Recht, dass Beine hochlegen e.c. reicht leider nicht immer! und glaub mir irgendwann ist das "Mehr" für dich kein Problem , dass kommt alles mit der Zeit

Feuerblick
09.10.2008, 18:33
Wovor ich Riesenpanik hätte wäre sowas wie eine Herzdruckmassage machen zu müssen.DAVOR brauchst du nun wirklich keine Angst zu haben, denn mach dir doch mal die Situation klar, in der du eine Herzdruckmassage brauchen würdest: Du findest einen Menschen auf, der reanimationspflichtig ist, denn du hast ja Pulslosigkeit und Atemstillstand festgestellt, um auf die Idee einer HDM zu kommen. Der ist also faktisch nicht mehr wirklich am Leben. Kannst du durch einen Fehler deinerseits einen Toten noch töter machen (ich weiß, dass es dieses Wort nicht gibt :-)))? Neien, kannst du NICHT. Ergo: Schlimmer kanns für den Menschen da vor dir normalerweise nicht mehr werden...:-D

Autolyse
09.10.2008, 18:44
„Wer bei Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not nicht Hilfe leistet, obwohl dies erforderlich und ihm den Umständen nach zuzumuten, insbesondere ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten möglich ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft."
Tatbestandsmäßigkeit:
"Gemeine Gefahr": Das Vorliegen einer gemeinen Gefahr muss hier verneint werden, da hier keine schwerwiegende Gefahr für mehrere Personen oder bedeutende Sachwerte angenommen werden kann.
"Gemeine Not":Auch hier fehlt es an der Gefährdung für die Allgemeinheit.
"Unglücksfall": Eine erhebliche Gefahr für Menschen oder Sachen von bedeutendem Wert, die plötzlich hervorgerufen wird. Die Durchsage wäre ein Indiz dafür, das lässt sich jedoch im Endeffekt erst ex-post festlegen, bejahen wir mithin zunächst den Unglücksfall und nehmen an es handelt sich um die plötzliche Verschlechterung einer Krankheit.
"Erforderlichkeit der Hilfe": In Anbetracht der Tatsache, dass der Zugbegleiter der Bahn eine Hilfe von weiterausgebildeten Personen für notwendig erachtet, darf die Erforderlichkeit bejaht werden, da nicht sichergestellt ist, ob bereits durch andere Hilfe geleistet wird.
"Zumutbarkeit": Gegeben, eine Pflichtenkollision ist objektiv nicht feststellbar.
"Unterlassung": Bei reinem Nichtstun ist die Unterlassung zu bejahen, da es hier an der Hilfe mangelt, es bedürfte zumindest einer Prüfung der Situation vor Ort.
Im objektiven Tatbestand sind die Vorraussetzungen erfüllt.

Die Problematik liegt hier vielmehr im subjektiven Tatbestand, dazu ein paar Vorbemerkungen:
Bekanntermaßen verbietet das Heilpraktikergesetz die Ausübung der Heilkunde ohne die erforderliche Bestallung, das ist regelmäßig die Approbation bei vorangegangenem Studium der Medizin, mithin kommt eine Durchführung ärztlicher Maßnahmen nicht in Betracht, da es hier schlichtweg an der berufsmäßigen Erlaubnis sowie der Befähigung zur sachgerechten Durchführung erweiterter medizinischer Maßnahmen fehlt.
Weiterhin gilt es zu berücksichtigen, dass hier keine Garantenpflicht im Sinne des Beschützergaranten begründet wird, da es hier zum einen an der materiellen Vorraussetzung - der Bestallung zur Ausübung der Heilkunde - und zum anderen an der Freiwilligkeit der Übernahme von Schutz- und Bestandspflichten fehlt, mithin eine Garantenpflicht zu verneinen gilt.
Berücksichtigt man das oben gesagte kann man im subjektiven Tatbestand meines Erachtens nach keinen Vorsatz konstruieren, da der Gastronom G zwar um seine Pflicht zur Hilfe weiß, genauso wie er auch willentlich sich gegen die Hilfe entscheidet, mithin ist auch der subjektive Tatbestand erfüllt.

Aber: Die Strafbarkeit halte ich nicht für gegeben, da der G einem Irrtum unterliegt. Er nimmt irrig an seine Hilfeleistungspflicht wäre nicht anders gelagert als die seiner anderen Mitreisenden folglich erscheint ihm die Notwendigkeit seines Tätigwerdens nicht gegeben, wobei es erforderlich war, dass er sich zumindest Kenntnis um die Situation verschafft hätte, dies ändert jedoch nichts daran, dass seine Hilfeleistungspflicht nicht weitergehend ist als die eines jeden Mitreisenden mit länger zurückliegendem Erste Hilfe Kurs. Weiterhin kann man argumentieren, dass die Durchsage auf Ärzte und Sanitäter gerichtet ist, worunter er, da ihm die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sowie ein entsprechender Qualifikationsnachweis für nichtärztliche Heilhilfsberufe fehlt, nicht fällt, was ihn zwar nicht von der Pflicht zur Lageansicht befreit, ihn dennoch erneut zum Tatbestandsirrtum führt, womit eine vorsätzliche Begehung der Tat verneint werden muss und nur mehr die Fahrlässigkeit vorwerfbar bleibt, was nach §15 StGB jedoch für jede materielle Norm des besonderen Teils gesondert festzustellen ist, was für den §323c nicht gegeben ist. Damit bleibt festzustellen, dass der G straflos handelt.

