Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Examen online abmelden?!
Moorhühnchen
18.10.2008, 23:39
Einfach mal Krötes EKG anklicken. ;-)
Ich dachte, das Kröten-Blog und das PJ-Blog wären 2 verschiedene Dinge... :-music
wildcoyote
19.10.2008, 09:50
die FAQs sagen : Ist Ihr Zugang zum Zeitpunkt der Verlängerung bereits abgelaufen, können Sie die Anwendung nicht mehr aktiv nutzen, haben aber die Möglichkeit, die Seite „Meine persönlichen Daten“ aufzurufen und dort Ihren Zugang um 3 bzw. 12 Monate zu verlängern. Ist Ihr Zugang weniger als 4 Wochen abgelaufen, behalten Sie Ihre Zugangsdaten und Sie haben weiterhin Zugriff auf Ihre persönliche Statistik.
Nur wenn Ihr Zugang bereits seit mehr als 4 Wochen abgelaufen ist, erhalten Sie neue Zugangsdaten und haben keinen Zugriff mehr auf Ihre persönliche Statistik, da die Statistiken nur bis 4 Wochen nach Ablauf eines Zugangs gespeichert werden.
hypnose-kroete.de
19.10.2008, 10:55
Hab ich auch gelesen, bezieht sich aber nicht auf die Testzugänge sondern auf die, für die Du bezahlt hast, wenn es denn mal soweit ist.
Und das ist ja alles was ich will: Keine Rechnung (und keine Waschmaschiene) von Thieme kriegen.
Und das scheint ja zu klappen, was auch gut so ist, denn eine vierte Waschmaschiene kann hier echt nicht brauchen....
Moorhühnchen
19.10.2008, 11:42
Da müßten sie auch erstmal herausfinden, wo sie die Rechnung hinschicken müssen.
PS: Es heißt übrigens Maschine und nicht Maschiene...
hypnose-kroete.de
19.10.2008, 12:03
Es heißt übrigens Maschine und nicht Maschiene.
Oha, die Rechtschreib-Pozilei!
Ich bekenne mich schuldig und gelobe Besserung. ;-)
Aber zum Thema Rechnug hinschicken: Das würden die im Zweifelsfall rausfinden, Schäuble sei dank.
Selbst wenn Du bei der Anmeldung komplett falsche Angaben gemacht und eine Wegwerf-Email-Adresse benutzt hast, haben die Deine IP-Adresse und haben, wenn sie wegen Nichtbezahlen Anzeige erstatten ein Recht darauf, das Dein Internetbetreiber die Informationen, wer die Adresse zu welchem Zeitpunkt genutzt hat rausgibt.
Und damit habe sie Dich bei den Eiern.
Anonymität im Netz ist eine Illusion.
Chachen hättest Du nur, wenn Du über einen Proxy wie zB TOR (http://de.wikipedia.org/wiki/Tor_(Netzwerk)) oder über einen öffentliche Zugang den ExOnline-Service genutzt hättest.
Ich zumindest hab weder TOR benutzt noch in der Bib/einem INet-Cafe gesessen, als ich ExOnline genutzt habe...
doctor_dumpfbacke
19.10.2008, 21:26
Hallo zusammen!
Ich hatte schon vor ein paar Wochen an Thieme geschrieben und das ist die Antwort, die ich bekommen habe:
"Eine Kündigung der kostenlosen Nutzung von examen online klinik ist nicht notwendig. Wenn wir uns entschließen die kostenlose Nutzung nach dem 20. Oktober nicht mehr anzubieten, müssten Sie, wenn Sie examen online weiterhin nutzen wollen, einen Registrierungscode erwerben, sollten Sie examen online nicht weiter nutzen wollen, brauchen Sie nichts weiter zu unternehmen."
Kann euch also beruhigen, ihr habt weder ne neue Wachmaschine, noch steht bald der BND vor eurer Türe. (Zumindest nicht wegen examen online..;-) )
Die versprochene via Mail gesendete Stellungnahme (Auszüge) der Thieme-Redaktion:
"Die kostenlose Nutzung von examen online klinik wurde zum 20. Oktober gestoppt. In den nächsten Tagen wird entschieden, wie es mit dem Produkt weitergeht.
