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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwanger im PJ?



blond
22.10.2008, 21:43
hallo,

gibt es Leute hier, die im PJ schwanger waren?

Wie war die Resonanz, was das PJ machbar- trotz Babybauch?


Ich habe bereits ein Kind, mit dem ich während der Blockpraktika schwanger war. Es war nicht unangenehm- ich musste keine Haken halten :-)) , ob ich Blut abnehmen möchte, durfte ich mir aussuchen (hab ich gemacht).

die Blockpraktika dauerten nur 2 Wochen, das PJ um einiges länger...

Also- wie sind Eure Erfahrungen mit Schwangerschaft im PJ?

lg u danke! blond

Ersa
22.10.2008, 21:56
Eine Freundin von mir war im PJ schwanger. Im Wahltertial (Gyn) durfte sie dann nicht mehr in den OP, sonst waren die aber relativ relaxt dort. In der Inneren wurde es anstrengender: kein Blutabnehmen/ Braunülenlegen und auch die dort übliche Rotation in die Rettungsstelle wurde ihr nicht zugestanden. Dafür dann halt die Stationsroutine und umso mehr Briefe schreiben. Ging alles super!

hypnose-kroete.de
22.10.2008, 22:41
In vielen Häusern und auch prklinisch gibt es doch inzwischen diese (schrecklichen) Sicherheitsbraunülen (http://medi-king.de/products.php?Mainproductid=250) und auch "stichsichere" Butterflys hab ich glaub ich schon mal irgendwo gesehen.

Mit denen dürfen auch Schwangere arbeiten.
Eine von den Anästhesieschwestern in meinem PJ-Häuslein war schwanger (nicht von mir) und hat nur noch in den Säälen gearbeitet, weil es eben diese Sicherheitsgedönse da gab, hätte sonst bis zum Mutterschutz AWR machen müssen.

Alles Gute!

Sebastian1
23.10.2008, 06:51
Wobei bei Anä zu beachten ist, dass die üblichen Narkosegase teratogene Wirkung insbesondere im ersten Trimenon haben - ein Grund, weswegen Kolleginnen bei uns nicht mehr in den OP können, sondern anderen Aufgaben zugeführt werden. Andere Häuser umgehen das Problem mit TIVAs, aber ich würde insgesamt von Anästhesie als Wahltertial in der Schwangerschaft eher abraten.

hypnose-kroete.de
23.10.2008, 07:50
MÖÖÖP!
Die Behauptung volatile Anästhetika seien teratogen ist so absolut, wie Du sie aufstellst nicht richtig und gilt sicher nur für Halothan (wer nutzt es noch?) und führt gerne mal zu unberechtigter Panik und ANGSD bei werdenden Müttern.
Insgesamt sollte man wohl vorsichtig sein, aber wenn Abteilungen sich dazu entschließen hat das meist zwei Gründe.
Der erste ist präventiver Natur, da eine MAK nur für eines der volatilen Anästhetika existiert, der zweite ist penunkiärer Natur, da die Beschäftigung von Schwangeren in Bereichen, in denen volatile Anästhetika eingesetzt werden eine regelmäßige Messung der Raumluftbelastung nötig macht, vergleiche Gewerbeaufsicht BaWü (http://gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16411/Werdende_Muetter_im_ambulanten_Gesundheitswesen.pd f?command=DisplayIndexFile&highlight=werdender,&filename=Werdende_Muetter_im_ambulanten_Gesundheit swesen.pdf&location=contents)



Die Beschäftigung einer werdenden oder stillenden Mutter in Bereichen, in denen mit dem Auftreten dieser Gase gerechnet werden muss, ist nur dann zulässig, wenn der Luftgrenzwert für diese Gefahrstoffe sicher und dauerhaft unterschritten wird. Sofern es sich um Intubationsnarkosen (geschlossene Verfahren) handelt, kann diese Bedingung erfüllt werden.




Die Beschäftigung kann in Operationsbereichen ohne geeignete Atemluftrückführung und Absaugung, in denen die Atemluft durch erhöhte Konzentrationen von Narkosegasen belastet wird, untersagt werden


Aber:


Für die festzulegenden Schutzmaßnahmen gibt es arbeitsmedizinisch-toxikologische Empfehlungen des Berufsgenossenschaftlichen Instituts für Arbeitsschutz (BIA) zur Überwachung von Arbeitsbereichen für Anästhesiearbeitsplätze in Operationssälen und Aufwachräumen.

Bei Anwendung der Empfehlungen [der BIA 1017] kann von einer dauerhaft sicheren Einhaltung der Grenzwerte ausgegangen werden.


