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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?



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tarumo
23.05.2019, 07:16
Ich habe heute meinen ersten Dienst in einer BDZ. Bei der Einführung wurde mir gesagt, dass ich BTM-Rezepte mitbringen soll bzw. dass es hilfreich sei.
Ich bin noch kein Facharzt und habe auch keine LANR. Was trage ich denn bei Arzt-Nr ein? Frei lassen? Die Betriebsstättenummer ist ja die der BDZ, oder?


Oh, habe gerade gemerkt, dass der Titel nicht so ganz zu meiner Frage passt.

Die LANR bekam man bei "meiner" KV auf formlosen Antrag gegen Vorlage der benötigten Dokumente (Qualifikation, Nachweis von Haftpflicht über 3 Mio etc..) zugeteilt.

Wer hat das mit den BTM im KV-Dienst gesagt? Ganz heikles Thema. Grundsätzlich sehe ich im ambulanten Setting nur zwei Indikationen für BTM, nämlich aufgebrauchte rezeptierte BTM oder nach KH-Entlassung insuffiziente Schmerztherapie. Beides Fragestellungen, für die Du "eigentlich" nicht zuständig bist und die -bei völlig unbekannten Patienten- auch nicht nachzuvollziehen sind. Als Berufsanfänger eine KH-Einweisung durch eigenhändiges Rezeptieren von BTM an völlig unbekannte Schmerzpatienten zu vermeiden suchen, mag zwar löblich sein, wird aber von den zuständigen Stellen sicher nicht dauerhaft goutiert.
Mein Rat: lass es. Du handelst Dir Ärger mit den anderen Kollegen ein, mit den Kassen und der für BTM zuständigen Stelle (genau dafür ist die LANR da, die Dein Verordnungsverfahren auch noch Jahre später nachvollziehbar und damit regressierbar macht) und gehst desweiteren ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko ein, wenn sich erst mal rumgesprochen hat, daß es bei Doc Hebdo in der (nicht durch Security gesicherten) BD-Praxis oder gar beim Hausbesuch BTM zu holen gibt...

hebdo
23.05.2019, 20:18
Die LANR bekam man bei "meiner" KV auf formlosen Antrag gegen Vorlage der benötigten Dokumente (Qualifikation, Nachweis von Haftpflicht über 3 Mio etc..) zugeteilt.

Wer hat das mit den BTM im KV-Dienst gesagt? Ganz heikles Thema. Grundsätzlich sehe ich im ambulanten Setting nur zwei Indikationen für BTM, nämlich aufgebrauchte rezeptierte BTM oder nach KH-Entlassung insuffiziente Schmerztherapie. Beides Fragestellungen, für die Du "eigentlich" nicht zuständig bist und die -bei völlig unbekannten Patienten- auch nicht nachzuvollziehen sind. Als Berufsanfänger eine KH-Einweisung durch eigenhändiges Rezeptieren von BTM an völlig unbekannte Schmerzpatienten zu vermeiden suchen, mag zwar löblich sein, wird aber von den zuständigen Stellen sicher nicht dauerhaft goutiert.
Mein Rat: lass es. Du handelst Dir Ärger mit den anderen Kollegen ein, mit den Kassen und der für BTM zuständigen Stelle (genau dafür ist die LANR da, die Dein Verordnungsverfahren auch noch Jahre später nachvollziehbar und damit regressierbar macht) und gehst desweiteren ein nicht unerhebliches Sicherheitsrisiko ein, wenn sich erst mal rumgesprochen hat, daß es bei Doc Hebdo in der (nicht durch Security gesicherten) BD-Praxis oder gar beim Hausbesuch BTM zu holen gibt...

Ohne Facharzttitel keine LANR. Habe ich schon versucht. Meine schriftliche Anfrage liegt noch bei der KV, aber erst seit 2 monaten;)

Ich sehe keine Probleme in der bereitschaftspraxis bei gegebener Indikation BTM zu verschreiben. Bin ja auch kein Anfänger mehr. Der Dienst war übrigens sehr erfrischend. Kann die Zufriedenheit der HÄ mit ihrer Fachwahl jetzt etwas mehr nachvollziehen. BTM habe ich nicht verordnet, die Frage war ja auch vorbeugend gestellt.

Evil
23.05.2019, 20:33
Ohne Facharzttitel keine LANR. Habe ich schon versucht. Meine schriftliche Anfrage liegt noch bei der KV, aber erst seit 2 monaten;)
Das ist dann aber entweder eine neue Regelung oder spezifisch für eine bestimmte KV. Ich hatte in Bayern und Westfalen ab 2008 eine LANR und habe Ende 2012 die Facharztprüfung abgelegt.

hebdo
23.05.2019, 20:54
Sorry, habe mal wieder LANR und Registereintrag auf einen Haufen geworfen. Evil hat natürlich recht

mainzer
25.05.2019, 06:13
Grundsätzlich sehe ich im ambulanten Setting nur zwei Indikationen für BTM, nämlich aufgebrauchte rezeptierte BTM oder nach KH-Entlassung insuffiziente Schmerztherapie. Beides Fragestellungen, für die Du "eigentlich" nicht zuständig bist und die -bei völlig unbekannten Patienten- auch nicht nachzuvollziehen sind.

ich erweitere gern deinen Horizont um noch mindestens zwei Beispiele:
Stell dir vor jemand mit Brustschmerzen betritt die BDZ, EKG zeigt gesicherten STEMI, RD ist auf Anfahrt...da würde es schon Sinn machen BTM zu haben und diese auch einzusetzen...
Gleiches gilt übrigens für einen Hausbesuch mit ähnlicher Patientenkonstellation...


