jobojo
09.12.2008, 21:52
Hallo,
ich habe eine Frage, die das Einschreiben betrifft.
Gibt es eine einheitliche Frist, bis zu der alle die genommen wurden, sich einschreiben müssen, oder hängt das von dem Verfahren in dem man genommen wurde (also Abibestenquote, Adh 1. Auswahlsverfahren, 2. Auswahlverfahren) ab?
D.h. muss man, falls man im 1. Auswahlverfahren genommen wurde, sich zu einem früheren Termin immatrikulieren als wenn man im 2. Adh genommen wurde? (wenn man denn überhaupt genommen wurde, aber das ist eine ganz andere Sache)
Danke!
Gruß,
jobojo
ich habe eine Frage, die das Einschreiben betrifft.
Gibt es eine einheitliche Frist, bis zu der alle die genommen wurden, sich einschreiben müssen, oder hängt das von dem Verfahren in dem man genommen wurde (also Abibestenquote, Adh 1. Auswahlsverfahren, 2. Auswahlverfahren) ab?
D.h. muss man, falls man im 1. Auswahlverfahren genommen wurde, sich zu einem früheren Termin immatrikulieren als wenn man im 2. Adh genommen wurde? (wenn man denn überhaupt genommen wurde, aber das ist eine ganz andere Sache)
Danke!
Gruß,
jobojo