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Engel
22.01.2003, 12:10
Hey Jutta,
also ich lasse mich gerne eines besseren belehren, aber ich würde es an deiner Stelle zum SS echt lassen. Nach meinen Umfragen (Anwälte, Kläger, Verw. Gerichte) und nachdem ich mir mal die neuen Gesetze angeschaut habe kann ich folgendes sagen.
1) Die Zeitspanne zwischen Antrag und Entscheidung wird in Zukunft deutlich!! größer sein. Zur Zeit liegt die so zwischen 2 und 7 Monaten. In Zukunft must du mit einem guten Jahr rechnen. Was machst du so lange??
2) Die längere Verfahrensdauer wird natürlich zu deutlich höheren Anwaltskosten führen. Jetzt sind das schon 4000 Euro nach oben offen versteht sich. In Zukunft kannst du da sicher ein dickes + X dahinter setzten(wenn nicht gar den Faktor 1,2...n)
3) Die Erfolgsaussichten werden insgesamt deutlich schlechter sein, schließlich sind die neuen Gesetze ja beschlossen worden um die Unis vor Klagen zu schützen. Auch jetzt ist es schon lange nicht mehr so, dass jeder Kläger einen Platz kriegt.
4) Ach ja, Thema ohne Anwalt. Bis jetzt war das eigentlich recht einfach sich das Geld für den Anwalt zu sparen. Schließlich gab es ja Generationen von Klägern die diesen Weg erfolgreich beschritten haben. Da konnte man natürlich nach dem altbewährten Schema F vorgehen. Aber inzwischenhat sich da auch einiges geändert und ich möchte sehr bezweifeln, dass man ohne Anwalt, der die Materie gut kennt, noch Erfolg haben wird jedenfalls ab diesem SS.

Gruß
Der ENGEL

Ach ja, was sind denn deine technischen Daten. Also ich meine jetzt Note, Bundesland, WZeit?

Jutta
22.01.2003, 12:53
Hallo Engel,

also erst mal danke für deine Hinweise.
Ist jetzt wahrscheinlich ne böde Frage, aber was sind denn das für neue Gesetze und wo stehen di drin?
Habe auch nicht vor, ohne Anwalt zu klagen´und hab mir auch schon einen genommen dessen Namen ich jetzt nicht nennen will. Der hat mir auch gesagt, dass die Aussichten zum SS nicht gerade berauschend sind und dass ich, wahrscheinlich bis zum WS warten muss, wo die Aussichten seiner Meinung nach allerdings sehr gut sind. Er hat mir aber trotzdem vorgeschlagen schon zum SS zu klagen, allerdings nur bei 3-4 Unis und dann eben im WS noch mal zuzuschlagen. Er hat mir versichert, dass mich das auch nicht mehr kostet, als wenn ich bis zum WS warten würde, ich dafür aber eine Chance habe, schon im SS einen Platz zu kriegen.
Die Kosten (Pauschalhonorar) sind verbindlich in einem Informationsschreiben aufgelistet, dass er mir zugeschickt hat. er ist nicht gerade billig, aber er ist mir von mehreren Seiten empfohlen worden. Wenn du meine technischen Daten liest, wird dir wahrscheinlich klar werden, warum es für mich kaum ne andere Möglichkeit gibt, als zu klagen, wenn ich Medizin machen will: 3,1 in Bayern, O WZeit (aber schon 23)

Viele Grüße

Jutta

Engel
22.01.2003, 19:46
Hey Jutta,
was die Erfolgsausichten angeht kann ich nur sagen dein in Wort in Gottes Ohr. Ich bin und bleibe eher skeptisch aber naja...
Dein Anwalt würde mich trotzdem interessieren. Schreibst mir mal ne PM mit seinem Namen? Vielleicht kann ich dir ja dann sogar sagen wie gut/ schlecht er ist ;-)
Was die "neuen Gesetze" angeht, ich habe sie leider nicht auf meinem Rechner, aber sobald ich Zeit habe werde ich sie dir mal zusammensuchen. Ob du daraus schlau werden wirst ist die zweite Frage, ich habe mich da eher auf "Expertenrat" verlassen. Juristendeutsch ist nun mal eher unverständlich. Oder hast vielleicht vorher Jura studiert.

Gruß
Der ENGEL

Jutta
23.01.2003, 10:24
Hi Engel,

also das mit den neuen Gesetzen würde mich schon interessieren. Habe zwar nicht Jura studiert, aber mich bei einem Bekannten erkundigt, der Jura studiert und sich mit dem Thema Studienplatzklage befasst und der hat nicht gewusst, was damit gemeint ist. Bitte schreib mir doch bei Gelegenheit mal, worum es in diesen Gesetzen geht.
Schreib dir noch eine pm, wie mein Rechtsanwalt heißt.
Gruß, Jutta

belle
20.02.2003, 22:58
Hi!

