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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Notarzt fahren - Muss der Arbeitgeber zustimmen?



Cooper
22.10.2008, 14:40
Moin!

Ich würd gerne mal wieder Notarzt fahren oder mal auf Veranstaltungen Notarzt sein (hab auch alle Qualifikationen).

Derzeit bin ich im Labor tätig und die Notarzttätigkeit würde ich selbstverständlich so legen, dass sie nicht mit der Labortätigkeit interferriert.

Muss ich meinen Chef danach fragen, ob ich das darf? Ich habe mal gehört, dass man seine Arbeitskraft ganz in die Dienste des Betriebs stellen muß, bei dem man arbeitet. Ist das wirklich so oder kann ich in meiner Freizeit machen was ich will?

Viele Grüße,

Cooper

hypnose-kroete.de
22.10.2008, 15:50
Wenn Du dafür Geld bekommst, musst Du Dir die Nebentätigkeit wahrscheinlich (s. Dein Arbeitsvertrag) genehmigen lassen, wenn Du es ehrenamtlich (für ohne Geld) machst ist das m.W. wie Freizeit und geht Deinen AG nichts an.

Egal, ob Du es hauptamtlich (->Für Geld) oder ehrenamtlich machst musst Du auf Deinen Versicherungsstatus achten, weil die Versicherungen, die möglicherweise über Deinen AG laufen in keinem Fall greifen und die HiOrg bzw. beim "San"-Dienst der Veranstalter Dich möglicherweise nicht ausreichend versichern.

Cooper
22.10.2008, 15:54
In meinem Arbeitsvertrag steht über Nebentätigkeit gar nichts und ich hab ne eigene Haftpflicht die den Notarztdienst mit abdeckt.

Ösiman
22.10.2008, 16:00
Frag doch einfach bei deinem Arbeitgeber nach??!!!


;-) ;-) ;-)

hypnose-kroete.de
22.10.2008, 16:07
In meinem Arbeitsvertrag steht über Nebentätigkeit gar nichts und ich hab ne eigene Haftpflicht die den Notarztdienst mit abdeckt.
Hast Du auch 'ne Unfallversicherung die das mitabdeckt, da gibt es auch solche und solche...

Zur Nebentätigkeit wäre dann noch die Fräge, ob Du im Öffentlichen Dienst beschäftigt oder möglicherweise auf der Beamtenlaufbahn unterwegs bist, da gelten dann nochmal ganz eigene Regeln.

Ansonsten kannst Du es drauf ankommen lassen oder einfach Cheffe fragen...

Cooper
22.10.2008, 16:14
Ich gehe davon aus, dass mein Chef nicht begeistert sein wird (wir hatten schon mal so einen ähnlich gelagerten Fall) und daher würde ich es gerne einfach so manchmal nebenher machen, ohne dass er davon was mitkriegt. Ich möchte aber natürlich nichts unrechtes tun. Ich bin übrgigens in der so viel gelobten 'freien Wirtschaft' beschäftigt :-nix :-D

Das mit der Unfallversicherung ist ein guter Punkt, darüber hatte ich noch nicht nachgedacht!

Grombühlerin
23.10.2008, 17:10
ich fürchte, man brauch offiziell sogar für Arbeit gegen Aufwandsentschädigunge eine Genehmigung...... (mein Kollege hat sowas nämlich neulich beantragt)

Ob sowas rauskommen kann wenn man es ohne macht weiß ich nicht, wahrscheinlich wird die hier aber keiner öffentlich dazu raten!

hypnose-kroete.de
23.10.2008, 19:59
Das mit der Unfallversicherung ist ein guter Punkt, darüber hatte ich noch nicht nachgedacht!
Ja, so ist er, der Arzt.
Denkt immer zuletzt an sich... ;-)

Wenn Du Mitglied bei einer HiOrg bist, die ehrenamtliche Beschäftigung ermöglicht fragst Du am besten da mal jemanden, sonst ggf einen Anwlt, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

Bei einer nicht-ehrenamtlichen Tätigkeit (Entgeldlos != Ehrenamt) kannst Du Probleme mit der Arbeitszeit bekommen (Aus Haupt+Nebentätigkeit pro Woche nicht mehr als 10h/Tag=70h Woche).

FirebirdUSA
06.11.2008, 20:53
Da stellt sich die ganz andere Frage ob man überhaupt entgeldlos arbeiten darf...

Grundsätzlich bist du nämlich verpflichtet eine Rechnung zu stellen, entsprechend der Gebührenordnung und darfst das nur bei Angehörigen, Ärzten oder Angehörigen von Ärzten und bei mittellosen Personen nicht tun.

Wie das nun bei San-Diensten ist (die nicht in der Gebührenordnung stehen) konnte ich leider bisher nicht in Erfahrung bringen, falls es einer weiß würde mich die Info auch interessieren.

Warum soll dein Chef eigentlich etwas dagegen haben wenn du ab und zu mal einen San-Dienst o.ä. betreust? Solange du das nicht jeden Abend macht und deine Arbeit darunter leidet (und dann darf dir dein Chef das auch verbieten, soviel ich weiß) sehe ich keinen Grund...

Szaf
06.11.2008, 21:18
Bei mir in der Gruppe gibt es seit kurzen einen Arzt, der wird in der Regel in der Unfallhilfsstelle eingesetzt und erstellt keine Rechnungen. Er bekommt aber in der Regel ein komplettes Arbeitsmaterial gestellt inklusive Medikamente und Geräte.

Wenn wir Ärzte aus dem Pool des Hauptamtes/ Nebenamtes zu Gast haben dann werden die pro Std.bezahlt, genauso wie die Ärzte diverser Vermittlungsbörsen die natürlich verdammt teuer sind.

Mano
09.06.2014, 11:42
Bei uns (öffentlicher Dienst) ist es so, zumindest soweit ich weiß, dass Nebentätigkeiten grundsätzlich genehmigungspflichtig sind. Diese Genehmigung muss aber in der Regel auch erteilt werden. Nur falls dienstliche Gründe dem Widersprechen, kann der Arbeitgeber sie verweiger - z.B. wenn du zusätzlich zu deiner Vollzeitstelle jede Woche noch 20 Stunden NA fährst oder deine Arbeit nachweislich (!) unter der Nebentätigkeit leidet.