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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Fragen die auf der Kippe stehen (Wertung fraglich)



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Medicine-Man
18.10.2008, 12:51
Da bin ich derselben Meinung, vor Bekanntgabe der offiziellen Ergebnisse hat man noch die Möglichkeit, das ganze formlos zu machen, sozusagen als Vorschlag, danach bleibt nur noch der offizielle Weg mit einer evtl. Klage, dafür hat aber wohl niemand die Zeit....Fragen kostet also nix....

lara162
18.10.2008, 12:51
Medi-Learn liegt (leider) auch falsch bei der Frage mit der Flüssigkeitsrestriktion. Hier müsste orale Bicarbonatgabe richtig sein, habe es aber auch falsch gemacht.
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass die falsch gelöst ist. Bei unbekannt hoher Restausscheidung und keinen wesentlichen Ödemen in der körperlichen Untersuchung erscheint mir die Erhöhung der Flüssigkeitszufuhr auf 2-2,5l/d (Herold) plausibler.
Zumindest keine strikte Restriktion auf 750ml/d.

Kriebelmücke
18.10.2008, 12:52
oh sorry, dann gab es hier ein Update...

lara162
18.10.2008, 12:54
Achso, du meintest Bicarbonat gehört zu den (vier) richtigen Antworten, Flüssigkeitsrestriktion ist die gesuchte Falschaussage?

Dann wären wir ja einer Meinung! ;-)

Kriebelmücke
18.10.2008, 12:57
genau!

hypnose-kroete.de
18.10.2008, 13:22
Tiffenau-Test, keine der Antworten A-E richtig, nirgends ist die Vitalkapazität angegeben


Ich enttäusche Dich ja nur ungern, aber das das ist sie als IVC = inspiratorische VC.

Dazu aus WIkipedia (keine "Quelle" - aber c&p geht so schön schnell):


Die relative SK (FEV1%VC), auch Tiffeneau-Index genannt, wird in Prozent der inspiratorisch gemessenen Vitalkapazität (FEV1%IVC) oder der bei forcierter Exspiration gemessenen Vitalkapazität (FEV1%FVC) angegeben.

lara162
18.10.2008, 15:24
So, mein Brief ist getippt und wird am Montag per Einschreiben gen Mainz reisen.

drmed78
18.10.2008, 20:20
So, mein Brief ist getippt und wird am Montag per Einschreiben gen Mainz reisen.

meinst du BESCHWERDE-BRIEF? oder was anderes?

huby
18.10.2008, 20:54
Seit der 1ÄP weiß ich, dass das IMPP das hier liest.
Theorethisch muss man gar nichts versenden. Machst du es trotzdem, spar dir das Geld fürs Einschreiben.
Ein normaler Brief tuts auch. Das IMPP bestätigt dir, dass es ihn erhalten hat.
Ich habe hierfür damals eine extra Internetseite programmiert. Schreib ich die Adresse aber hier rein, wird mein Beitrag hier von Medi-Learn gelöscht :-( .

Nordstern82
18.10.2008, 21:05
Ein Auszug aus meinem Brief an das IMPP:

TAG 1 A85
In diversen Büchern (u.a. Herold, 2005) wird davon gesprochen, dass 1/3 der Patienten unter einer peripheren Arthritis leidet, es wird dort keine Häufigkeitsverteilung einzelner Gelenke genannt. Laut Basislehrbuch Innere Medizin (Renz-Polster, 3.Auflage, S.1024)]: "...Es können jedoch auch periphere Gelenke betroffen sein ("periphere Beteiligung"),
wobei Schulter- und Hüftgelenk zum Stammskelett zählen. ..."
und weiterhin:
"...Weitere mögliche Symptome: [...] periphere Beteiligung:
in 50% der Fälle als Oligoarthritis, z.B. von Knie, Sprung- und Handgelenk...". Dementsprechend muss das Sprunggelenk als korrekte Antwort gezählt werden! Außerdem fragen sie nach einem peripheren Gelenk, wozu man das Hüftgelenk ja wohl kaum zählen kann!

TAG 1 A96
Eine Schwangere hat laut gängiger Lehrbücher ein erhöhtes Risiko an einer Lungenembolie zu erkranken. Dementsprechend ist die Dyspnoe als Symptom in der Schwangerschaft nicht unbedingt durch einen unauffälligen Verlauf zu erklären! Sie hätten hier dazu schreiben müssen, ob es sich um leichte Atemprobleme handelt, die in der Schwangerschaft ja vorkommen können, oder um eine massive Dyspnoe, die vital bedrohlich ist. Im übrigen arbeite ich als Rettungssanitäterin und habe vor einigen Monaten eine Schwangere Patientin mit einer Lungenembolie, die sich typischerweise durch „Dyspnoe“ äußerte, ins Krankenhaus gefahren. Hätten wir dieses Symptom als „in der Schwangerschaft physiologisch“ abgetan wäre sie jetzt tot! Diese Frage ist sehr missverständlich gestellt!