Ich habe eine Frage und zwar zur Studienplatzklage. Wie genau läuft die ab? (ich möchte bwl studieren, aber ich finde keine studienplatzklagenseite für bwl :) ).
Wenn ich mich bei der ZVS beworben habe und

1.abgelehnt wurde, muss ich mich noch bei den Universitäten bewerben, auch wenn schon von vornherein gesagt wird, dass nur über die ZVS Plätze vergeben werden? Kann ich mich bei allen Uni´s bewerben? Gibt es verschiedene Regelungen unter den einzelnen Bundesländern?
Wenn ich dann von den Uni´s abgelehnt worden bin, kann ich die dann verklagen? Ab welchem Punkt muss ich einen Anwalt einschalten? Kennt ihr vielleicht nen guten/preiswerten Anwalt für bwl?

2. angenommen ich habe von der ZVS einen Platz erhalten, nur leider nicht an der Uni an die ich möchte! Hat es dann noch Sinn, mich bei den Unis direkt zu bewerben und die dann zu verklagen? Die ZVS verklagen soll ja ziemlich erfolgslos sein!

Meine Traumunis sind Köln oder Mannheim. Hat jemand vielleicht Ahnung wie es mit erfolgschancen aussieht?

Wäre echt super, wenn mir jemand weiterhelfen könnte!

danke
belle

Jutta
21.02.2003, 09:02
Hi Belle,

wow, das sind ne Menge Fragen, die ich dir leider auch nur teilweise beantworten kann. Also:
da ich selbst ja einen Medizinstudienplatz einklagen will, kann ich dir keine speziellen BWL Seiten zum Thema Studienplatzklage sagen, aber allg. gibt es auf jeden Fall mal www.studienplatzklage.de und bei der AStA der Uni Hamburg findest du auch ne Menge. Ansonsten würd ich sagen, einfach mal bei google "Kapazitätsklage+BWL" eingeben.
Wenn ich das richtig zusammenkriege ist der grobe Verlauf bei einer Klage so:
wenn du den Ablehnungsbescheid der ZVS bekommen hast, bei der jeweiligen Uni möglichst gleich einen "Antrag auf Zulassung außerhalb der Kapazitäten" stellen. Wenn der abgelehnt wird, Widerspruch einlegen und gleichzeitig beim zuständigen Verwaltungsgericht einen "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" stellen. Der wird dann entweder abgelehnt, dann folgt die eigentliche Klage, oder du erhältst einen vorläufigen Studienplatz und die Uni bietet dir dann meist einen Vergleich an, d.h. du kriegst einen endgültigen Studeinplatz. Wenn der Antrag abgelehnt wird, weiß ich auch nicht so genau, wie es weitergeht, kannst du aber alles auf der Seite der AStA in Hamburg, die ich gerade nicht auswendig weiß, nachlesen. Ist recht kompliziert und leider sind auch dei Fristen, etc. von Bundesland zu Bundesland und von Uni zu Uni verschieden. Deshalb hab ich mich auch dazu entschieden mit Anwalt zu klagen, weil dei meisten Laien wohl irgendwo nen Fehler machen. Den Anwalt solltest du, wenn dann von Anfang an einschalten, weil die Kosten sind glaube ich in etwa die gleichen und wenn du dann schon einen Fehler gemacht hast, kann der Anwalt auch nichts mehr machen. Wenn du das machen willst solltest du möglichst sehr bald einen Anwalt einschalten. Nen Spezialisten für BWL kann ich dir leider nicht sagen. Wenn du willst, kann ich dir per p.m. die Adresse von meinem Anwalt geben, von dem ich weiß, dass er zumindest bei Medizin sehr gut ist. Es stehen auch einige Anwälte im ZVS Info. Schau vielleicht auch da mal nach.

Viel Glück und Grüßlis,
Jutta

belle
23.02.2003, 23:16
Hi,

Eine Frage: ist es möglich, auch Fachhochschulen zu verklagen oder ist eine Klage nur auf Universitäten begrenzt! (ich will mich in BWL hineinklagen)

Zum Ablauf habe ich noch einige fragen, vielleicht kann mir jemand diese beantworten:

Wenn ich gegen den Ablehnungsbescheid der Hochschule (wie muss übrigens die „Bewerbung“ an die Uni aussehen?) Widerspruch einlege, muss ich dieses beim Verwaltungsgericht tun (auf einwilige Anordnung?). Dieses kann doch noch ohne Anwalt gemacht werden, oder?
Wenn das Verwaltungsgericht, meinen Antrag ablehnt, muss ich dann einen Anwalt einschalten? Hat es denn dann überhaupt sinn zu klagen? Eine Uni wird doch mehrmals verklagt. Es soll doch dann ein Losverfahren auf die freien Plätze für die Kläger geben. Kann ich an diesem Losverfahren erst teilnehmen, wenn ich beim Oberverwaltungsgericht die Hochschule verklagt habe, oder auch schon nach dem Widerspruch beim Verwaltungsgericht?

Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen!

Danke
belle

mirl1
12.03.2003, 20:29
hallo engel!
hast du mittlerweile schon einen studienplatz??
viele grüße
mirl1