hypnose-kroete.de
18.10.2008, 11:46
Ich ziehe durchaus auch eine Bewerbung an einem recht großen Haus in kirchlicher Trägerschaft in betracht.
Von den Nachteilen des AVR mal abgesehen, würde ich geren wissen, wie mit der Kirchenzugehörigkeit aussieht, in den Stellenazeigen besagten Vereins findet sich ein Passus a la: "Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind [blabla] freuen wir uns auf ihre Bewerbung."
Ich bin nun nicht einmal getauft (und Pastafarier ;-) ) und würde gerne mal wissen, wie sich so eine Bewrbungsvorrausetzung mit dem Grundgesetz, Abschnitt I, §3, Abs.3 verträgt in dem es heißt:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das passt doch irgendwie nicht zusammen oder bricht Kirchenrecht seit neuestem das Grundgesetz oder bewegt es sich völlig außerhalb davon?
Freuen würde ich mich auch über Meldungen von Leuten die an kirchlichen Häusern beschäftigt sind, wi das bei der Einstellung aussah: Wurde nach Religionszugehörigkeit gefragt, reicht der Eintrag "Zahlt Kirchensteuer" auf der LSt-Karte, und brauch ich mich da überhaup bewerben, wenn ich nicht vorhabe, einer Kirche beizutreten?
Danke schonmal und bitte keine Grundsatzdiskussion.
Von den Nachteilen des AVR mal abgesehen, würde ich geren wissen, wie mit der Kirchenzugehörigkeit aussieht, in den Stellenazeigen besagten Vereins findet sich ein Passus a la: "Wenn Sie Mitglied einer Kirche sind [blabla] freuen wir uns auf ihre Bewerbung."
Ich bin nun nicht einmal getauft (und Pastafarier ;-) ) und würde gerne mal wissen, wie sich so eine Bewrbungsvorrausetzung mit dem Grundgesetz, Abschnitt I, §3, Abs.3 verträgt in dem es heißt:
Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Das passt doch irgendwie nicht zusammen oder bricht Kirchenrecht seit neuestem das Grundgesetz oder bewegt es sich völlig außerhalb davon?
Freuen würde ich mich auch über Meldungen von Leuten die an kirchlichen Häusern beschäftigt sind, wi das bei der Einstellung aussah: Wurde nach Religionszugehörigkeit gefragt, reicht der Eintrag "Zahlt Kirchensteuer" auf der LSt-Karte, und brauch ich mich da überhaup bewerben, wenn ich nicht vorhabe, einer Kirche beizutreten?
Danke schonmal und bitte keine Grundsatzdiskussion.