Nicht jede BDZ ist an ein Krankenhaus angegliedert und auf dem Land können die Wege auch mal ganz schön lang werden...

Und dass das so "schwierig" ist mit den BTMs ist glaub ich auch ganz gut so ;-)

tarumo
25.05.2019, 13:55
ich erweitere gern deinen Horizont um noch mindestens zwei Beispiele:
Stell dir vor jemand mit Brustschmerzen betritt die BDZ, EKG zeigt gesicherten STEMI, RD ist auf Anfahrt...da würde es schon Sinn machen BTM zu haben und diese auch einzusetzen...
Gleiches gilt übrigens für einen Hausbesuch mit ähnlicher Patientenkonstellation...


Nicht jede BDZ ist an ein Krankenhaus angegliedert und auf dem Land können die Wege auch mal ganz schön lang werden...

Und dass das so "schwierig" ist mit den BTMs ist glaub ich auch ganz gut so ;-)

Medizinisch gebe ich Dir recht. In der Praxis ist es aber so, daß ein Patient mit so einem Krankheitsbild weder in eine Bereitschafts/Portalpraxis gehört noch zu einem Hausbesuch, d.h. es liegt schon per se eine Fehlallokation vor. Im Hausbesuchsdienst (und auch in diversen Bereitschaftspraxen) wird kein EKG zur freien Verfügung vorgehalten. Desweiteren besteht kein Zugriff auf Labor und zumindest zu meiner Zeit wurde auch kein Schnelltest vorgehalten. Daß die Wege auf dem Land lang sind und die Anfahrtszeiten für den RD bisweilen auch, ist zwar bedauerlich, aber sicherlich nicht von dem jeweils diensttuenden Arzt zu verantworten. Aber wenn Du meinst, einen primär fehltriagierten Patienten in einem zunehmend insuffizienten Gesundheitswesen auf eigene Kosten und Verantwortung solchermaßen "rauszureißen", dann nur zu. Je nach Bundesland ist der Aufgabenbereich einer BD-Praxis recht genau definiert. Und danach richtet sich die kärgliche Ausstattung (Sono ist bisweilen auch nicht vorgesehen). Aber natürlich kann man auch in einer psychotherapeutischen oder HNO-Praxis ein EKG samt BTM vorhalten, für denn Fall, daß sich mal ein STEMI reinverirrt....

tarumo
25.05.2019, 14:03
Übrigens habe ich auch mal in einer BDZ am Krankenhaus Dienst gemacht, wo EKG und Sono zwar physisch vorhanden waren, mit Übergang zum KV-Dienst ab 15.30h allerdings weggesperrt wurden. Neben der Begründung einer fehlenden Geräteeinweisung für die 150 oder so Kollegen im KV-Sprengel war die offizielle Lesart, daß potentiell lebensbedrohlichte Notfälle eben nicht dort untersucht, sondern schon bei Verdacht gleich weitergeschickt werden sollten. Und für "Männerschnupfen" und Knieschmerzen nachts um 00.30h seit vier Wochen braucht es eben kein Equipment...

mainzer
26.05.2019, 04:42
Übrigens habe ich auch mal in einer BDZ am Krankenhaus Dienst gemacht, wo EKG und Sono zwar physisch vorhanden waren, mit Übergang zum KV-Dienst ab 15.30h allerdings weggesperrt wurden. Neben der Begründung einer fehlenden Geräteeinweisung für die 150 oder so Kollegen im KV-Sprengel war die offizielle Lesart, daß potentiell lebensbedrohlichte Notfälle eben nicht dort untersucht, sondern schon bei Verdacht gleich weitergeschickt werden sollten. Und für "Männerschnupfen" und Knieschmerzen nachts um 00.30h seit vier Wochen braucht es eben kein Equipment...

eigentlich echt bitter...führt dazu, dass der RD halt erhöhte Einsatzzahlen hat..und der jeweils Diensttuende BD-Arzt für 50€/h sich schön die Falten aus dem Sack haut...
Bin ich kein Freund davon.

Dass genau solche Patienten nicht in die BDZ gehören, da bin ich ganz bei dir..Die Realität zeigt sich jedoch anders.
Da kommt nämlich die alte Omi mit seit Freitag 22:00 hängendem Mundwinkel am Montagmorgen zum Hausarzt, weil sie keinen belasten wollte und die panische Mutter stellt sich mit ihrem 8-Jährigen bei Brustschmerzen in der ZNA vor und stirbt vor Sorge ihr Kind könne einen Herzinfarkt erlitten haben (beides übrigens genauso schon erlebt).
Und da ist es nicht weit hergeholt, dass sich der STEMI in die Räumlichkeiten des BD verirrt. Und wenn er da ist habe ich als Arzt eine Garantenstellung, d.h. ich behandle so wie es sich gehört (über überweise/bzw. weise ein ins KH mit RD)..und dafür können BTMs schonmal ganz nützlich sein.
Kosten nicht die Welt (im Gegenteil) und sind über die BDZ bzw. über eine privatärztliche Rechnung ja sogar abrechenbar.
Bei den meisten NA-Börse-Job-Angeboten die ich für Dienste in BDZs erhalte (und seit Jahren keinen davon wahrnehme, weil es Wichtigeres gibt) ist das Mitbringen von eigenen BTM übrigens eine der Pflichtvoraussetzungen ;-)