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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiedereinstieg nach Abbruch



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Jugtail
19.11.2008, 11:16
Frage: Wenn jemand beispielsweise nach 2 Semester Medizin abgebrochen hat (warum auch immer), in der Zeit 3 große Scheine gesammelt hat, wieder einsteigen wollte, zu welchem FS dürfte derjenige wieder einsteigen? Würde er, genau wie ein Quereinsteiger aus einem anderen Fach, nach seinen gesammelten Scheinen eingestuft werden (also zum 2.) oder würde er nach den Anzahl der bisher immatrikulierten Semester im Fach Medizin (unabhängig der tatsächlich erbrachten Leistungen) eingestuft werden, also zum 3.?

Danke!

Cassy
19.11.2008, 12:11
Ich bin mir nicht sicher, denke aber dass dies von Uni zu Uni unterschiedlich ist, allein auch weil nicht jede Uni ihren Schein XY im gleichen Semester anbietet. Frag doch einfach mal bei der Uni nach, für die du dich bewerben willst.

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 12:47
ich weiß gar nicht, ob der Wiedereinstieg überhaupt geht, in vielen Studienrichtungen ist es so, dass man sich nicht zweimal einschreiben darf

schau doch mal auf die Bewerbungsformulare, ob man da nicht erklären muss, dass man noch nicht in der Medizin eingeschrieben war

Hoppla-Daisy
19.11.2008, 12:50
Na klar kann man wieder einsteigen, sofern man nicht seinen Prüfungsanspruch verwirkt hat.

Es ist halt nur die Frage, wie man eingestuft wird. Aber da kann einem nur das ortsansässige Dekanat (also die der in die Auswahl kommenden Unis) Auskunft geben.

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 12:55
Na klar kann man wieder einsteigen, sofern man nicht seinen Prüfungsanspruch verwirkt hat.

Es ist halt nur die Frage, wie man eingestuft wird. Aber da kann einem nur das ortsansässige Dekanat (also die der in die Auswahl kommenden Unis) Auskunft geben.


na wenn du Recht hast, dann bekommt sie/ er mit drei großen Scheinen die Einstufung für's zweite Semester, dies ist nicht von der Uni abhängig, sondern das machen die LAndesprüfungsämter und dort sind die Regeln in allen Ländern gleich

Jugtail
19.11.2008, 12:56
Danke euch allen!


Frag doch einfach mal bei der Uni nach, für die du dich bewerben willst.

Ich bin schon drin, es geht vielmehr um einen Freund, der es gerade in Erwägung zieht, und meint, dass man als Quereinsteiger ins 3. wahrscheinlich mehr Chancen hat, da sich viele zum 2. bewerben, die wenigsten aber zum 3. Ist das so richtig?

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 13:14
Danke euch allen!



Ich bin schon drin, es geht vielmehr um einen Freund, der es gerade in Erwägung zieht, und meint, dass man als Quereinsteiger ins 3. wahrscheinlich mehr Chancen hat, da sich viele zum 2. bewerben, die wenigsten aber zum 3. Ist das so richtig?

ja mit der Aussage hinsichtlich der Chancen hat er Recht, er kommt aber nie und nimmer mit drei großen Scheinen ins 3.Semester, dafür braucht er 6 große Scheine ( manchmal reichen auch 5 große und zwei kleine)

Jugtail
19.11.2008, 19:28
Lieber Khiri, mir ist schon klar, dass man für einen "normalen" Quereinstieg aus einem anderen Fach 6 große Scheine braucht. Aber in diesem Fall geht's ja eben nicht um einen normalen Quereinstieg, sondern Person X war ja tatsächlich in diesem Fach immatrikuliert. Ist daher denkbar, dass in diesem Fall die Anzahl der immatrikulierten Semester ausschlaggebend ist. Ich dachte, meine Frage war klar. ;-)

Würde mich übrigens interessieren, in welchem Fach man sich kein zweites mal einschreiben darf, wenn man einmal abgebrochen hat (also freiwillig und nicht rausgeprüft)? Halte ich nämlich für ein Gerücht...

SuperSonic
19.11.2008, 20:16
Ich bin schon drin, es geht vielmehr um einen Freund, der es gerade in Erwägung zieht, und meint, dass man als Quereinsteiger ins 3. wahrscheinlich mehr Chancen hat, da sich viele zum 2. bewerben, die wenigsten aber zum 3. Ist das so richtig?
Das ist richtig, aber dein Freund wäre kein Quereinsteiger, sondern Studiengangunterbrecher! Das ist insofern wichtig, als Quereinsteigsbewerber die niedrigste Priorität bei der Vergabe freier Plätze haben. Als Studiengangunterbrecher ist man hingegen Ortswechslern gleichgestellt; eine noch höhere Priorität haben nur Bewerber, die von der ZVS für das 1. FS (erneut) zugelassen wurden und anrechenbare Leistungen haben. Das heißt, dein Freund könnte sich parallel zur Direktbewerbung (nach 2 Semestern könnte er sich direkt für das 3. FS bewerben, unabhängig davon, wieviele Scheine er hat) auch bei der ZVS bewerben und dann bei der Uni eine Höherstufung beantragen.