Bewertung der einzelnen volatilen Anästhetika:


Lachgas: Einstufung nicht möglich. (D)

Halothan: Risiko der Fruchtschädigung muss unterstellt werden (B)

Enflurane: Risiko der Fruchtschädigung bei Einhalten der MAK nicht zu befürchten (C)

Isoflurane: Keine MAK-Werte vorhanden (IIb)

Sevoflurane: Keine MAK-Werte vorhanden (IIb)

Desflurane: Keine MAK-Werte vorhanden (IIb)


Für Iso-, Sevo- und Desflurane ist eine Fruchtschädigung analog zu Enflurane ebenfalls nich anzunehmen, es existieren lediglich keine MAK-Werte. Für Sevo- und Desflurane wirdsogar eine geringere Toxizität als für Enfurane angenommen, nur fehlen entsprechende Aussagekräftige Untersuchungen, um gesicherte MAK/BAT-Werte aufzustellen.

Falls Du Dich auf die Studie an den autralischen Tierärztinnen beziehst (ask google) bleibt anzumerken, das diese unter denkbar schlechten Bedingungen (hohen Exposition=Keine Gasrückführung, keine Gasabsaugung, offene Systeme) gearbeitet haben und dies auch hierzulande für Schwangere arbeitsmedizinisch untersagt ist s.o.

Ich bin absolut bei Dir, das man, was den Mutterschutz angeht sehr kritisch sein soll aber zu sagen, das volatile Anästhetika teratogen wirken ist so pauschal erstens nicht richtig und zweitens nicht hilfreich.

Edith sagt, ich hatte einen ganz schwer verständlichen Bandwurmsatz da drin, den sie mir zu entknoten geholfen hat.

Sebastian1
23.10.2008, 10:21
Hmm, danke für die Informationen. Ich hatte da offenbar zu unreflektiert eine Äußerung innerhalb unserer Abteilung als Tatsache übernommen.
In jedem Fall und fachunabhängig lohnt es sich jedenfalls, vorher beim Chef nachzufragen, welche Restriktionen in der Schwangerschaft in der Abteilung tatsächlich existieren und wie man Alternativ beschäftigt wird (den ganzen Tag Briefe schreiben ist wohl kaum Sinn und Traum des PJs....).

hypnose-kroete.de
23.10.2008, 11:39
So aus dem Ärmel hätte ich das auch nicht schütteln können...

Im Anässthesie-PJ-Wahlfach-Krankenhaus gab es während meiner Anwsenheit dort die jährliche Arbeitsmedizinische Belehrung, bei der das wegen Schwangerschaft bei einer Anästhesieschwester (->ich wars nicht!) ausführlichst erörtert wurde.
Eigentlich hab ich mich sehr gelangweilt, aber ein bisschen was ist scheinbar hängengeblieben.

Problematisch ist, das man dazu kaum Aussagen im Netz findet und wenn sind die oft wiedersprüchlich.

Die BIA 1017 im Originaltex hab ich zB nirgendwo gefunden und eine Quelle, die das ähnlich gut zusammenfasst wie die BaWü-Behörde ist mir auch nicht in die Finger gekommen.

Den Chef fragen ist sicher das allerwichtigste, da ja jedes Haus (tw. jede Abteilung) sich anders im Rahmen des Mutterschutzes bewegt.

Talelady
23.10.2008, 15:38
wenns jetzt aber nicht um Anästhesie sondern um chirurgische Fächer geht, ist es, wenn ich mich recht entsinne, mit Schwangeren so, dass man sie nicht mehr dazu zwingen kann in den OP zu gehen, sie aber nach wie vor rein dürfen, natürlich vorausgesetzt es ist keine Unfallchirurgische Sache mit ständigem röntgen und so... Hab eine im späten 2. Trimenon schwangere OÄ, ihres Zeichens Gynäkologin, immer wieder am Tisch (und glücklich) erlebt.

hypnose-kroete.de
23.10.2008, 16:42
Da ist soweit ich weiß neben den phösen X-Strahlen der Umgang mit biologisch Kontaminierten spitzen/scharfen Gegenständen der ausschlaggebende Punkt.

Grombühlerin
23.10.2008, 17:03
nochmal zur Anästhesie und den Schwangeren:

warum die dann in den AWR versetzt werden versteh ich ja nicht so ganz, da wird doch auch noch was abgeatmet!

Bei und war letztens eine Schester schwanger (aus rein biologischen Gründen schonmal nicht von mir) und da haben wir das Gas erst aufgedreht, wenn der Tubus drin war und dann nicht mehr diskonnektiert. Bei Einleitungen mit Gas war sie nicht dabei. Und bei OPs mit Röntgen auch nicht.

Ich würde als Schwester in der Schwangerschaft auch lieber in der Anästhesie arbeiten, auf Station (das ist bei uns im Haus die Alternative) ist der Stress viel größer und schweres Heben nicht zu vermeiden!