Mietzekatze
10.01.2009, 10:47
Hallo Ihr!
Ich habe mal eine Frage zur Anerkennung des Pflegepraktikums und der Ersten-Hilfe bei einer abgeschlossenen Ausbildung zur Krankenschwester.
Ich werde nicht ganz schlau aus den Angaben beim LPA (NRW übrigens). Auf den Merkblättern steht:
"Voraussetzung für die Anerkennung eines vor Aufnahme des Studiums abgeleisteten Krankenpflegedienstes ist die Einhaltung eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren zwischen dem Ableisten des Krankenpflegedienstes und
dem Beginn des Medizinstudiums."
und
Eine Teilnahmebescheinigung (gemäß § 5 Abs. 3 ÄAppO) kann nur anerkannt werden,wenn deren Ausstellung nicht länger als 4 Jahre vor der jeweiligen Meldung zum Ersten Abschnitt liegt.
In der AppO kann ich aber solche Beschränkungen nicht finden. Gilt das auch für eine abgeschlossene Ausbildung?
Viele Grüße!
Ich habe mal eine Frage zur Anerkennung des Pflegepraktikums und der Ersten-Hilfe bei einer abgeschlossenen Ausbildung zur Krankenschwester.
Ich werde nicht ganz schlau aus den Angaben beim LPA (NRW übrigens). Auf den Merkblättern steht:
"Voraussetzung für die Anerkennung eines vor Aufnahme des Studiums abgeleisteten Krankenpflegedienstes ist die Einhaltung eines Zeitraumes von maximal 2 Jahren zwischen dem Ableisten des Krankenpflegedienstes und
dem Beginn des Medizinstudiums."
und
Eine Teilnahmebescheinigung (gemäß § 5 Abs. 3 ÄAppO) kann nur anerkannt werden,wenn deren Ausstellung nicht länger als 4 Jahre vor der jeweiligen Meldung zum Ersten Abschnitt liegt.
In der AppO kann ich aber solche Beschränkungen nicht finden. Gilt das auch für eine abgeschlossene Ausbildung?
Viele Grüße!