[Man könnte zudem noch über die Durchführung ärztlicher Maßnahmen ohne die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde sprechen, in Verbindung mit dem rechtfertigenden Notstand, was jedoch müßig ist, da dergleichen mit der Sorgfaltspflicht kollidiert, womit auch der strafrechtliche Rechtfertigungsgrund des §34 StGB entfällt - im Übrigen wäre erst ab diesem Zeitpunkt die Garantenpflicht erfüllt, doch wie gesagt, keine Notwendigkeit zur Spekulation, zumal der Fall dergleichen nicht hergibt.]

Moorhühnchen
09.10.2008, 19:01
Nochmal zur Garantenstellung:

Wer fällt nun alles unter die Garantenstellung?

Ganz klar, all diejenigen, die sich mit der Bezeichnung Rettungsdienst rühmen, bzw. in der Öffentlichkeit vermeintlich als solcher auftreten. Nicht unter die Garantenstellung fallen RD-Mitarbeiter, wenn sie privat zu einem Notfall kommen (hier ist bloß die unterlassene Hilfeleistung nach §3232c StGB einschlägig). Sobald sie sich aber als professioneller Helfer zu erkennen geben fallen sie wiederum in den Bereich der Garantenstellung.
Die Garantenstellung betrifft also nicht den "Arzt" oder "Medizin-studiert-habenden" als Privatperson, sondern nur denjenigen, der sich als solcher vorstellt - wenn ich das richtig verstanden habe. Alles andere ist unterlassene Hilfestellung.

Desweiteren:

Macht es einen Unterschied, ob der Helfende Laie oder Fachmann ist?
Ja. Der Fachmann hat zwar nicht etwa wie oft fälschlich angenommen eine Garantenstellung inne; aber an seine Hilfsmaßnahmen werden höhere Anforderungen gestellt. Dabei ist es egal, ob er nur im Rahmen der allgemeinen Hilfspflicht oder als Garant zur Hilfe verpflichtet ist.

In beiden Fällen muß die Hilfeleistung einmal zumutbar sein und zum anderen nach besten Kräften geschehen.

Zumutbarkeit
Eine Hilfeleistung ist zumutbar, wenn sie ohne erhebliche eigene Gefahr und ohne Verletzung anderer wichtiger Pflichten vorgenommen werden kann. Diesbezüglich ist eine Abwägung erforderlich, die die dem Opfer drohende Gefahr, die dem Helfer drohende Gefahr, ggf. eine besondere Stellung des Helfers und die Wichtigkeit anderer Pflichten sowie die durch deren Verletzung drohende Gefahr einbezieht.

Es ist also zu fragen:

Was passiert dem Betroffenen, wenn der Helfer nicht hilft? Wie schwer ist ein eventueller Schaden und wie wahrscheinlich?
Was kann dem Helfer bei der Hilfeleistung zustoßen? Wie schwer ist ein eventueller Schaden und wie wahrscheinlich?
Ist der Helfer möglicherweise Garant, so daß von ihm mehr zu verlangen ist als vom Durchschnittsbürger?
Welche anderen Verpflichtungen müßte der Helfer bei der Hilfe mißachten? Wie schwer ist ein eventueller Schaden und wie wahrscheinlich?
Hilfe nach besten Kräften
Die Rechtsordnung verlangt von jedem nur das, was er leisten kann (oder leisten können müßte) - "nemo ultra posse obligatur".

Daher kann bei der ersten Hilfe durch den Laien ein Notruf ausreichen, wenn er keine weiteren medizinischen Maßnahmen beherrscht. Von einem Sanitäter, Rettungssanitäter (RS), Rettungsassistenten (RA) oder Arzt wird man hingegen eine Versorgung nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft und dem jeweils individuellen Ausbildungsstand verlangen.

Wer die Schocklage beherrscht, muß sie auch anwenden; wer eine Infusion anlegen kann, muß das auch tun.
=> sehr lesenswerter Link übrigens!

Zum anderen gebe ich Funkel recht: das Drücken ist an sich nicht so schwierig, man kann nicht viel falsch machen, außer Du drückst auf der Nase herum und wunderst Dich warum nix passiert...

