PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Teilstudienplatz - Nachrückverfahren



Robin06
30.11.2008, 11:49
Also, hab da mal eine Frage... ;-)

Angenommen ich konnte im Hauptverfahren des AdH knapp nicht zugelassen werden habe jedoch gute Chancen in den Nachrückverfahren, bekomme aber einen Teilstudienplatz zugelost, bin ich dann aus dem NRV draußen???
Das wäre ja richtig mies....

leofgyth77
30.11.2008, 13:14
hmmm..also da das losverfahren ja nix mit der zvs zu tun hat, dürftest du nach wie vor im rennen sein (:
weil die hochschule, an der du dann gelost wird, ruft ja ned die zvs an und sagt denen, du hast etz an platz, die solln dich mal schnell aus den nachrücklisten rausnehmen...
also so seh ich das.... (:

oder meinst du die teilstudienplätze von der zvs?
ich dachte immer, die losen die erst nachm nachrücken aus...so, dass die obige situation erst gar nich auftreten kann??

Mr. Pink online
30.11.2008, 13:22
Ich glaube die Zulosung der Teilstudienplätze findet erst nach den ZVS-Verfahren statt. Fürs Losverfahren kann man sich auch immer erst sehr spät anmelden.

Robin06
30.11.2008, 13:38
Also, die Verlosung der Teilstudienplatz findet laut ZVS im 1. NRV statt. Deshalb meine Frage, wie siehts dann bspw. mit dem 2. NRV aus?

Mr. Pink online
30.11.2008, 14:05
Ich habe leider keinen genauen Termin für das Losverfahren finden können, meine mich aber zu erinnern, dass dieses WiSe erst nach dem ersten NRV Bescheide für Teilstudienplätze rausgegangen sind. Wie es mit dem zweiten NRV aussieht kann ich dir ehrlich nicht sagen. Ich würde aber vermuten, dass du weiterhin im Verfahren bleibst, selbst wenn du den Teilstudienplatz annimmst, da der Platz nur auf den vorklinischen Abschnitt beschränkt ist und somit nichts mit dem ZVS-Verfahren zu tun hat. Die ZVS selbst rät ja zur Wiederbewerbung während des Vorklinikums um sich die Fortsetzung zu sichern!

kara_deniz
27.04.2009, 00:40
Verstehe ich das richtig, dass Teilstudienplätze erst dann vergeben werden, nachdem das AdH vorbei ist?

Wenn ich an der Quote Auswahl nach Wartezeit teilnehme, muss ich dann alle Unis, die Teilstudienplätze anbieten, angeben? Oder reicht es einfach, "Zulassung auch an anderen Studienorten" anzuklicken?

(Ich hab eh nich genung Wartesemester, um in der Wartezeitquote einen Vollstudienplatz zu bekommen. Ich zähle auf das Auswahlverfahren der Hochschulen.)

Ich bin nervös und dieser Satz, der darunter steht, verwirrt mich jetzt:
"Sollten Sie in der Wartezeitquote einen Studienplatz erhalten, nehmen Sie am Auswahlverfahren der Hochschulen nicht mehr teil"

Aber ich bin bis jetzt davon ausgegangen, dass die Teilstudienplätze erst nach dem das AdH abgeschlossen ist, und das 1. NRV läuft, verlost werden.

Wäre sehr dankbar, wenn mir einer von euch, dass noch einmal kurz erklärt, wie das mit den Teilstudienplätzen bei der ZVS-Bewerbung läuft. :-)

VERITAS
27.04.2009, 14:43
Hi Kara_Deniz

Die Teilstudienplätze werden unter all den Bewerbern verlost die in der Wartezeitquote die Verteilung an andere Orte als die genannten -nicht- ausgeschlossen haben (die speziellen Orte die du sonst angegeben hast sind dabei nicht relevant).

Die Teilstudienplätze werden dann frühestens zum 1.Nachrückverfahren des AdH verlost. Meist lost die ZVS dann noch ein 2.mal nach um die nicht angenommenen Teilstudienplätze erneut unters "Volk" zu bringen.

Ich hoffe das war jetzt verständlich für dich ;-)