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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anerkennung KPP und Erste Hilfe LPA NRW



Mietzekatze
10.01.2009, 10:47
Hallo Ihr!

Ich habe mal eine Frage zur Anerkennung des Pflegepraktikums und der Ersten-Hilfe bei einer abgeschlossenen Ausbildung zur Krankenschwester.

Ich werde nicht ganz schlau aus den Angaben beim LPA (NRW übrigens). Auf den Merkblättern steht:

"Voraussetzung für die Anerkennung eines vor Aufnahme des Studiums abgeleisteten Krankenpflegedienstes ist die Einhaltung eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren zwischen dem Ableisten des Krankenpflegedienstes und
dem Beginn des Medizinstudiums."

und

Eine Teilnahmebescheinigung (gemäß § 5 Abs. 3 ÄAppO) kann nur anerkannt werden,wenn deren Ausstellung nicht länger als 4 Jahre vor der jeweiligen Meldung zum Ersten Abschnitt liegt.

In der AppO kann ich aber solche Beschränkungen nicht finden. Gilt das auch für eine abgeschlossene Ausbildung?

Viele Grüße!

Strodti
10.01.2009, 11:16
Hi Mietzekatze,
am besten ist, du schaust beim LPA vorbei oder rufst dort an. Bei mir (LPA Hessen/Marburg) haben die keine zeitlichen Grenzen gesetzt... einfach Urkunde hinbringen und du bekommst KPP und EH-Kurs anerkannt. Diese zeitlichen Grenzen beziehen sich wohl auf echte Krankenpflegepraktika und Erste-Hilfe Kurse.
Wenn du Sicherheit willst, sprich mit einem LPA Mitarbeiter.
Gruß, Strodti