Im letzten Seminar, welches ich zum Thema Notfallmedizin besucht habe, hat der Kursleiter sogar darauf hingewiesen, daß zur Zeit wohl untersucht werden, ob man Laienhelfern im Erste-Hilfe-Kurs nicht lieber NUR das Drücken beibringen sollte, da die meisten sich eher vor der Beatmung ekeln und aus diesem Grunde beim Notfall oftmals gar nichts machen. Würde man allen Führerscheinanwärtern nun beibringen "Bevor Du gar nix machst, DRÜCK nur und laß die Beatmung weg!", könnte man vielleicht den ein oder anderen mehr retten. Hab noch nichts weiter davon gehört....... :-nix

Talelady
09.10.2008, 19:04
schön analysiert... :-peng lesen musste ichs allerdings mehrfach, und ob ichs rechts verstanden habe steht auch nicht 100%ig fest :-oopss

Talelady
09.10.2008, 19:07
"Bevor Du gar nix machst, DRÜCK nur und laß die Beatmung weg!" Das wurde uns im Notfallkurs auch so gesagt: drücken ist wichtiger und eher zumutbar, deswegen auf jeden Fall drücken... und wenns geht auch pusten

Talelady
09.10.2008, 19:25
Wovor ich Riesenpanik hätte wäre sowas wie eine Herzdruckmassage machen zu müssen. Das hab ich in echt bischer einmal im Leben gemacht: ich war etwa 18 - 19, noch lange vor meinem Studium entfernt. Ich besuchte eine Freundin und da lag ein Typ auf der Baustelle nebendran um die 50-60, blau angelaufen, keine Atmung, kein Puls. Um mich herum nur Idioten. Eine Krankenschwester, die im Nachbarhaus wohnte und mit einem Blutdruckmessgerät angelaufen kam, musste ich dran hindern mich mit genau diesem Apparat zu behindern: sie meinte das wichtigste sei, erstmal Blutdruck zu messen... Auf meinen Hinweis, er habe keinen Herzschlag tastete das Frauenzimmer dann seine radialis und verkündete, der Mensch habe wieder Puls (während ich drückte... :-( ) Und dann kamen die Rettungsmenschen und erlösten mich.

ich hatte vorher während des "großen EHK" auch die Panik: was ist wenn ichs mal in echt tun muss... glaub mir, wenn du in eine solche Situation kommst: tue irgend was, steh nicht blöd rum, dann tust du meist das richtige... und anschließend hast du erheblich weniger Angst vor dem nächsten Mal.

Unsicherer
09.10.2008, 19:35
an alle fertigen Ärzte:

wie ist das eigentlich für euch?wenn ihr draußen unterwegs seid---seid ihr da nicht besortgt das irgendjemand umkippen könnte oder so?könnt ihr 100% abschalten oder habt ihr teilweise (wenns zum beispiel sehr warm ist) ein auge auf die anderen?

Autolyse
09.10.2008, 19:42
Nochmal zur Garantenstellung:

Die Garantenstellung betrifft also nicht den "Arzt" oder "Medizin-studiert-habenden" als Privatperson, sondern nur denjenigen, der sich als solcher vorstellt - wenn ich das richtig verstanden habe. Alles andere ist unterlassene Hilfestellung.
[...]
Das kommt darauf an, wenn man von der Rechtsmeinung ausgeht, dass es zur Begründung der Garantenpflicht der Freiwilligkeit der Übernahme - beispielsweise durch die Begründung eines Dienstvertrages zwischen Arzt und Patient und dieser ist in einem derartigen Fall nicht verwirklicht, da es an den materiellen Vorraussetzungen fehlt - von Schutzpflichten bedarf, dann ist der Status als Beschützergarant nicht verwirklicht, es bleibt lediglich bei der allgemeinen Sorgfaltspflicht, jedoch auf anderem Niveau und für ärztliche Maßnahmen.
Geht man allerdings davon aus, dass mit der tatsächlichen Behandlungsübernahme der Status als Garant eintritt, so müsste man das schon bejahen ab dem Moment, wo der Arzt die Notwendigkeit zur Intervention erkennt, jedoch nur, wenn er die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde besitzt, bei reinem, abgeschlossenem Medizinstudium ohne Approbation würde ich die Garantenpflicht definitiv verneinen, es wäre mithin ein Übergang von der Pflicht zur Hilfeleistung in die Pflichten als Beschützergarant.

Im Übrigen teile ich die Meinung des Verfassers nicht hinsichtlich des letzten Satzes: Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist nicht die Tatsache, ob jemand eine Maßnahme beherrscht, sondern ob er rechtlich befugt ist sie durchzuführen. Derjenige, der eine Maßnahme zwar beherrscht, aber die Heilkunde nicht ausüben darf, handelt nicht rechtswidrig, weil er von einer Norm nicht zum Übertritt einer anderen Norm gezwungen werden kann.