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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatrezept - mal wieder



MD23
06.12.2008, 16:07
Hallo,
bin seit kurzem nun auch Arzt und mir stellt sich die Frage
nach dem Ausstellen von Privatrezepten.

Habe auch schon die Suchfunktion benutzt aber keine richtige
Antwort erhalten.

Eine Info von hier (oder aus google, weiss nicht mehr genau) war
aber, dass man gegen die Berufsordnung verstösst, wenn man
Freunden unentgeldlich ein Rezept ausstellt (siehe:
http://www.wvd-hessen.de/wp-content/uploads/2007/11/ausstellen-von-privatrezepten-durch-angestellte-arzte-in-ihrer-freizeit.doc).
Kostenlos dürfte man das nur bei Verwandten.

Auszug:


(c) Ein gelegentliches oder umfangmäßig geringes Ausstellen von Rezepten an Freunde, Bekannte und/oder Fremde ohne Entgelt verletzt das Berufsrecht, da die Liquidation unzulässigerweise erlassen ist. Hier drohen Warnung, Verweis und Geldbuße bis zu EUR 50.000,00


Könnte freundlicherweise mal einer konkret sagen wie es ist, der schon länger dabei ist?

Muss ich den Leuten jetzt ne Rechnung schreiben? Darf ich das
eigentlich (von wegen man muss niedergelassen sein um Rechnungen
zu schreiben)? Muss ich da bei meinem (zukünftigen) Arbeitgeber
ne Erlaubnis zur Nebentätigkeit einholen?
Drohen mir jetzt horrende Geldstrafen, wenn ich meiner Freundin
mit Migräne bspw. MCP ua. verordne?...

Wäre für ne Antwort dankbar!

FirebirdUSA
06.12.2008, 18:45
Bin zwar nicht länger dabei kann dir aber schon sagen was das heißt:

Du darst jedem ein Privatrezept ausstellen, darst dies kostenlos aber nur bei Verwandten, anderen Ärzten oder Verwandten von Ärzten tuen, bei allen anderen musst du rein Berufsrechtlich eine Rechnung nach Gebührenordnung der Ärzte stellen (bekommst du bei deiner Bezirksärztekammer oder im Netz). Diese Einnahmen muss du dann natürlich bei der Steuer angeben,... und du brauchst auch eine Genehmigung deines Arbeitgebers.

Was passiert wenn du keine Rechnung stellst? Nichts, es sei den ein anderer Arzt fühlt sich dadurch auf den Schlips getreten und zeigt dich bei der Landesärztekammer an, wenn also besagter Verwandter nachher zu seinem Hausarzt geht und sagt "das hat mir mein Freund aber kostenlos ausgestellt" kann es teuer werden.

Freundin:Geh doch einfach in die Apotheke und hol es mit deinem Arztausweis... kein Rezept, kein Problem.

Ab wieviel Rezepten du dann als eigenständiger Betrieb (sprich Niederlassung) bei dem Finanzamt zählst und ob das überhaupt passieren kann und was dann passiert kann ich dir aber nicht beantworten.

tonexxx
06.12.2008, 19:37
Ab wieviel Rezepten du dann als eigenständiger Betrieb (sprich Niederlassung) bei dem Finanzamt zählst und ob das überhaupt passieren kann und was dann passiert kann ich dir aber nicht beantworten.

Dieses Problem stellt sich m. E. nicht, da ein Arzt ja als sogenannter "klassischer Freiberufler" versteuert wird. Die Steuererklärung ist zwar mitnichten einfacher, aber zumindest ein Gewerbe muss man meines Wissens nicht anmelden.

Wie verwandt muss man denn mit seinen "Patienten" sein? Nur Eltern, Geschwister, Ehefrau, Kind? Oder auch Großeltern, Schwiegereltern oder wie?

MD23
07.12.2008, 12:08
Okay, das Prinzip hatte ich ja auch so verstanden mit
den kostenlosen Verwandten und kostenpflichtigen Freunden.
Dachte nur es gäbe noch irgendwelche Ausnahmen etc. von denen
ich nichts wusste.

