Darkshadow
15.11.2008, 13:59
Es scheint vielleicht etwas ungewöhnlich, warum ich mich mit meiner Frage gerade an dieses Forum wende, aber ich denke, dass ihr mir bestimmt einen Tip geben könnt, in welche Richtung ich denken soll.. ;)
Ich mache eine Ausbildung zur Pharmakantin. Dort lerne ich eigentlich auch sämtliche relevante Dinge, die mir in meinem späteren Berufsleben helfen sollen. :) Da ich allerdings absolut keine Erfahrungen im Sterilbereich habe (kümmere mich ausschließlich um die Herstellung von Tabletten und Kapseln), ist mir eine Aussage zu parenteralen Zubereitungen aus dem Ph.Eur etwas unklar. Vielleicht stell ich mich auch einfach nur etwas dumm an oder steh auf dem Schlauch.. ^^ Es geht um die Konservierung von Injectabilia. Gelernt habe ich, dass Mehrdosenbehältnisse, die keine ausreichenden antimikrobiellen Eigenschaften aufweisen, unbedingt konserviert werden müssen. (Versteh ich.) Injectabilia zur intrathekalen, epiduralen, intraokularen und intrakardialen Verabreichung dürfen keine Konservierungsmittel enthalten. (Auch klar.) Empfohlen werden Konservierungsstoffe bei wässrigen Injetionszubereitungen. (Versteh ich auch.) - Kein Problem. Nuuuuuuur: :-nix Warum dürfen Einzeldosen, deren Volumina über 15mL liegt, nicht konserviert werden; dagegen Einzeldosen, deren Volumina unter 15mL liegt, dürfen (müssen aber nicht) konserviert werden. :-nix Klingt für mich etwas unlogisch. Ich würde es eher umgekehrt denken. Oder lieg ich damit falsch?? Über zahlreiche Ratschläge, wie ich es nun am besten für die Prüfung lernen soll, würde ich mich freuen.. :)
Liebe Grüße und DANKE!!
-Darkshadow-
Ich mache eine Ausbildung zur Pharmakantin. Dort lerne ich eigentlich auch sämtliche relevante Dinge, die mir in meinem späteren Berufsleben helfen sollen. :) Da ich allerdings absolut keine Erfahrungen im Sterilbereich habe (kümmere mich ausschließlich um die Herstellung von Tabletten und Kapseln), ist mir eine Aussage zu parenteralen Zubereitungen aus dem Ph.Eur etwas unklar. Vielleicht stell ich mich auch einfach nur etwas dumm an oder steh auf dem Schlauch.. ^^ Es geht um die Konservierung von Injectabilia. Gelernt habe ich, dass Mehrdosenbehältnisse, die keine ausreichenden antimikrobiellen Eigenschaften aufweisen, unbedingt konserviert werden müssen. (Versteh ich.) Injectabilia zur intrathekalen, epiduralen, intraokularen und intrakardialen Verabreichung dürfen keine Konservierungsmittel enthalten. (Auch klar.) Empfohlen werden Konservierungsstoffe bei wässrigen Injetionszubereitungen. (Versteh ich auch.) - Kein Problem. Nuuuuuuur: :-nix Warum dürfen Einzeldosen, deren Volumina über 15mL liegt, nicht konserviert werden; dagegen Einzeldosen, deren Volumina unter 15mL liegt, dürfen (müssen aber nicht) konserviert werden. :-nix Klingt für mich etwas unlogisch. Ich würde es eher umgekehrt denken. Oder lieg ich damit falsch?? Über zahlreiche Ratschläge, wie ich es nun am besten für die Prüfung lernen soll, würde ich mich freuen.. :)
Liebe Grüße und DANKE!!
-Darkshadow-