Gruß,
SuperSonic

Raul
19.11.2008, 21:14
Das ist richtig, aber dein Freund wäre kein Quereinsteiger, sondern Studiengangunterbrecher! Das ist insofern wichtig, als Quereinsteigsbewerber die niedrigste Priorität bei der Vergabe freier Plätze haben. Als Studiengangunterbrecher ist man hingegen Ortswechslern gleichgestellt; eine noch höhere Priorität haben nur Bewerber, die von der ZVS für das 1. FS (erneut) zugelassen wurden und anrechenbare Leistungen haben.
Gruß,
SuperSonic


Woher entnimmst du die Aussage, auf welcher Quelle basiert deine Feststellung ??

Jauheliha
19.11.2008, 21:21
Hui... Muss man denn jetzt hier alles mit Quellenangaben versehen? Das, was SuperSonic schreibt, ist auf der Homepage einer jeden Uni nachzulesen.

SuperSonic
19.11.2008, 21:47
Das steht bei vielen Unis explizit so auf der Webseite und basiert auf den Vergabeverordnungen oder Hochschulzulassungsgesetzen der jeweiligen Bundesländer, z. B. VergabeVO Hessen (http://www.hessenrecht.hessen.de/gesetze/70_wissenschaft_forschung_lehre/70-253-VergabeVO-Hessen/VergabeVO-Hessen.htm) § 15 Abs. 6:


Sofern innerhalb der Bewerbergruppe nach Abs. 1 eine Auswahl erforderlich wird, werden die verfügbaren Studienplätze in folgender Reihenfolge vergeben:

1. an Bewerberinnen und Bewerber, die für ein niedrigeres Fachsemester in dem Studiengang, für den sie die Zulassung zu einem höheren Fachsemester beantragen, bereits an der Hochschule endgültig zugelassen sind,

2. an Bewerberinnen und Bewerber, die nach § 22 Abs. 1 der Vergabeverordnung ZVS in einem Studiengang an der Hochschule zugelassen sind,

3. an Bewerberinnen und Bewerber, die für denselben Studiengang an einer deutschen Hochschule endgültig eingeschrieben sind oder waren (...)

4. an sonstige Bewerberinnen und Bewerber.
(...)

oder VergabeVO NRW (http://www.zvs.de/Service/download/Gesetze/G04.pdf) § 31 Abs. 1:


Die verfügbaren Studienplätze werden in folgender Rangfolge vergeben:
1. An Bewerberinnen und Bewerber,
a) die in dem gewählten Studiengang vor dem Beginn von Nachrückverfahren für das erste Fachsemester zugelassen oder in einem niedrigeren Fachsemester eingeschrieben sind und innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Frist nachweisen, dass ihnen Studienleistungen oder Studienzeiten in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind (...)
2. An Bewerberinnen und Bewerber, die in einer Einstufungsprüfung an der Hochschule die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nachgewiesen haben.
3. An Bewerberinnen und Bewerber, die im Zeitpunkt der Antragstellung an einer Hochschule im Geltungsbereich des Grundgesetzes für den gewählten Studiengang endgültig eingeschrieben sind oder vor diesem Zeitpunkt endgültig eingeschrieben waren.
4. An sonstige Bewerberinnen und Bewerber, die innerhalb einer von der Hochschule zu bestimmenden Frist nachweisen, dass ihnen Studienleistungen oder Studienzeiten aus einem anderen oder früheren Studium oder aus einem dem gewählten Studiengang entsprechenden Studium außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes in ausreichendem Umfang angerechnet worden sind.

oder HSchulZulG BW (http://www.landesrecht-bw.de/jportal/?quelle=jlink&query=HSchulZulG+BW&psml=bsbawueprod.psml&max=true&aiz=true) § 7:


Werden in einem Studiengang Zulassungszahlen für höhere Fachsemester festgesetzt, sollen die verfügbaren Studienplätze zunächst an zugelassene Studienanfänger mit anrechenbaren Studienleistungen, dann an Studienortwechsler oder Studienunterbrecher und schließlich an sonstige Bewerber vergeben werden.

usw.

Gruß,
SuperSonic

Raul
19.11.2008, 21:49
Ohne eine Quelle sehe ich da keine Aussagekraft,denn es ist nicht das erstmal vorgekommen, dass sich einige hier irren.
Sollte es dennoch der Wahrheit entsprechen, finde ich es echt traurig, das STUDIENABBRECHER vor Quereinsteiger stehen.
Die meisten der Studienabbrecher hören nicht auf, weil sie mal dringend Urlaub brauchen, sondern den einen gefällt es vom Fach her nicht mehr und der andere schafft es vom Stoff einfach nicht.
Also warum sollte man einen Quereinsteiger nicht die Chance geben, den ein Studienabbrecher schon hatte?? :-??? :-???