Also, theoretisch muss ich Freunden eine Rechnung schreiben bei
einem Rezept. Wenn ich das nicht tue passiert praktisch nix, solange
niemand böswilliges was davon erfährt.

Was genau macht der Apotheker mit dem Privatrezept (bin leider GKV)?

Schickt der das irgendwohin oder fragt nur bei der LÄK nach ob es mich
(austellenden Arzt) gibt und der Ärztegeheimdienst kommt so doch irgendwie
auf mich und verhaftet mich dann :-wow

Schonmal Danke für die Antworten!

McBeal
07.12.2008, 12:19
Was genau macht der Apotheker mit dem Privatrezept (bin leider GKV)?

Schickt der das irgendwohin oder fragt nur bei der LÄK nach ob es mich
(austellenden Arzt) gibt und der Ärztegeheimdienst kommt so doch irgendwie
auf mich und verhaftet mich dann :-wow

Er gibts dem Kunden zurück, weil der ja das Medikament bezahlt hat und das Rezept ja im Normalfall noch bei PKV und/oder Beihilfe einreicht, um das Geld erstattet zu bekommen. P-Patienten müssen ja leider immer alles vorstrecken.

LG,
Ally

Pherenike
07.12.2008, 13:25
Was genau macht der Apotheker mit dem Privatrezept (bin leider GKV)?

Er guckt sich das an und forscht eventuell nach ob es den Arzt tatsächlich gibt (wenn er irgendwie ein komisches Gefühl hat bzw. aus einer anderen Stadt oder bestimmte Medis) und dann wird bedruckt, gestempelt und unterschrieben und wieder mitgegeben. In der Apotheke bleibt nichts.

hapuh
07.12.2008, 14:51
Schickt der das irgendwohin oder fragt nur bei der LÄK nach ob es mich
(austellenden Arzt) gibt und der Ärztegeheimdienst kommt so doch irgendwie
auf mich und verhaftet mich dann


Psssst.....du wirst bereits beobachtet!!! :-))

pampers
10.12.2008, 17:36
Er guckt sich das an und forscht eventuell nach ob es den Arzt tatsächlich gibt (wenn er irgendwie ein komisches Gefühl hat bzw. aus einer anderen Stadt oder bestimmte Medis) und dann wird bedruckt, gestempelt und unterschrieben und wieder mitgegeben. In der Apotheke bleibt nichts.


Und wie ist das mit der PV? Forscht die nach und ich krieg auf einmal unnette Post? Oder zahlt die anstandslos die Rezepte?

Es macht ja schon Sinn, fur Verwandte mit PKV auch Privatrezepte auszustellen, die diese absetzen können - oder geht das nicht :-nix

mark-2003
20.12.2008, 03:27
Okay, das Prinzip hatte ich ja auch so verstanden mit
den kostenlosen Verwandten und kostenpflichtigen Freunden.
Dachte nur es gäbe noch irgendwelche Ausnahmen etc. von denen
ich nichts wusste.

Also, theoretisch muss ich Freunden eine Rechnung schreiben bei
einem Rezept. Wenn ich das nicht tue passiert praktisch nix, solange
niemand böswilliges was davon erfährt.

Was genau macht der Apotheker mit dem Privatrezept (bin leider GKV)?

Schickt der das irgendwohin oder fragt nur bei der LÄK nach ob es mich
(austellenden Arzt) gibt und der Ärztegeheimdienst kommt so doch irgendwie
auf mich und verhaftet mich dann :-wow

Schonmal Danke für die Antworten!