TAG 2 A63
Sie geben in dem Fall an, dass der Hautbefund der Patientin stark juckt, dieses ist laut „Dermatologie Lehrbuch und Atlas“ ein typisches Symptom der Dermatitis herpetiformis Duhring. Außerdem ist das bullöse Pemphigoid eine „schwere Erkrankung des höheren Erwachsenenalters“. (Rassner, 7. Auflage, S. 152-155) Die beschriebene Patientin ist aber erst 41 Jahre. Auch der Ausschnitt des Hautbefundes ist so klein, dass er nicht wirklich zur Diagnosestellung beiträgt. Ich finde diese Frage deshalb nicht eindeutig lösbar!

TAG 2 A80
Wie soll man auf die Lösung Eyrthema ab igne kommen? Erstens handelt es sich um eine seltene Erkrankung, die in gängigen Dermatologielehrbüchern nicht erwähnt wird (schon gar nicht mit einer Abbildung). Zweitens habe ich nach einer Recherche im Internet erfahren, dass es sich dabei um eine Erkrankung handelt, die typischerweise die Beine von übergewichtigen Frauen (unser Patient wird als hager beschrieben) betrifft, die an offenem Feuer kochen. Es ist eine Erkrankung, die bei chronischer und wiederholter Exposition mit infraroten Strahlen auftritt. [Bader RS. „Erythema ab igne“ in http://www.emedicine.com/derm/topic130.htm] Davon wird nichts in dem Fall erwähnt! Wenn sie ein solch seltenes Krankheitsbild schon abfragen, dann sollten sie sich wenigsten auf die typische Erscheinungsform beschränken! Diese Frage ist für Medizinstudenten nicht lösbar!

TAG A88
Wenn sie jetzt auch anfangen AO-Klassifikationen abzufragen, wo soll man da mit dem Lernen anfangen? Das AO-Chirurgie Referenz Manual besteht übrigens aus 7000 Seiten! Diese Klassifikationen werden nicht einmal von unfallchirurgischen Assistenzärzten auswendig gekannt! Reicht es denn nicht sich aus, sich auf Weber, Powells, Aitken, Pipkin und Co zu beschränken?

TAG 2 A105
Gehört es Ihrer Meinung nach ernsthaft zum Standardwissen eines Medizinstudenten die aktuelle Chemotherapie des Pleuramesothelioms zu kennen? Genauso auch TAG 2 A93, TAG 3 A96, A103 und A 106 (um nur einige zu nennen!).

Moorhühnchen
18.10.2008, 21:30
Ähm ja, vielleicht solltest Du noch das "Sie" großschreiben. ;-)

Rügt denn wirklich keiner die Frage mit dem Hirninfarkt/Hirntumor (Tag 2, B 25/A 10)?
Diskutiere gerade mit einem erfahrenen Neurologen ( :-winky @ Tombow), der meint, der Tumor sei wahrscheinlicher als der Infarkt und die Frage aus seiner Sicht anfechtbar.

hypnose-kroete.de
18.10.2008, 21:37
@ Nordstern82

Viel zu emotional.
Das kann man so kaum ernstnehmen, weil Deine Wut einen quasi aus den Formulierungen anspringt. So leid es mir tut und so gut ich Dich verstehe.

MediHH
18.10.2008, 21:42
@ Nordstern

Ich würd den Brief so wie du ihn geschrieben hast nicht abschicken.
Zum ersten weißt du ja nicht ob das IMPP wirklich das Hüftgelenk als richtige Antwort zählt und daher würde ich mich eher darauf beziehen, dass Hüfte und Sprunggelenk mit beeinträchtigt sein können.

Zum zweiten halte ich die Argumentation, die Fragen seien zu schwer für nicht Zielführend. Wenn das IMPP die AO-Klassifikation als nicht wichtig erachten würde, würden sie die Frage nicht stellen. Nicht zuletzt erwartet das IMPP ja auch nicht von dir alle Fragen korrekt zu beantworten, sondern eben nur 60%.

