fragezeichen
06.12.2008, 10:33
Ich bräuchte mal nen rechtlichen Rat. Ich hab meine Doktorarbeit abgeschlossen und abgegeben. Mein Doktorvater hat allerdings noch mehr Doktoranden, darunter auch einen Arzt in (nennen wir's mal) höherem Rang. Dieser Arzt arbeitet an seiner Publikationspromotion und hat seine Publikation schon veröffentlicht.
Zusätzlich zur Publikation müsste er noch einen deutschen Text einreichen, der ca. 10 Seiten lang ist und aus einer ausführlicheren Einleitung, Diskussion und Zusammenfassung besteht. Im Grunde müsste er seinen Artikel ins Deutsche übersetzen und die Ergebnisse noch ausführlicher diskutieren (also aktiv noch etwas schreiben, was über den Artikel hinausgeht) und die Einleitung auch länger machen.
Dieser Arzt hat jedoch keine Zeit dazu. Mein Doktorvater fragte nun mich, ob ich nicht diese Arbeit für einen höheren Geldbetrag übernehmen wollte. Ich frage mich jetzt, ob die Sache rechtlich geregelt ist. Die Publikation ist die eigentliche Arbeit, hinzu kommt der deutsche Text.
Bei der Abgabe der Arbeit muss ja jeder Doktorand versichern, dass er die Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat.
Ist diese ganze Sache überhaupt rechtens? Oder könnte ich rechtlich belangt werden?
Mir geht es primär um den rechtlichen Hintergrund, dass der ethische Hintergrund bei der ganzen Sache mehr als fraglich ist, ist mir klar.
Vielleicht kann ja irgendwer weiterhelfen.
Danke für Antworten.
Zusätzlich zur Publikation müsste er noch einen deutschen Text einreichen, der ca. 10 Seiten lang ist und aus einer ausführlicheren Einleitung, Diskussion und Zusammenfassung besteht. Im Grunde müsste er seinen Artikel ins Deutsche übersetzen und die Ergebnisse noch ausführlicher diskutieren (also aktiv noch etwas schreiben, was über den Artikel hinausgeht) und die Einleitung auch länger machen.
Dieser Arzt hat jedoch keine Zeit dazu. Mein Doktorvater fragte nun mich, ob ich nicht diese Arbeit für einen höheren Geldbetrag übernehmen wollte. Ich frage mich jetzt, ob die Sache rechtlich geregelt ist. Die Publikation ist die eigentliche Arbeit, hinzu kommt der deutsche Text.
Bei der Abgabe der Arbeit muss ja jeder Doktorand versichern, dass er die Arbeit eigenständig und ohne fremde Hilfe angefertigt hat.
Ist diese ganze Sache überhaupt rechtens? Oder könnte ich rechtlich belangt werden?
Mir geht es primär um den rechtlichen Hintergrund, dass der ethische Hintergrund bei der ganzen Sache mehr als fraglich ist, ist mir klar.
Vielleicht kann ja irgendwer weiterhelfen.
Danke für Antworten.