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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Psych KG Niedersachsen



Hepar
22.10.2008, 19:34
Hallo,

kann mir vielleicht jemand sagen, wie lange man Patienten in Niedersachsen nach dem Psych KG im KH behalten kann? Bis zum nächsten Tag oder über 24h?

Danke und beste Grüße
Hepar

Strodti
22.10.2008, 23:17
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C1772524_L20.pdf

Schau dir vor allem § 18 (1) an:
(1) Kann eine gerichtliche Entscheidung nicht rechtzeitig herbeigeführt werden, so kann die zuständige Behörde die betroffene Person längstens bis zum Ablauf des folgenden Tages vorläufig in ein geeignetes Krankenhaus ( § 15) einweisen, wenn die Voraussetzungen des § 16 durch das Zeugnis einer Ärztin oder eines Arztes mit Erfahrung auf dem Gebiet der Psychiatrie dargelegt werden, dem ein frühestens am Vortage erhobener Befund zu Grunde liegt.

Also: Natürlich kann per NPsychKG eine Unterbringung länger als 24 Stunden bewirkt werden. Aber bis zum Ablauf des folgenden Tages muss ein (Amts-)Richter den Patienten angehört haben und einen Beschluss fassen.

Auch diese 6 Wochen Beschlüsse sind NPsychKG Unterbringungen, nur eben keine vorläufigen.