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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Famulatur Zeitraum in Bescheiniung



Haru
03.11.2008, 10:14
Ich möchte eine Famulatur im Februar machen - muss ich diese dann vom 1.2. bis zum 2.3 machen und auch bescheinigen lassen, weil die Famulatur 30 Tage gehen muss ?

Danke

Pörli S
03.11.2008, 10:22
Ich möchte eine Famulatur im Februar machen - muss ich diese dann vom 1.2. bis zum 2.3 machen und auch bescheinigen lassen, weil die Famulatur 30 Tage gehen muss ?

Danke

Hallo,

scheint korrekt zu sein! Da das LPA in solchen Fragen im Zweifelsfall gerne auch mal sehr penibel ist, würde ich an Deiner Stelle dort mal anrufen. (Namen des Gesprächpartners merken).
Es ist kein Einzelfall, wenn man kurz vor Ende des Studiums sämtliche Famulaturbescheinigungen nochmal umdatieren lassen muss, weil das LPA sich wieder irgendeine Änderung hat einfallen lassen.
Ansonsten wünsche ich Dir ein "happy-Bräunüle®-legen" und Patientenaufnehmen - lass Dich nicht ausnehmen... ;-)

lara162
03.11.2008, 13:54
Bei uns mussten die Famulaturen einen Monat (=max. 30 Tage) lang sein, wenn man also im Februar gemacht hat, dann hatte man mit den 28 Tagen eben Glück dass der Monat weniger Tage hatte (d.h. vom 15.02.-14.03. war ausreichend udn wurde anerkannt).

Bei den Pflegepraktika waren allerdings strikt 30 Tage angesagt (nichts mit Februar-Glück).

Im zweifelsfall einfach mal in deiner Studienordnung nachgucken, da steht das drin. Oder einfach ein paar Tage mehr datieren lassen, als Sicherheitspuffer sozusagen. :)

FirebirdUSA
03.11.2008, 15:52
Also laut ÄAppO bezieht sich die Angabe ein Monat auf 30 Kalendertage.

Ich musste bei meinem Antrag auf Zulassung auch nicht insgesamt 4 Monate sondern 120 Tage nachweisen.

Ich würde da kein Risiko eingehen und 30 Tage famulieren (und natürlich das Wochenende geschickt einplanen.. also nie am Freitag aufhören)

Moorhühnchen
03.11.2008, 18:44
Also laut ÄAppO bezieht sich die Angabe ein Monat auf 30 Kalendertage.

Ich musste bei meinem Antrag auf Zulassung auch nicht insgesamt 4 Monate sondern 120 Tage nachweisen.

Ich würde da kein Risiko eingehen und 30 Tage famulieren (und natürlich das Wochenende geschickt einplanen.. also nie am Freitag aufhören)
In Hessen gilt dies nicht, hier ist ein Monat ein Monat. Nicht 30 Tage. Wenn der Monat 31 Tage hat, haste Pech - wenn er nur 28 hat, dann :-)). Da weichen wir wohl von der ÄAppO ab... ;-)

ivannie
04.11.2008, 07:08
Wir auch (Saarland). Ich glaub das hat sich dadurch ergeben, dass die einfach nicht zählen wollen.
1. anrufen, nachfragen. 2. lieber sicherheit einbauen

luckyscrub
04.11.2008, 07:18
Das LPA Düsseldorf schreibt sich die Anzahl der Tage neben die Famulaturzeiten und rechnet dann die 120 Tage zusammen. Allerdings dürfen wir hier splitten, was wiederum beim LPA in Frankfurt nicht möglich ist.
Der einzige Weg um das rauszufinden ist - meiner Meinung nach - tatsächlich ein Anruf..oder besser noch eine schriftliche Anfrage mit schriftlicher Bestätigung.

Gruß Lucky

FirebirdUSA
05.11.2008, 12:07
Nachdem jedes LPA das anders interpretiert ist sicher der sicherste und einfachste Weg direkt dort nachzufragen...

Ich finde es nur immer wieder erstaunlich wie auf der Grundlage des selben Gesetzes völlig andere Interpretationen zustande kommen. Hab es jetzt nochmals genau nachgelesen: Also in der ÄAppO steht wirklich nur "Monat". Wie das zu definieren ist liegt in der Freiheit der LPAs. Ob du die splitten kannst, oder nicht, was im Ausland anerkannt werden kann oder nicht ist nirgends geregelt und liegt in der Hand des LPAs.

Bei 31 Tagen bist du auf jedenfall auf der sicheren Seite, bei 30 fast sicher und bei 28 kommt es auf dein LPA an...

Haru
10.12.2008, 10:02
und noch eine dusslige frage :

eine famulatur muss doch nicht immer am 1. eines monats beginnen oder ?

also vom 15.4 - 15.5 geht auch oder ?

oder 10.4 - 10.5 auch ?


danke

Talelady
10.12.2008, 13:42
und noch eine dusslige frage :

eine famulatur muss doch nicht immer am 1. eines monats beginnen oder ?

also vom 15.4 - 15.5 geht auch oder ?

oder 10.4 - 10.5 auch ?


dankewie schon sehr oft gesagt: kann bei jedem LPA anders sein! in BW geht vieles einfacher als woanders... geziehlt beim eigenen LPA anfragen hilft bei solchen Fragen meist am besten

Asleif
17.12.2008, 20:33
Aber beachte, dass du nicht gleich nach den Klausuren deine Famulatur beginnen kannst, denn du musst die vorlesungsfreie Zeit einhalten.
Zumindest das LPA in Berlin legt da ganz großen Wert drauf.
Musste mal gucken, wann bei euch die offizielle vorlesungsfreie Zeit beginnt.

:-))