Also für den Eigenbedarf, auch Freundin etc. - falls KV-versichert, brauchst Du eh wie oben schon erwähnt KEIN Rezept, weil mit Arztausweis bekommst du das viel unkomplizierter. Musst alles natürlich selbst blechen und bekommst nix von der GKV zurück! :-nix Ich selbst habe Privatrezeptblöcke, bin aber auch selbst privatversichert, habe aber auch (neben meiner Weiterbildungsstelle in der Klinik) eine Praxis angemeldet (in den Räumlichkeiten von Freunden (=Kollegen)), denn auf den Rezepten muss man schließlich ne Adresse draufhaben. Dem Arbeitgeber muß man übrigens lediglich "formlos" mitteilen, daß man eine Nebentätigkeit hat, die natürlich die Hauptätigkeit in keinster weise beeinträchtigt!!!, man muß also nicht um Erlaubnis fragen und es kann einem auch nicht so einfach untersagt werden! Ist also alles schon etwas aufwendiger. Aber so kann ich mir selbst sogar Rezepte ausstellen, die auch von meiner "Privaten" anstandslos erstattet werden! Und mit meinen Privatpatienten die ich tatsächlich behandle kann ich mir ein gutes "Taschengeld" (so 150 € in der Stunde kommen da allemal zusammen)verdienen! Echt cool,ey... :-D :-D :-party

pampers
20.12.2008, 07:48
Und wenn man die Privatrezepte der Klinik verwendet? Wird das dann auf die zurückgeführt? Oder über die Klinik abgerechnet? :-kotz

Felix@112
20.12.2008, 10:51
Und mit meinen Privatpatienten die ich tatsächlich behandle kann ich mir ein gutes "Taschengeld" (so 150 € in der Stunde kommen da allemal zusammen)verdienen! Echt cool,ey... :-D :-D :-party

Alter, welche Fachrichtung machst du?? :-))

test
20.12.2008, 11:03
Alter, welche Fachrichtung machst du?? :-))

Botoxologie vielleicht ;) Aber da macht man, wenn mans gut anstellt, mehr als 150 die Stunde. ;-) :-))

GOMER
20.12.2008, 11:20
@mark-2003: Du bist in der Weiterbildung und nebenbei Praxisinhaber? Ich dachte man dürfte sich nur als Facharzt niederlassen.

Hellequin
20.12.2008, 11:32
@mark-2003: Du bist in der Weiterbildung und nebenbei Praxisinhaber? Ich dachte man dürfte sich nur als Facharzt niederlassen.
Wenn du eine Kassenzulassung willst schon. Wenn du nur einen Privatpraxis betreibst ist das egal.

Leelaacoo
20.12.2008, 13:02
Und wenn man die Privatrezepte der Klinik verwendet? Wird das dann auf die zurückgeführt? Oder über die Klinik abgerechnet? :-kotz

Als ich auf der HON war (Privatstation) habe ich (auf Chefanweisung) für die PKV-Patienten bei Entlassung auch Privatrezepte ausgestellt und selbst unterschrieben (war noch der Klinikstempel drauf), war quasi Serviceleistung, damit die nicht zum HA dackeln müssen..die Klinik hat damit ja nicht unbedingt was zu tun (nur der arme Assi, der nichts davon hat, hat Arbeit damit)...die PKV hat dann zwar eine Adresse, aber die Kosten trägt die Klinik nicht. Kolleginnen haben sich so auch Pillenrezepte ausgestellt, wenn sie keinen Arztausweis hatten (hab ich leider auch mmer noch nicht beantragt, weil ich irgendwie nie ein Foto zur Hand hatte :-oopss ). Zahlen muss man es ja eh selbst, die Pillenkosten tragen auch die PKVen nicht. Weiß allerdings nicht, was passiert, wenn man erstattungsfähige Medis en gros mit in der Klinik abgestempelten Rezepten holt. Vielleicht fragt die PKV dann ja doch mal nach, zumindest, ob der Unterschreibende überhaupt Arzt ist. Rechtlich kann galub ich nicht allzuviel passieren, aber unangenehm wäre es schon...

LG Lee

mark-2003
20.12.2008, 18:42
Alter, welche Fachrichtung machst du?? :-))

Innere / Allgemeinmedizin!!! :-micro