Und zuletzt würd ich die Polemik ein wenig herausnehmen. Aussagen wie " Wo soll ich denn da anfangen zu lernen, würde ich als nicht Zielführend erachten und der Brief in Ablage P landen.

lara162
18.10.2008, 21:43
meinst du BESCHWERDE-BRIEF? oder was anderes?
Nein, ein Beschwerdebrief ist das nicht. Ich erhebe in sachlicher Art und Weise Einspruch gegen einige Fragen und stelle einige andere zur Diskussion (z.B. wenn ich mit der Medi-Learn Lösung nicht einverstanden bin).

@Hühnchen
Ich habe die Frage mit aufgeführt und sie zumindest als diskussionswürdig angekreidet, da die Antwort nicht ganz klar zu erschließen ist (DD Gefäßprozess/Tumor).

Moorhühnchen
18.10.2008, 21:45
@Hühnchen
Ich habe die Frage mit aufgeführt und sie zumindest als diskussionswürdig angekreidet, da die Antwort nicht ganz klar zu erschließen ist (DD Gefäßprozess/Tumor).
Gut, danke! :-keks
Ich hätte mir echt nicht die Arbeit gemacht, wegen dieser einen Frage einen Brief zu schreiben.

lara162
18.10.2008, 21:47
@Hühnchen
Meint der Neurologe denn, Sie sei anfechtbar weil beide Antworten in Fragen kommen oder ist er nur der Meinung, Tumor wäre korrekt und die Medilearn Antwort demnach falsch?

Moorhühnchen
18.10.2008, 21:53
@Hühnchen
Meint der Neurologe denn, Sie sei anfechtbar weil beide Antworten in Fragen kommen oder ist er nur der Meinung, Tumor wäre korrekt und die Medilearn Antwort demnach falsch?
Er meint, der Tumor sei wahrscheinlicher als der Infarkt UND die Frage sei anfechtbar... vielleicht meldet er sich auch noch selbst hier zu Wort....... :-music

huby
18.10.2008, 21:55
Formulierungsvorschlag für den Breifrahmen.
Den Rest müsst Ihr machen.
http://www.pass4f.de/2brief.pdf

hypnose-kroete.de
18.10.2008, 21:56
Generelles:
Da dürftest Du aber nur was werden wenn Du sachlich argumentierst und klar angibst, warum eine Frage nicht lösbar ist und das vor allem auch mit Literatur (keine Internetadressen, außer vielleicht Original-Artikel bekannter Journals im Volltext) angeben.

Und eigentlich ist eine Frage nur als "nicht lösbar" zu betrachten, wenn zwei Lösungen gleich richtig sind (Paradox, oder?).

Ein "Nicht Relevant" oder "Zu Schwer" ist kein Argument sondern ein subjektives, nicht verifizierbares Gefühl.

Sachliches:
Schwangerschaft/Dyspnoe:
Also ich kann so viel Essen, daß ich durch den erhöhten intrabdominellen Druck Luftnot bekomme. Mangels Uterus werde ich wohl nie Schwanger werden, aber auch hier steigt der intrabdominelle Druck, was die Zwerchfellexkursion einschkränkt wodurch das Atemzugvolumen sinkt, zudem sinkt die FRC.

AO-Klassifikation:
Die Verlangen doch gar nicht, daß Du perfekt nach AO klassifizieren kannst.
Die wollen einfach, daß Du einen überblick hast von A=Bisschen Kaputt -> C=Amtlich zerschmettert.
So wie Du Dir zum T von TNM eigentlich auch nur grob 1-Organbegrenzt/klein 2-Organbegrenzt/groß 3-Kapseldurchbruch 4-Infiltration merken musst.
Keine Raketenwissenschaft.

lara162
18.10.2008, 22:07
Und eigentlich ist eine Frage nur als "nicht lösbar" zu betrachten, wenn zwei Lösungen gleich richtig sind (Paradox, oder?).

Ich habe meine Brief in zwei Teile unterteilt. Erster Teil sind die Fragen, gegen die ich Einspruch erhebe, da nicht lösbar (mit literaturangabe). Im zweiten Teil weise ich auf Fragen hin, bei denen ich mit der Medilearn Lösung nicht einverstanden bin (z.B. M. Bechterew udn Hüfte), bzw. welche ich für diskussionswürdig halte. Habe aber auch dazu geschreiben, dass sie die Hinweise, sofern die originale Lösung nicht der von Medilearn entspricht, als gegenstandslos betrachten sollen (sauberer formuliert natürlich). Auch mit Literaturangaben (bis auf eine: Innenknöchelfraktur).