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dmtec
28.02.2018, 17:53
Ich hab ja noch nicht mal meine Lohnsteuerbescheinigung. Die kommt auch frühestens Mitte Februar.

Bis dann Versicherungen usw. übermittelt haben, ist wahrscheinlich Ende Februar, und dann fehlt noch die Nebenkostenabrechnung wegen der Handwerkerrechnungen und haushaltsnahen Dienstleistungen.


Es zählt übrigens nur die Abrechnung, die du in 2017 BEZAHLT hast, also worauf wartest Du noch? Hab für 2017 ja die Abrechnung aus 2016 bekommen und dort die Teile der Nebenkosten (Aufzugswartung etc.) eingetragen, die absetzbar waren.
Also zählt immer für das Jahr, wo es beglichen wurde.

Shizr
01.03.2018, 17:46
Also zählt immer für das Jahr, wo es beglichen wurde.
Du bist unheimlich.

Vorgestern hab ich genau das durch Zufall woanders gelesen, und keine 5 Minuten, nachdem meine Steuererklärung fertig war, schreibst du das hier rein. ;-)


Bin mal gespannt. Laut Steuer-CD sollte ein hübscher Batzen zurückkommen. Ich hab schon für mich beschlossen, das als 13. Monatsgehalt zu bezeichnen *g*

freak1
03.03.2018, 07:56
Servus,

Ich hätte auch Mal eine Frage zum Thema Lohnsteuer:

Wie läuft das mit den Kosten die ich im Jahr 2017 hatte als ich noch nicht gearbeitet habe? Also Kosten für Approbation, Bewerbungen, etc?

Und wie sieht das mit berufsbedingten Umzügen aus, kann ich das Absetzen?

Grüße

qmw31
03.03.2018, 09:48
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung abzugeben. In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht zusätzlich "AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK". Nun weiß ich nicht wo ich dies angeben muss. Mit WISO-Sparbuch kam ich auch nicht weiter. In anderen Foren halfen mir auch nicht wirklich. Habt ihr Vorschläge?

*milkakuh*
03.03.2018, 10:08
Servus,
Wie läuft das mit den Kosten die ich im Jahr 2017 hatte als ich noch nicht gearbeitet habe? Also Kosten für Approbation, Bewerbungen, etc?
Und wie sieht das mit berufsbedingten Umzügen aus, kann ich das Absetzen?


Prinzipiell kannst du alles immer nur in dem Jahr geltend machen, in dem du die jeweiligen Kosten hattest bzw. die Rechnungen beglichen hast. Bist du letztes Jahr einer Tätigkeit nachgegangen? Handelt es sich bei dem Medizinstudium um deine Erst- oder Zweitausbildung? Falls du letztes Jahr keiner Tätigkeit nachgegangen bzw. keine Lohnsteuer gezahlt hast UND das Medizinstudium deine Erstausbildung ist, hast du wahrscheinlich Pech gehabt. Falls das Medizinstudium deine Zweitausbildung ist, kannst du alles als Werbungskosten geltend machen und einen Verlustvortrag beantragen, der sich dann in diesem Jahr auswirken würde.
Wenn der berufsbedingte Umzug dieses Jahr war, kannst du die Kosten dafür in der Steuererklärung für 2018 geltend machen.

freak1
03.03.2018, 10:28
Ja war die erst Ausbildung. Schade.

Wie sieht das mit dem Semesterbeitrag für die Promotion aus? Das müsste ja eigentlich gehen?

Ja Umzug war dieses Jahr und auch erst nachdem die schriftliche Zusage vom Arbeitgeber da war.

*milkakuh*
03.03.2018, 12:23
Wenn du dieses Jahr noch immatrikuliert bist, kannst du die Semesterbeiträge geltend machen. :-)

Milana
03.03.2018, 12:44
Approbationskosten sowie Kosten für die Diss kannst du absetzen. Es würde sich sicher lohnen, einen Steuerberater oder alternativ den Lohnsteuerhilfeverein aufzusuchen. Ich weiß zwar nicht wie die das gezaubert haben, aber ich konnte Fahrtkosten im PJ, Mietkosten im Studium etc. absetzen im Verlustvortrag (auch Erstausbildung).

Brutus
03.03.2018, 18:16
Hallo zusammen,

ich bin gerade dabei meine erste Steuererklärung abzugeben. In meiner Lohnsteuerbescheinigung steht zusätzlich "AN-Anteil zur Zusatzversorgung ZVK". Nun weiß ich nicht wo ich dies angeben muss. Mit WISO-Sparbuch kam ich auch nicht weiter. In anderen Foren halfen mir auch nicht wirklich. Habt ihr Vorschläge?
Wenn das auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf steht, dann sollte doch auch drauf stehen, wo das hingehört. Also Zeilen Nummer...

milz
03.03.2018, 19:10
Ich warte immer noch darauf, dass der AG mal die Steuerdaten zur Verfügung stellt. Zumindest kann ich sie mit dem Steuerprogramm noch nicht vom Finanzamt abrufen.

qmw31
04.03.2018, 09:15
Doppelt

qmw31
04.03.2018, 09:16
Wenn das auf der Lohnsteuerbescheinigung drauf steht, dann sollte doch auch drauf stehen, wo das hingehört. Also Zeilen Nummer...

Leider steht dort keine Zeilen Nummer. Bis 34 ist es durchnummeriert, danach kommt o.g. Zeile, halt ohne Nummer.

vanilleeis
04.03.2018, 09:53
Ich warte immer noch darauf, dass der AG mal die Steuerdaten zur Verfügung stellt. Zumindest kann ich sie mit dem Steuerprogramm noch nicht vom Finanzamt abrufen.

Die Übermittlung ans FA funktioniert bei uns nie reibungslos. Letztes Jahr war es die KV, die fehlte, dieses Jahr ein AG und noch irgendwas, was ich vergessen habe. Ich habs trotzdem eingereicht - sie können ja meine Belege haben, wenn sie wollen.

In den postalischen Belegen steht übrigens das Transferticket vom AG drin und dass es übermittelt wurde. Ich gehe davon aus, dass die Unterlagen dem FA vorliegen, aber für mich aus irgendeinem Grund nicht abrufbar sind. Meiner Erfahrung nach kommt nach dem 28.2. auch nichts mehr nach

Nessiemoo
04.03.2018, 11:20
Servus,

Ich hätte auch Mal eine Frage zum Thema Lohnsteuer:

Wie läuft das mit den Kosten die ich im Jahr 2017 hatte als ich noch nicht gearbeitet habe? Also Kosten für Approbation, Bewerbungen, etc?

Und wie sieht das mit berufsbedingten Umzügen aus, kann ich das Absetzen?

Grüße

Der Tipp von verschiedenen Finanzberatern war ja dass man das auf gut Glück auch bei Erststudium beim Finanzamt einreichen soll. Es laufen aktuell mehrere Gerichtsverfahren (Ungerechte steuerliche Behandlung von Erststudierenden) und falls einer von denen durchgeht, kannst du eine Steuererklärung da dranhängen. Ist zwar etwas Aufwand, aber falls es durchgeht kann man schon gut was zurückkriegen.... man pokert eben darauf, dass es zu deinen Gunsten ausgeht.