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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : 24 Monatsfrist?



problemstudent
17.10.2008, 01:36
Hallo ihr Lieben,

ich habe folgendes Problem.
Ich studiere im 5. Semester Medizin in der Vorklinik, aufgrund von privaten Umständen war ich die letzten Semester eher ein Pendler als ein Student.
Dadurch konnte ich nicht alle Pruefungen bestehen! An meiner Uni gibt es die Regelung, dass man in 24 Monaten ab Kursbeginn 5 Chance hat, den Schein zu bestehen! Ich konnte nicht alle Termine war nehmen und stehe nun in 2 Fächern ohne Schein da und die Frist läuft ab, d.h. ich habe keinen letzten Versuch gebraucht, sondern werde vorraussichtlich aufgrund der 2-Jahres-Frist exmatrikuliert...
Ist diese Regelung rechtsgueltig, hat jemand Erfahrung mit so etwas? Ist meine Pruefung damit entgueltig nicht bestanden?

Danke schon mal!

Der Pete
17.10.2008, 11:37
hattest du in der Zwischenzeit Urlaubssemester belegt? Wenn ja, dann zählen diese Zeiten nicht. Ansonsten dürfte das - wenn es in eurer Studienordnung verankert ist - rechtsgültig sein. Aber sicher bin ich mir nicht.


Grüße Peter und viel Glück!

CYP21B
17.10.2008, 13:04
Für Medizin kenne ich die Regelung so nicht. Kenne jedoch einen anderen Studiengang, bei dem man nach einer gewissen Zeit eben auch eine Pflicht-5 bekam. Denke kaum, dass es groß Gründe gibt, dass eine solche Regelung ungültig ist. Vielleicht kannst du ja aber noch etwas drehen durch irgend eine Härtefallregelung oder zur Not Uniwechsel.

problemstudent
17.10.2008, 13:55
Danke schonmal fuer euere Antworten!

Tja, Uniwechsel! Schön wärs, ich musste halt das letzte Semester immer nach Hause pendeln um meine kleine Schwester mitzuversorgen, weil meine Mutter die ganze Zeit arbeiten muss! Naja, bei mir in der Gegend sind 4 Unis fuer Medizin, aber nicht eine hat mir eine Platz gegeben! Ein Tausch wurde aufgrund von Scheinungleichheit abgelehnt, bei der Bewerbung ins höhere Fachsemester zu kommen ist nix rausgekommen! Sind wir mal ehrlich, einen Studienortwechsel in Medizin ist nach meiner Erfahrung aussichtslos!

Arno Nymus
19.10.2008, 12:58
Härtefall beantragen!

Solara
19.10.2008, 16:47
Hast du schon mal mit den Lehrverantwortlichen der betreffenden Fächer geredet?

Darkromantic
20.10.2008, 10:03
Wenn die Leute im Dekanat/Studiensekretariat an Deiner Uni keine Unmenschen sind (was in den seltensten Fällen so ist!), kannst Du dort hin, Deine Sachlage schildern und - schriftlich! - eine Begründung abgeben, warum in Deinem speziellen Fall die 24-Monats-Frist verlängert werden soll.
Ich musste diese Frist auch bei 2 Fächern schon verlängern, da ich nicht "in time" bleiben konnte mit den Prüfungen - zudem kenne ich in Heidelberg (wo ich studiere) einige Leute, die das auch verlängern mussten. Da gab es noch nie Probleme. Natürlich brauchst Du einen anständigen Grund! Einfach so - wegen "Verbummeln" - verlängert Dir die Frist wohl keiner. Wenn Du aber ein gutes Argument hast (notfalls ein bißchen dick auftragen!), geht das ohne Probleme!!!

Alles Gute und viele Grüße!

Darky

UglyBastard
19.12.2008, 23:14
€dit:

Hat sich erledigt.