Alle via medic-Newsletter-Abonnenten werden automatisch angeschrieben, alternativ können Sie sich auf unserer homepage www.thieme.de informieren."
Moorhühnchen
20.10.2008, 14:43
Habe eben diese Mail erhalten:
Lieber examen online Nutzer,
vielen Dank für Ihr Interesse an examen online! Die Testphase von examen online klinik läuft wie angekündigt am 20. Oktober 2008 aus. Ihr Zugang zu examen online klinik wird automatisch gesperrt. Informationen zum Verkaufsstart finden Sie demnächst unter www.examenonline.de und in unserem Newsletter.
Nach Abschluss der Testphase würden wir uns über Ihre Meinung zu examen online freuen. Examen online wurde in den letzten Wochen so lebhaft genutzt, dass das Auswirkungen auf die Performance hatte, wir arbeiten daher bereits an der Optimierung der Geschwindigkeit. Was können wir noch verbessern? Was hat Ihnen gut gefallen und welche Verbesserungsvorschläge und Wünsche hätten Sie noch? Helfen Sie uns mit Ihrer Meinung. Wir freuen uns auf Ihr Feedback an
[email protected]!
Ihr GEORG THIEME VERLAG KG
Bestens! Alles beisammen. ;-)
synsabse
20.10.2008, 15:24
Na also, hab ich doch gesagt. Und hättet ihr nicht so dämlich dort gestresst, würden wir alle unsere Zugänge noch haben!
Übrigens:
Selbst wenn Du bei der Anmeldung komplett falsche Angaben gemacht und eine Wegwerf-Email-Adresse benutzt hast, haben die Deine IP-Adresse und haben, wenn sie wegen Nichtbezahlen Anzeige erstatten ein Recht darauf, das Dein Internetbetreiber die Informationen, wer die Adresse zu welchem Zeitpunkt genutzt hat rausgibt.
Und damit habe sie Dich bei den Eiern.
Anonymität im Netz ist eine Illusion.
das ist ja mal Dünschiss! Zuordnung von IP Daten gibts nur in den allerschwersten StGB Vergehen gerichtlich angeordnet, hier handelt es sich um Zivilrecht.
Im Zivilrecht würde ein ordentliches Verfahren geführt werden müssen, hierzu müsste jeder einzelne Nutzer, dessen Adresse ja nicht bekannt ist, verklagt werden und verlieren. Selbst dann wäre eine Herausgabe noch unwahrscheinlich, da die Staatsanwaltschaft sich mangels strafrechtlicher Relevanz einer Herausgabe der Adressen verweigern würde und eine Anklage daher nicht möglich ist.
Doch da selbst die Aussichten mangels AGBs nicht erfolgsversporechend wären, würde ein solcher Proizess, selbst wenn er geführt würde, niemals zum Erfolg führen. Und übrigens würde Thieme niemals Studenten verklagen wegen sowas... man man... Rechtsmedizin sollte wenigsten ETWAS zum Verständnis unserer ZPO und StPO beigetragen haben!
Kein wunder das sich manche Ärzte schon in die Hose machen wenn sie nur einen Verband anlegen.
Na also, hab ich doch gesagt. Und hättet ihr nicht so dämlich dort gestresst, würden wir alle unsere Zugänge noch haben!
Übrigens:
das ist ja mal Dünschiss! Zuordnung von IP Daten gibts nur in den allerschwersten StGB Vergehen gerichtlich angeordnet, hier handelt es sich um Zivilrecht.
Im Zivilrecht würde ein ordentliches Verfahren geführt werden müssen, hierzu müsste jeder einzelne Nutzer, dessen Adresse ja nicht bekannt ist, verklagt werden und verlieren. Selbst dann wäre eine Herausgabe noch unwahrscheinlich, da die Staatsanwaltschaft sich mangels strafrechtlicher Relevanz einer Herausgabe der Adressen verweigern würde und eine Anklage daher nicht möglich ist.
