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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Facharzt Arbeitsmedizin



Mystice
16.12.2008, 07:16
"Weiterbildungszeit:
60 Monate bei einem Weiterbildungsbefugten an einer
Weiterbildungsstätte gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1, davon
• 24 Monate Innere Medizin und Allgemeinmedizin
• 36 Monate Arbeitsmedizin, davon können bis zu
– 12 Monate in anderen Gebieten angerechnet werden
• 360 Stunden Kurs-Weiterbildung...."

Weiss jemand, ob die 24 Monate Innere Medizin und Allgemeinmedizin in einer Klinik abzuleisten sind oder z.B. unter anderem auch in einer Allgemeinmed.-Praxis gemacht werden können??? :-nix

MrPink
07.01.2009, 10:53
Geht auch in der Praxis!

Genau die Frage hatte ich auch.
Kannst da einfach unter blaek.de eine Nummer unter Kontakt raus suchen und die anrufen. Hab ich auch so gemacht.
Die können Dir auch alle Fragen bzgl dem FA öffentliches Gesundheitswesen beantworten.

Da weisst du es dann auch definitiv und nicht so wie oft hier zu finden, nur halbwahrheiten...

Mystice
08.01.2009, 23:40
Exakt das habe ich auch inzwischen getan.
Die entsprechende Dame, die für meinen Nachnamen zuständig ist, wusste es selbst nicht und teilte mir dann (nachdem sie 2 Mitarbeiter gefragt hat, die in irgendwelchen "Akten" nachgesehen haben) mit, dass es in der Klinik sein MUSS.

Woher hast Du Deine Information?
Echt von der Landesärztekammer?
Kann es sein, dass es von der BÄK so erklärt wird, aber auf Landesebene doch anders ist?

Wäre Dir sehr dankbar für eine erneute Antwort!
Gruß

Mystice
05.02.2009, 23:02
Muss das Thema nochmal anschneiden!

Habe inzwischen das dritte Mal mit der LAEK BW telefoniert.
Unter anderem Namen, um mal jemand anderes ans Telefon zu kriegen.
(Geht nach Nachnamen)

Zweimal hiess es- geht NICHT in der Praxis.
Einmal hiess es- klar, kein Problem.
Das wurde ja auch anderen hier mitgeteilt.

Weiss irgendjemand, ob es irgendwo im Netz SCHRIFTLICH etwas gibt?
Weil auf diese Aussagen kann man ja offensichtlich nicht bauen...
Habe bisher nichts gefunden und bräuchte langsam mal Klärung ;)

Danke im Voraus !!!

MrPink
09.02.2009, 14:15
Kann wieder nur für Bayerns sprechen, aber da gibt es ja die PDF unter blaek.de und da steht so was wie 2jahre Innere und Allgemeinmedizin.

Das schliesst zumindest meiner Meinung nach in der Form schonmal keine Praxis aus. Und mündlich hab ich eben auch die Zusage dass Praxis geht.

Und mein Arbeitsmediziner hat mir das bei meiner Einstellung auch bestättigt.

Sorry, das hilft nicht wirklich weiter, aber wenn du es schriftlich willst kann dir ohnehin nur die Landesärztekammer geben!