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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eingangsklausuren für Praktikum...



Cassy
09.12.2008, 15:53
Da ich neulich in der Vorlesung zufällig mitbekommen habe, dass Eingangsklausuren nicht rechtens seien wollte ich mich mal erkundigen was ihr darüber wisst. Die Foren-Suchfunktion hat leider nichts passendes ergeben.

1. Darf ein Prof also Eingangsklausuren machen, die einem erst nach erfolgreichem Bestehen die Teilnahme am Praktikum des jeweiligen Faches erlauben?? In Anatomie gab es bei uns auch Eingangsklausuren, ohne die man nicht am Histo- bzw Präp-Kurs teilnehmen durfte. Deswegen vermute ich ja, dass die Sache mit den Eingangsklausuren so seine Richtigkeit hat.

2. Stimmt es dann aber auch, dass man für solche Klausuren auch nur maximal drei Versuche hat?

3. Wenn man in einem Semester mit einem Fach begonnen hat, und noch unendlich viele Versuche zum Bestehen möglich waren, was passiert dann, wenn man in diesem Semester durchgefallen ist und die Regelung geändert wird, so dass einem insgesamt nur maximal drei Versuche bleiben? Gilt dann auch für die "Alten" die neue Regelung?

4. Was würde passieren wenn man alle drei Versuche vermasselt? Dann wird man wohl zwangs-exmatrikuliert, oder? Also dann lieber vorher selbst exmatrikulieren wenn man sieht es reicht nicht und sich dann an einer anderen Uni bewerben?

Ich hoffe dass mir jemand darauf Antworten geben kann. Vor allem aber auf die erste Frage!

Danke schon mal im vorraus! :-)

Jauheliha
09.12.2008, 16:24
Hi :-winky

zu 1. Das ist an vielen Unis üblich, also kann ich mir kaum vorstellen, dass es nicht rechtens ist :-)

zu 2. Die Zahl der Kursteilnahmen ist ja von Uni zu Uni verschieden, an manchen sind es maximal zwei, an anderen unendlich viele... Da wird es bei der Eingangsklausur auch so sein... ist in der jeweiligen Kursordnung bzw der Prüfungsordnung zu finden.

zu 3. Bei uns wird auch dauernd etwas geändert, was die Zahl der Kursteilnahmen betrifft. Die, die vor 2004 angefangen haben, haben keine Begrenzung, die danach dürfen jeden Kurs maximal zweimal wiederholen, und ab nächstem Jahr angeblich nur noch zweimal. Das ist in der Studienordnung festgelegt, hierbei kommt es immer auf das Jahr der Ersteinschreibung an. Ich denke auch, dass das überall so ist, dass man nach einem Fehlversuch nach "seiner alten" Studienordnung weiter studiert. Änderungen ergeben sich dann für die neuen Erstsemester.

zu 4. An manchen Unis wird bei der Bewerbung, oder auch bei der Einschreibung nach Fehlversuchen gefragt. Da kann es vielleicht sein, dass Fehlversuche angerechnet werden, und man die jeweilige Prüfung dann nur noch einmal machen darf. Das habe ich auf jeden Fall in einem der Prüfungsanspruchs-Threads hier gelesen. Das ist hier nämlich schon öfter mal heiß diskutiert worden :-)

Strodti
09.12.2008, 16:54
Hallo Cassy, ich kann dir leider nicht weiter helfen, aber der AStA oder die Fachschaft könnten gute Adressen sein :-nix

ledoell
09.12.2008, 17:28
@ cassy: bist du nicht in mainz, oder trügt mich meine erinnerung? die eingangsklausuren für makroskopie und mikroskopie waren hier doch immer sehr machbar...zumindest verglichen mit den eigentlichen kursklausuren :-))

Muriel
09.12.2008, 17:29
Nein, sie ist nicht in Mainz.

ledoell
09.12.2008, 17:30
okee ;-)

Zack
09.12.2008, 17:56
@ cassy: bist du nicht in mainz, oder trügt mich meine erinnerung? die eingangsklausuren für makroskopie und mikroskopie waren hier doch immer sehr machbar...zumindest verglichen mit den eigentlichen kursklausuren :-))

Muss man Mittlerweile ne Eingangsklausur für den Histokurs schreiben?
Die lassen sich auch jedes Semester was neues einfallen. :-peng

Autolyse
09.12.2008, 18:57
[...]
3. Wenn man in einem Semester mit einem Fach begonnen hat, und noch unendlich viele Versuche zum Bestehen möglich waren, was passiert dann, wenn man in diesem Semester durchgefallen ist und die Regelung geändert wird, so dass einem insgesamt nur maximal drei Versuche bleiben? Gilt dann auch für die "Alten" die neue Regelung?
[...]
Nein, man genießt Bestandsschutz. Eine Norm darf nicht schlechterdings verschärft werden.

Cassy
09.12.2008, 20:33
Na ich hoffe mal dass ich auf all die Überlegungen nicht angewiesen bin. Aber die Sache mit den Eigangsklausuren als nicht rechtens fand ich schon etwas seltsam...

Danke für eure Antworten :-top

Nilani
11.12.2008, 21:35
Hm, also ich weiß nicht, wo du studierst (auf alle Fälle nicht da,wo ich bin :-)) ), scheint aber von Uni zu Uni unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Ich steckte da letztes Jahr ziemlich im Schlamassel und versuch mal, mich kurz zu fassen beim Bericht.

Bei uns gabs ne zeitlang in BC ne Praktikumseingangsklausur. Ohne bestandene Klausur gabs keine Praktikumsteilnahme. Das wurde letztes Jahr gecancelt, lt. Dekant angeblich weil man mit einer theoretischen Prüfung nicht entscheiden kann, wer für die Praxis geeignet ist. Also durften wir, trotz nicht bestandener Prüfung, das Praktikum absolvieren, wo es im Übrigen nochmal 10 Testate gab.

Für Schein brauchte man erfolgreiche Klausur und 10 bestandene Testate. Die Nachtestate für "Eingans"klausur (2, jeweils mdl) wurden mehrfach verschoben, das letzte irgendwie fast ganz abgesagt und letzten Endes war Praktikumseingangsklausur am Ende des 2. Semesters und das letzte Nachtestat Ende des 4. (!!).

Ich hatte jetzt das Pech, das Praktikum selbst bestanden zu haben, die Eingangsklausur jedoch nicht. Deshalb "darf" ich jetzt alles komplett wiederholen, sprich: im Jan. (Ende 2. Sem) die Klausur und nä. Semester dann komplett das Praktikum incl. 10 (eigentlich schon bestandenen) Testaten.

Dachte ja, dass die das aufgrund des Ärgers dieses Jahr wieder ändern, aber es bleibt dabei. Es gibt ne Praktikums"eingangs"klausur, die nicht als solche gezählt wird, weil irgendwie nicht rechtmäßig. D.h. auch wenn man nicht besteht, darf man am Praktikum teilnehmen. Besteht man aber eine der beiden Scheinbedingungen nicht, muss bzw. darf man einmal das gesamte Praktikum wiederholen.

Cassy
11.12.2008, 21:40
Oh, das tut mir aber leid für dich :-(

Ich hoffe nur -für den Fall dass ich durchfalle, an was ich aber jetzt lieber nicht denken mag- dass es nicht rechtens ist, dass wir mit der Option auf unendlich viele Wiederholungsversuche mit dem Fach begonnen haben und sie es jetzt auf 3 Versuche beschränken (unsere BC-Grundvorlesung war im letzten SS).