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loxi
17.07.2012, 18:42
Stimmt, sollte aber eigentlich automatisch gehen da die entsprechenden Beiträge auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind (es sei denn man zahlt natürlich zusätzlich ein).
Auich wenn man es meinen sollte, nicht immer verknüpft das Finanzamt automatisch alle Informationen aus der Lohnstuerkarte mit der Steuererklärung (oder sie gehen beim übermitteln verloren), kenne auch jemandem, bei dem alle KV und RV Beiträge von einer Lohnsteuerkarte einfach vergessen wurden zu berücksichtigen.

Also am besten Mal vergleichen und schauen, wo das Finanzamt auf weniger kommt und kucken ob was falsch eingetippt wurde, ein Zahlendreher vorlag oder Übermittlungsfehler etc.

loxi
17.07.2012, 18:45
Und auf jedenfall innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen, um die Frist zu wahren.

Musst Du auch erstmal nicht begründen, hauptsache die Frist ist gewahrt.

Rob85
23.07.2012, 20:50
Stimmt, also entweder einen guten (das merkt man erst, wenns soweit ist :) ) Steuerberater aufsuchen oder z.B. das Programm vom akademischen Arbeitsverbund "Steuersparerklärung"verwenden, denn da kannst du deinen Bescheid via Elster abholen und das Programm prüft, was wurde im Programm berücksichtigt und was vom bösen FA, klasse Sache. Meist sind Probleme bei der Kirchensteuer vorhanden, falls jemand noch drinnen sein sollte...

Sealwolf
08.08.2012, 14:18
m.E. braucht man als angestellter assistent ohne komplizierende
faktoren (immobilen, firmenwägen, selbständigkeit nebenher..)
keinen steuerberater.
tolle steuertricks kann man in dieser position m.E. nicht vollführen. falls doch, bitte pm ;-)
finde die software eines großen deutschen discounters (jährliches erscheinen) sehr gut.

im übrigen ist bei steuerklasse 1 und ohne weitere einkünfte eine nachzahlung
rechnerisch ausgeschlossen. stkl. 1 wurde so konstruiert,
dass der staat auf jeden fall im plus bleibt; daher besteht bei stkl 1 (und ohne
selbständiges einkommen etc) auch keine pflicht, eine erklärung abzugeben.

dreamchaser
08.08.2012, 17:11
m.E. braucht man als angestellter assistent ohne komplizierende
faktoren (immobilen, firmenwägen, selbständigkeit nebenher..)
keinen steuerberater.
tolle steuertricks kann man in dieser position m.E. nicht vollführen. falls doch, bitte pm ;-)
finde die software eines großen deutschen discounters (jährliches erscheinen) sehr gut.

im übrigen ist bei steuerklasse 1 und ohne weitere einkünfte eine nachzahlung
rechnerisch ausgeschlossen. stkl. 1 wurde so konstruiert,
dass der staat auf jeden fall im plus bleibt; daher besteht bei stkl 1 (und ohne
selbständiges einkommen etc) auch keine pflicht, eine erklärung abzugeben.

Komisch, ich habe seit 4 Jahren Steuerklasse 1, keinen Nebenjob und habe immer etwas zurückbekommen (500-1000 Euro), auch mit Angabe des Pauschalbetrags bei Werbungskosten.

Espressa
08.08.2012, 17:15
Eben - zurückbekommen. Sagt er ja, der Staat bleibt im plus.

dreamchaser
08.08.2012, 17:17
Ok, hab ich falsch verstanden. Ist aber nicht nur bei Lohnsteuerklasse I und Nicht-Selbstständigkeit der Fall.

Espressa
08.08.2012, 17:34
Dann besteht evt. auch keine Pflicht zur Steuererklärung... ?

Sealwolf
08.08.2012, 19:59
verpflichtend ist die erklärung, wenn nicht stkl 1 vorliegt und/oder
über das hauptarbeitsverhältnis hinausgehende einkünfte vorliegen,
es sei denn, hierfür (zinsen/dividenden) wurde abgeltungssteuer
und ggf. kirchensteuer gezahlt.
das finanzamt kommt dann, im falle des ausbleibens der erklärung,
freundlich auf einen zu. :-)
hinsichtlich des threaderstellers ist nur ein grober fehler bei der erklärung
oder aber nicht genanntes einkommen denkbar.

LasseReinböng
11.08.2012, 23:38
....die Approbationskosten, Approbationsurkunde, Dissertationskosten, Prüfungskosten für Dissertation, Druckkosten, Fahrstrecken, Parkscheine, Porto etc. - sind alles WERBUNGSKOSTEN, denn Werbungskosten sind die Kosten, die der Mensch braucht um die Einküfte, die er versteuern will und soll, auch erhält! Denn - ohne Approbation, keine Knete , ohne Dissertation - ggfls. weniger Knete.



So wie ich das verstehe, muß man aber die 1000€ im Jahr überschreiten, um effektiv einzelne Posten wie Approurkunde, Fachliteratur, Arztkittel etc. pp. steuerlich geltend zu machen, oder ?

Sonst gibt es lediglich den Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von EUR 1000, der regelmäßig abgezogen wird.

Wenn ich also anfange, munter Fachzeitschriften zu abonieren, Berufsverbandsmitgliedschaften abschließe etc. pp. aber die 1000 Euro Grenze nicht überschreite, sehe ich gar nichts vom FA wieder, denn den Pauschbetrag erhalte ich ja anscheinend so oder so - oder sehe ich das falsch ?

SuperSonic
12.08.2012, 09:39
Richtig, es gilt, den Werbungskostenpauschbetrag i. H. v. 1000 € zu überschreiten.