Doch da selbst die Aussichten mangels AGBs nicht erfolgsversporechend wären, würde ein solcher Proizess, selbst wenn er geführt würde, niemals zum Erfolg führen. Und übrigens würde Thieme niemals Studenten verklagen wegen sowas... man man... Rechtsmedizin sollte wenigsten ETWAS zum Verständnis unserer ZPO und StPO beigetragen haben!
Kein wunder das sich manche Ärzte schon in die Hose machen wenn sie nur einen Verband anlegen.
Günau!! Und Du hättest mindestens drei!! ;-)
Langsam einatmen... und ausatmen..., einatmen..., und riiichtiiich tief ausatmen...
Wieder entspannt? Guckst Du!
hypnose-kroete.de
20.10.2008, 16:16
Und wenn die Dich wegen Betrug Anzeigen, angabe falscher Daten?
Dann isses Strafrecht.
Und wenn Du zB in Bayern wohnst, hast Du verloren.
Also: Weniger Blubbern, mehr wissen, EOD.
Edith sagt noch:
Google mal Piratenpartei + Bayerntrojaner.
Da siehst Du, was ausreicht, um Hausdurchsuchungen bei Leuten zu rechtfertigen und wie genau der Staat sich an seine eigenen Gesetze hält.
Sicher ist das da oben etwas Paranoid und ironiosch aber:
Wenn wir unsere Politik im Sinne von VDS etc. so weitermachen lassen wie bisher müssen WIR bald alle beweisen, daß wir keine Terroristen oder Raubkopiermörder sind.
Sieh' es als Blick in die Zukunft.
Und Ananymität im www ist heute schon und bleibt ein Witz. Daran ändert auch nichts, das Du obiges für "Dünnschiss" (wie lyrisch) hälst.
Jetzt aber EOD.
synsabse
21.10.2008, 10:02
Niemand würde wegen einer Betrugsanzeige die IP Daten bei dem Provider einfordern.
Die Ermittlungen würden schlichtweg eingestellt, zum einen, weil es sich um Zivilrecht handelt und nicht von strafrechtlicher Relevanz wäre, zum anderen, weil es an der Schwere mangelt.
hypnose-kroete.de
21.10.2008, 10:20
Ich mach nicht erst seit gestern mit Computern und Netzwerken und dem Internet im allgemeinen rum, hab das auch mal (haupt-)beruflich gemacht und kann Dir sagen: Träum weiter.
Rein auf dem Papier magst Du Recht haben, aber die Realität sieht anders aus.
Eine IP und deren personelle Zuordnung sind keine schützenswerten Daten, und wenn Du Dich als Firma mit scheinbar berechtigtem Anspruch an die ISPs wendest geben die bereitwillig Auskunft, da brauchst Du nicht mal irgend ein Gerichtsverfahren (weder Zivi- noch Strafrechtlich) geschweige denn einen Staatsanwalt.
Ich hab diese Informationen teilweise selber einfordern müssen und immer Auskunft bekommen und es handelte sich IMMER um Bagatellen, das "kriminellste" waren Sachen, die jetzt seit neuestem nach dem sog. Hackerparagraphen abgehandelt werden würden, das meiste aber idR Bagatellen.
Natürlich kannst Du da als Hans und Franz nicht anrufen (Du wüsstest ja auch nicht wen) - aber wie gesagt so von Firma zu Firma und von Admin zu Admin hat man sich da gerne mal weitergeholfen.
Das einzige Problem damals war, das es noch keine VDS gab, insofern musste man zeitnah unterwegs sein.
Ich weiß, wovon ich spreche und das kein FUD.
Just Smile :-)
29.12.2011, 18:53
Hallo,
ich hab mal ne Frage: Ich werde wohl mit dem examen online von Thieme lernen. Gibt es da irgenwo die Möglichkeit die Anzahl der Sammelkörbe (von derzeit 4) zu erhöhen?? Ich finde nämich keine Einstellungsmöglichkeit, wie ich einen 5. oder 6. Sammelkorb hinzufügen könnte...
Falls es jemand weiß, kann er sich gerne melden :-) Danke!
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