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Hauke83
11.11.2008, 18:10
@Feuerblick
Das ist vollkommen richtig, nur danach wurde nicht gefragt.

Miss
11.11.2008, 18:12
Kommt, und jetzt gehen wir alle wieder ganz friedlich spielen... :-)
*mitbauklötzenschmeiss* :-))

Ich werde demnächst auch nosokomiale TEP-Lux. schreiben, wenn sich das jemand beim Sturz auf dem Krankenhausflur zugezogen hat. Was aber, wenn es beim Rauchen vor der Tür passiert ist?

(SORRY!)

THawk
11.11.2008, 18:19
*rofl*
*Bauklötzchen-zurückschmeiß* *heul* *Die-Miss-war-böse-zu-mir!!!*

Es ist doch jetzt eigenltich wirklich alles geklärt, oder? Aber irgendwie ist das gerade der amüsanteste Thread, den hier gibt.
Hauke, nimms doch einfach mal so hin. Die Frage ist anfangs anders verstanden worden, das denke ich auch. Wir haben versucht dir zu erklären, warum man das vielleicht anders verstehen kann. Aus der klinischen Perspektive, die einem normalen Vorkliniker nicht so klar sein dürfte. Dass du einer Ärztin bestätigst, dass ihre Erklärung richtig ist - schön, aber etwas seltsam wirkt es schon auf mich.

Lava
11.11.2008, 18:22
THawk, du kannst so diplomatisch sein :-love

Miss
11.11.2008, 18:25
normalen Vorkliniker
Ich hab gerade wirklich "
nosokomialerVorkliniker' gelesen :-)) *prust*
*bobdenbaumeisteralsverstärkunganforder*

Tut mir leid, aber was "nosokomial" bedeutet, dürfte jedem klar sein -> im Krankenhaus erworben.
Theoretisch könnte man das auf alles mögliche anwenden, praktisch macht das wenig Sinn -und daher benutzt man das meist nur im Zusammenhang mit Pneumonien (aber nicht nur!)

THawk
11.11.2008, 18:31
Ja, könnt ihr mal sehen. Die Diplomatie in Person! (ich hätte es auch anders ausdrucken können, aber dann kommen durch die Forensoftware immer so viele Sternchen in den Text... ;-) )

Und Miss, du schreibst hier sogar noch was thematisch passendes. Respekt! Nebenbei gesagt - ich kannte die Bedeutung von nosokomial nicht in der Vorklinik, glaub ich.

Relaxometrie
11.11.2008, 18:47
Theoretisch könnte man das auf alles mögliche anwenden
Z.B. auf den nosokomialen Urlaubsanspruch, das nosokomiale BurnOut, die nosokomiale Gehaltszahlung :-))

Hauke83
11.11.2008, 18:47
Schön, nach 26 Postings haben wir schliesslich herausgefunden was nicht die Antwort auf die Frage ist. Könnte man sich jetzt mal auf die tatsächliche Antwort konzentrieren?

Miss
11.11.2008, 18:49
Die ist doch schon beantwortet. Lies doch noch mal die 25 Postings, alternativ wäre auch eine Studie möglich :-)

Flemingulus
11.11.2008, 18:52
Außer bei der nosokomialen Pneumonie und der nosokomialen Hepatitis A wird der Begriff eigentlich nicht verwendet.

Hauke83
11.11.2008, 18:52
Kannst du so lieb sein und zeigen wo die Frage hier beantwortet wird?

Feuerblick
11.11.2008, 18:58
Auch wenn es weiter vorne bereits erwähnt wurde: Als nosokomial gelten Erkrankungen, die 48 Stunden oder länger nach Beginn eines Krankenhausaufenthaltes auftritt und zu Beginn desselben noch nicht in der Inkubationszeit war. Eine "andere Grenze" gibt es insofern nicht, weil die als "nosokomial" bezeichneten Erkrankungen (außer der Pneumonie zählt man hierzu unter anderem auch Wundinfektionen und Harnwegsinfekte) unterschiedliche Inkubationszeiten haben. Man könnte also sagen, dass eine Infektion als "nosokomial" bezeichnet werden kann, wenn sich aufgrund der Inkubationszeit zurückrechnen lässt, dass sich der Patient zum Zeitpunkt der Infektion im Krankenhaus befunden haben muss.

Relaxometrie
11.11.2008, 19:04
Warum wird MatzeXXL denn hier so gefüttert?

Hauke83
11.11.2008, 19:18
"Man könnte also sagen, dass eine Infektion als "nosokomial" bezeichnet werden kann, wenn sich aufgrund der Inkubationszeit zurückrechnen lässt, dass sich der Patient zum Zeitpunkt der Infektion im Krankenhaus befunden haben muss."

Richtig, das ist die Antwort. Die Formulierug "Man könnte also sagen" ist etwas unglücklich. Besser wäre "Eine Infektion gilt als gesichert nosokomial wenn...". Es fehlt der Zusatz für den Sonderfall dass sich der Patient aufgrund des Zeitfensters auch vor dem Krankenhausaufenthalt infiziert haben könnte, dies aber durch eine Untersuchung bei der Aufahme ausgeschlossen wurde.

Die 48 Stunden kannst du wirklich weglassen, sie haben nichts mit der Sache zu tun.

Miss
11.11.2008, 19:19
:-wand :-kotz

Feuerblick
11.11.2008, 19:27
Falsch, die 48 Stunden sind Teil der Definition und können NICHT einfach weggelassen werden, weil das DEINE Meinung ist. :-nix

Evil
11.11.2008, 19:56
Warum wird MatzeXXL denn hier so gefüttert?
Falsch, das war nicht Matze, sondern bangen, an den sich hier vielleicht einige erinnern können.

Relaxometrie
11.11.2008, 21:47
Falsch, das war nicht Matze, sondern bangen, an den sich hier vielleicht einige erinnern können.
Stimmt, Bangen gab's mal. War mir gar nicht aufgefallen, daß er fehlt.

docmoechtegern
11.11.2008, 22:27
Spricht man eigentlich auch von nosokomialer Infektion, wenn sich ein Arzt oder sonst jemand vom Krankenhauspersonal an einem Patienten ansteckt?

Relaxometrie
11.11.2008, 22:31
Spricht man eigentlich auch von nosokomialer Infektion, wenn sich ein Arzt oder sonst jemand vom Krankenhauspersonal an einem Patienten ansteckt?
Nein, das ist dann ein Arbeitsunfall. Aber so Unrecht hast Du auch wieder nicht, denn es ist sozusagen ein nosokomialer Arbeitsunfall.