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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildungsermächtigung



Till1982
18.11.2008, 23:53
Hi!
Ich bin jetzt dann fertig und wollte, da ich leider noch dissertieren muss und sich das zieht, bis zu meinem Einstieg in die Klinik bei einem Verwandten (Innere, Pneumologie) in der Praxis mitarbeiten. Damit die Zeit nicht vergeben ist, haben wir uns überlegt, für ihre Praxis die Weiterbildungsermächtigung zu bekommen. Nur haben wir keinen Plan, wie das funktioniert... Weiß das jemand? Bringt das überhaupt was?
Wär toll, wenn mir jemand helfen könnte!
LG Till

Peter_1
19.11.2008, 09:39
Moin Till,

hier im Forum kann Dir bestimmt niemand weiterhelfen, ihr müsst euch an die zuständige Weiterbildungsabteilung der Landesärztekammer wenden (anrufen, oder anschreiben!), dort bekommt ihr kompetente Auskunft. Solche Dinge in Foren zu erfragen ist meistens nicht sehr zielführend. Was meinst Du denn mit "bringt das überhaupt etwas"? Wenn ihr die WB-ermächtigung durch bekommt, dann bringt es Dir, dass die Zeit auf die FA Weiterbildung angerechnet wird (kommt natürlich darauf an was für ein Facharzt angestrebt wird, wieviel Zeit in ambulanter WB erfolgen darf und für welche Zeit die WB ermächtigung erteilt wird, also vorher WB-ordnung studieren).

Stefy
28.11.2008, 09:57
Hallo!

Ich arbeite in einer Interistischen Praxis als Assistenzärztin und habe damals für meinen Chef den Antrag auf Weiterbildungsberechtigung ausgefüllt ;-)

Den Antrag bekommst du bei der zuständigen Landesärztekammer und dann musst du bestimmete Angaben machen ( vieviele Sono/jahr, EKG etc.).

Dementsprechend erteilt die LÄK die Weiterbildungsermächtigung, 6 Monate bekommt JEDER nidergelassene Kollege, mehr als 6 Monate (Vollzeit, in TZ verdopplet sich das ganze) je nach "Praxisangebot"...

Das Ganze muß man dann noch der KV vorlegen und die gibt DIR ( als Assistenzarzt) dann den SEgen und erlaubt quasi, ob du als Assistenzarzt in der Praxis arbeiten darfst, oder nicht!

Noch Fragen? :-)


LG Stefy