PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Tag 3 A90/B60 Versicherung beim Polytrauma



Dr. med Rasen
16.10.2008, 19:12
Also ich meine es müsste die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners zahlen, das wäre b).

Der Unfallgegner ist der Patientin auf ihrer Spur entegegengekommen und mit ihr kollidiert. Entsprechend hat definitiv der andere Schuld - und das fällt meines WIssens nach in den Haftpflichtbereich.

Falls ich falsch liege, belehre man mich - ich bin fast Arzt, kein Anwalt :-???

Kriebelmücke
16.10.2008, 19:13
Stimmt natürlich! Oh mann! Wieder ein Punkt weniger.

Sönke0815
16.10.2008, 19:18
Ich glaube das hängt sich am "primär" auf. Und da fällt es meiner Meinung Meinung nach erstmal unabhängig von der Schuldfrage die Unfallversicherung.

milz
16.10.2008, 19:19
Die Frau war auf dem Weg zur Arbeit, daher denke ich zahlt erst mal die Unfallversicherung.

sonnenschein08
16.10.2008, 19:20
ich dachte, dass die unfallversicherung PRIMÄR für die behandlung aufkommt und sich dann von der versicherung des gegners das geld wiederholt...

Dr. med Rasen
16.10.2008, 19:32
Also aus "Hörensagen"-Erfarhung würde die UV den Sachverhalt prüfen und "arschlecken" sagen.

Was nu wie gemeint ist und was sich dabei gedacht wurde, weiß nur das IMPP. SKurril genug, dass wir uns hier um juristische Details klauben.

Ich schließ mich also der mutmaßlichen Aussage der UV an :-))

HorstHützel
16.10.2008, 21:50
Aus eigener Erfahrung (in der Verwandtschaft passiert, dort hat jemand jemanden mit dem Auto vom Fahrrad gekegelt), kann ich berichten, dass die Unfallversicherung des Geschädigten ungeachtet der Schuldfrage ersteinmal die Kosten übernimmt...und dann ggf. die gegnerische Haftpflichtversicherung verklagt.

HH

Franco1848
17.10.2008, 01:37
kann das nur bestätigen..habe heute mit meinem Nachbar gesprochen..er ist irgend ein Sachbearbeiter bei der HUK .. er sagte das die Unfallversicherung vorab auch ohne Kenntniss der Schuldfrage zahlt!

Also E richtig