Danke für die Quelle.

SuperSonic
19.11.2008, 22:00
Die meisten der Studienabbrecher hören nicht auf, weil sie mal dringend Urlaub brauchen, sondern den einen gefällt es vom Fach her nicht mehr und der andere schafft es vom Stoff einfach nicht.
Das kann gut sein, aber die Abbrecher, die du da ansprichst, werden sich aus den genannten Gründen eher nicht irgendwann mal als Studiengangfortsetzer bewerben - dann schon eher diejenigen Abbrecher, die unfreiwillig (Krankheit, Kind, Geld,...) vorübergehend das Studium unterbrechen mussten, und wieso sollten die nicht eine bessere Chance haben, ihr Studium fortzusetzen und abzuschließen, als jemand, der noch nie in diesem Studiengang eingeschrieben war?

Gruß,
SuperSonic

Ehemaliger User 05022011
19.11.2008, 22:02
Ohne eine Quelle sehe ich da keine Aussagekraft,denn es ist nicht das erstmal vorgekommen, dass sich einige hier irren.
Sollte es dennoch der Wahrheit entsprechen, finde ich es echt traurig, das STUDIENABBRECHER vor Quereinsteiger stehen.
Die meisten der Studienabbrecher hören nicht auf, weil sie mal dringend Urlaub brauchen, sondern den einen gefällt es vom Fach her nicht mehr und der andere schafft es vom Stoff einfach nicht.
Also warum sollte man einen Quereinsteiger nicht die Chance geben, den ein Studienabbrecher schon hatte?? :-??? :-???



Danke für die Quelle.

Ich kann Raul nur zustimmen, es ist wenig einsehbar, diese festgelegte Reihenfolge und zwar genau aus den von Raul genannten Gründen. Am Gerechtesten wäre es, wenn einfach alle Bewerber die die Voraussetzungen erfüllen in einen Topf kommen würden und gelost werden würde. Denn z.B. auch das Ortswechsler (die also schon einen Platz haben, nur eben an einer Uni die ihnen nicht gefällt) vor Quereinsteiger kommen ist doch nicht nachvollziehbar. Logischer und gerechter wäre es da doch eher zu regeln, erst bekommen die einen Platz, die noch keinen haben und dann die, die einen haben, aber an einer Uni die ihnen nicht gefällt (Ausnahmen könnte und sollte man nur machen, wenn Studenten Kinder haben und in den Ort wechseln wollen in denen der Partner wohnt, also sozusagen eine Art Sozialklausel) .

Cassy
19.11.2008, 22:08
Dann hast du noch mehr Verwaltungsaufwand und Sonderregelungen...

Ansonsten sehe ich das genau so wie SuperSonic, denn wer das Studium aus "lern- und interessenstechnischen" Gründen aufgibt wird es in den allerwenigsten Fällen irgendwann wieder fortsetzen wollen. Eher die Leute, die für`s Studium irgendwann kein Geld mehr hatten oder vielleicht wirklich ein oder mehrere Kinder dazwischen kamen (wobei ich nicht weiß wie letzteres mit Urlaubssemestern zu regeln ist :-nix)

ZahniVorklinik
19.11.2008, 22:08
Die meisten der Studienabbrecher hören nicht auf, weil sie mal dringend Urlaub brauchen, sondern den einen gefällt es vom Fach her nicht mehr und der andere schafft es vom Stoff einfach nicht.

Quelle? ;)


Also warum sollte man einen Quereinsteiger nicht die Chance geben, den ein Studienabbrecher schon hatte?? :-??? :-???


Weil der Studienunterbrecher seine Qualifikation durch eine entsprechend gute Hochschulzugangsberechtigung schon nachgewiesen hat, während der Quereinsteiger gleichzeitig sowohl Studienabbrecher als auch Neubewerber ist ;)

Gruß
ZahniVorklinik

Jauheliha
19.11.2008, 22:12
Weil der Studienunterbrecher seine Qualifikation durch eine entsprechend gute Hochschulzugangsberechtigung schon nachgewiesen hat, während der Quereinsteiger gleichzeitig sowohl Studienabbrecher als auch Neubewerber ist ;)


Danke, danke, danke! :-top :-)

Cassy
19.11.2008, 22:15
...Weil der Studienunterbrecher seine Qualifikation durch eine entsprechend gute Hochschulzugangsberechtigung schon nachgewiesen hat, während der Quereinsteiger gleichzeitig sowohl Studienabbrecher als auch Neubewerber ist ;)...

Das hast du aber schön geschrieben :-)) :-top

Raul
19.11.2008, 22:17
Danke Khiri, du sprichst mir aus der Seele.
Abbruch wegen Kind,Krankheit und Geld ist absolut verständlich.