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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schweigepflicht



roger rekless
02.12.2008, 18:40
Mal ne etwas theoretische Frage zur Schweigepflicht, und zwar:
Was fällt genau darunter? Alles was der Patient einem so im Arzt-Patienten-Verhältnis erzählt, soweit klar. Also auch private Sachen etc.
Aber wie ist es wenn man

1. Einen Patienten behandelt, und dieses irgendwann Jahre später z.B. in der Stadt trifft und er einem irgendwas Privates anvertraut.

2. Einem jemand etwas medizinisches (in dem Wissen dass man Arzt ist) anvertraut, obwohl man mit dieser Person nie als Patient zu tun hat (entfernter Verwandter erzählt auf der Familienfeier von seinem Leistenbruch o.ä.).

3. Eine Privatperson einem sich einem mit privatem, nicht medizinischen Dingen anvertraut.

Ok alles etwas konstruiert, vor allem Fall 3 wäre übertrieben. Ich würde natürlich bei allen Fällen meinen Mund halten. Aber mich würde die Theorie dahinter interessieren...

Gruß
Roger

McBeal
02.12.2008, 19:11
Die Schweigepflicht gilt, sobald Dir etwas anvertraut wird, was Dir aus dem Grunde erzählt wird, weil Du Arzt bist. Also auch private Sachen, die in dem Zusammenhang erzählt werden. Auf der Familienfeier besteht Schweigepflicht, wenn die Person es z.B. nur Dir unter vier Augen anvertraut. Wird der Leistenbruch bei Tisch zusprache gebracht, so dass alle Anwesenden davon wissen, besteht keine Schweigepflicht.
Ich finde, dass man das meistens ganz gut einschätzen kann.

LG,
Ally

SuperSonic
02.12.2008, 21:49
Die Schweigepflicht gilt, sobald Dir etwas anvertraut wird, was Dir aus dem Grunde erzählt wird, weil Du Arzt bist.
Gilt das sinngemäß auch für Medizinstudenten? Ich nehme mal an ja.

Gruß,
SuperSonic

McBeal
02.12.2008, 21:52
Gilt das sinngemäß auch für Medizinstudenten? Ich nehme mal an ja.

Klar, habe ich jetzt irgendwie vorausgesetzt. ;-)

LG,
Ally

alley_cat75
03.12.2008, 09:33
Vielleicht solltest Du das mit der Schweigepflicht aus juristischer Sicht weniger pragmatisch sehen. In einer Arzt-Patienten-Beziehung behälst Du alles schön für Dich, sofern der Patient es nicht ausdrücklich anders wünscht. Im privaten Bereich sollte man grundsätzlich Dinge für sich behalten, die einem im Vertrauen erzählt werden. Ob man Arzt ist oder nicht. Als normaler Mensch entwickelt man doch ein Gespür dafür, was sich gestattet und was nicht oder würdest Du einen Leistenbruch oder Hämorrhoiden gern zum Tischthema haben?!

roger rekless
03.12.2008, 12:02
Als normaler Mensch entwickelt man doch ein Gespür dafür, was sich gestattet und was nicht oder würdest Du einen Leistenbruch oder Hämorrhoiden gern zum Tischthema haben?!

Jo, das sehe ich ja auch so. Ich würde auch im privaten Bereich niemals das Vertrauen eines Menschen missbrauchen. Darum hab ich ja betont dass es mir nur um die Theorie geht (hatte eine Diskussion mit einem nervigen Jurastudenten ;-)).

Gruß
Roger

ehem-user-02-08-2021-1033
03.12.2008, 13:12
Wie sieht es mit Entbindung von der Schweigepflicht aus ?
Der Klassiker ist ja im Krankenhaus, dass Kinder ( Ü 40) ihre Eltern (zwischen 70-80) besuchen und dann Fragen zum Gesundheitszustand ihrer Eltern an den Stationsarzt stellen. Meist sind diese Eltern aber noch vollkommen geschäftsfähig.
Die Schweigepflicht dient ja dazu den Patienten zu schützen.
So kann diese Auskunft ja eigentlich unter der Prämisse gegebn werden, dass man die Integration des Angehörigen nach der Entlassung aus dem Krankenhaus in sein normales Umfeld fördert.
(Arzt erwähnt z.B., dass die Mutter nun die und die Tabletten einnehmen mus und die Tochter doch bitte mit darauf achtet usw...)Oder ist das, das absolute no go ?

alley_cat75
03.12.2008, 15:49
Der Klassiker ist ja im Krankenhaus, dass Kinder ( Ü 40) ihre Eltern (zwischen 70-80) besuchen und dann Fragen zum Gesundheitszustand ihrer Eltern an den Stationsarzt stellen.

Bekommen von mir keine Auskunft, auch wenn es stets zu Diskussionen führt und mir den letzten Nerv raubt. Ich sage denen immer, dass es mir leid täte, ich aber an die Schweigepflicht gebunden bin - solange ihre Eltern/Ehepartner/Kinder noch klaren Verstandes sind und ich das Gefühl habe, dass der Patient meine Ausführungen versteht. Auskunft am Telefon gibt es schon gar nicht. :-dagegen Ich hatte mal die Situation, dass ein Kollege der Tochter eines Patienten gesagt hatte, es sähe schlecht aus. Dann kam dieser doch wieder auf die Beine. In der Zwischenzeit hatte die Tochter Haus und Hof fast verkauft. Das war uns allen eine Lehre. Manchmal frage ich Patienten explizit, ob sie damit einverstanden sind, dass ich mit den Kinder etc. spreche und das dann auch nur im Beisein des Patienten. Ehrlichkeit, egal wie schlimm es steht, hat für mich oberste Priorität.

Feuerblick
03.12.2008, 17:27
Das regel ich ganz einfach: Angehörige bekommen von mir Auskunft... im Beisein des Patienten. :-)) Wenn er das also nicht möchte, kann er das in diesem Moment auch mitteilen. (meistens ist es doch eher so, dass die älteren Herr- und Damschaften ihre Kinder/Enkel zum Doc schicken, weil sie selbst meistens nicht verstehen, was überhaupt los ist...):-nix

Monty
05.12.2008, 21:27
Wie ist es eigentlich mit dem bloßen Erzählen von Symptomen eines Patienten, also in der Art: "Ich habe mal einen Patienten gesehen, der hatte..."
Fällt es grundsätzlich auch unter die Schweigepflicht, wenn also keine Personenzuordnung dabei geschieht?

Hoppla-Daisy
05.12.2008, 21:33
Wenn man es soooo allgemein hält, ist es mehr ein Beispiel, aber kein wahrer Fall mehr ;-)

Ich mein, wieviele Profs erzählen in ihren VL von "wir hatten da neulich einen Patienten, der....." :-nix

Sollten aufgrund der speziellen Geschichte Rückschlüsste möglich sein, wär es m. E. allerdings problematisch :-?