Sealwolf
13.08.2012, 21:06
Einwerfen möchte ich noch, dass z.B. die Entferungspauschale auch zu den
Werbungskosten gehört. Häufig ein nicht unerheblicher Posten,
so dass ich mit Fortbildungen etc. schon recht schnell die Werbungskostenpauschale
überschreite. Man vergesse auch nicht, bei Forbildungen wiederum (pauschale)
Reisekosten und (pauschale) Verpflegung geltend zu machen.
Beste Grüße,
S.

LostSoul
21.10.2012, 17:57
Habt ihr eure Lohnsteuer für 2011 alle schon zurück bekommen? Ich habe meine Steuererklärung Mitte Mai abgegeben und seitdem kommt nichts... Habe im September einmal angerufen, da hieß es, ich soll noch bis Mitte-Ende Oktober warten und mich dann ggf. nochmal melden. Schicke nun den Antrag für Lohnsteuermäßigung 2013 weg, vielleicht tut sich dann was *seufz*

SuperSonic
21.10.2012, 19:14
Bei mir ging es ruckzuck (ein paar Wochen), aber meine Steuererklärung war auch nicht sehr umfangreich und ich habe nicht bis Mai damit gewartet. Hast du Elster Online oder die Papiervariante gewählt? Die elektronischen Erklärungen werden vermutlich deutlich schneller bearbeitet.

LostSoul
21.10.2012, 20:43
Online mit WISO übertragen. Wenn es online so lange dauert, will ich nicht wissen, wann man den Bescheid bekommt, wenn man per Post einreicht... Ich habe meine Lohnübersicht vom Arbeitgeber erst Ende März oder April (weiß ich nicht mehr) bekommen, also konnte ich nicht viel früher einreichen.

milz
27.08.2017, 11:07
*Reaktivierung*

Ich habe mir mal via Elster Freibeträge eintragen lassen für den Rest des Jahres und werde das im Januar gleich nochmal machen. Im Folgejahr bekam ich meist ein paar hundert Euro zurück und warum soll ich dem Finanzamt Kredit geben?

Dann wollte ich nächstes Jahr mal 20% von meinen Internetkosten angeben, hat das schon mal jemand probiert?

anignu
28.08.2017, 10:00
Dann wollte ich nächstes Jahr mal 20% von meinen Internetkosten angeben, hat das schon mal jemand probiert?

Also ich geb nicht nur 20% der Internetkosten an sondern 20% aller Telekommunikationsrechnungen: Handy + Festnetz/Internet + einmal auch ein mobiler Datenvertrag. Und wenn es unter dem Jahr wechselt, dann entsprechend auch die verschiedenen Verträge in der jeweiligen Laufzeit. Dabei kann man einen Wert aus drei der jeweils teuersten zusammenhängenden Monate angeben. Ist mit der Steuersparerklärung total easy. Probleme gabs damit noch nie. Wurde immer kommentarlos anerkannt. Rekord waren insgesamt 5 verschiedene Verträge auf mich (jeweils 2 Festnetz/Handy wegen Wechsel unterm Jahr + 1 Datenvertrag).

dmtec
27.01.2018, 21:58
So, wer hat schon seine Steuer 2017 abgegeben?

Ich werde jedes Jahr besser und entdecke neue Absetzmöglichkeiten. Bisher bin ich aber noch nicht dran gegangen, meine Arbeitstage zu "Optimieren". Die 5-Tage-Woche mit 220-Tage Fahrtkostenberechnung ist wohl außer die für Arbeitsmediziner unter uns nicht zutreffend.

Was habt ihr - Assistenzärzte mit Diensten unterschiedlicher Systeme - so an Arbeitstagenzahlen plausibel anerkannt bekommen? Einfach 7-Tage-Woche angeklickt? Oder akkurat jeden Dienst aus dem Dienstplan gefischt und alles angegeben?

Freue mich über Austausch von Steuerspartips!

anignu
27.01.2018, 22:56
So, wer hat schon seine Steuer 2017 abgegeben?

Oder akkurat jeden Dienst aus dem Dienstplan gefischt und alles angegeben?
2017? Nein. Erst Ende Februar müssen die Daten endgültig ans Finanzamt übermittelt worden sein soweit ich weiß. Erst dann macht der ELSTER-Abruf Sinn und das Finanzamt schaut sich erst dann frühestens die Sachen an...

Jeden Tag angegeben. Weil die mir nicht geglaubt haben dass ich soviel arbeite. Also durchgezählt, Bescheinigung vom Arbeitgeber und gut is. 2016 waren es 252 Tage, 2017 wegen Elternzeit nur noch 247 Tage. Ich weiß schon. Meine Oberärzte sagen eh schon Hobbychirurg zu mir weil ich nie da bin.

Ich mein, das sind einmal 5 Minuten. Und wenns nicht anerkannt wird (wie bei mir), dann ne kurze Mail an die Personalabteilung mit der Bitte um Bescheinigung "Bestätigung zu Vorlage beim Finanzamt
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätigen wir, dass ... im Zeitraum
von 01.01.2016 bis 31.12.2016 an insgesamt 252 Tagen unsere Tätigkeitsstätte aufgesucht hat."
Und den Schrieb dann einreichen. fertig.

Shizr
29.01.2018, 20:03
So, wer hat schon seine Steuer 2017 abgegeben?
Ich hab ja noch nicht mal meine Lohnsteuerbescheinigung. Die kommt auch frühestens Mitte Februar.

Bis dann Versicherungen usw. übermittelt haben, ist wahrscheinlich Ende Februar, und dann fehlt noch die Nebenkostenabrechnung wegen der Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen.


Ich hab zwischendurch vier Monate nen abweichenden ersten Dienstort (mit deutlich längerer Fahrstrecke) gehabt, deshalb hab ich tatsächlich penibel die einzelnen Tage nachhalten müssen.