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Lava
11.11.2002, 18:48
Jetzt mal für die ganz Doofen zum Mitschreiben:

Was ist ein Urlaubssemester?
Wie läuft das ab mit dem Anmelden?
Wann darf/muss ich sowas machen?
Was darf ich dann nicht machen? (Scheine wahrscheinlich)
Ist das dasselbe wie ein Freisemester?

Sowas muss man nämlich für die ein oder andere Dr.arbeit einlegen und ich wüsste doch gern, was das eigentlich bedeutet.

Froschkönig
11.11.2002, 19:14
Kurz gesagt bedeutet urlaubssemester, daß Du Deiner Studentenkanzlei schonend beibringst, daß sie im Hinblick auf Dein Studium leider ein halbes Jahr auf Dich verzichten müssen. Daß ist eine Notwendige Formalität für nicht anerkannte Auslandsaufenthalte oder Urlaubssemester oder Lernängstliche, denn die alternative hieße Exmatrikulation und danach bräuchtest Du ja eine erneute Studienplatzbewerbung...

Äh, nochmal...jetzt wirklich kurz :
Urlaubssemester = Studium "einfrieren"

luckyblue
11.11.2002, 19:21
Original geschrieben von Janine
Jetzt mal für die ganz Doofen zum Mitschreiben:

Was ist ein Urlaubssemester?


Nullrunde, zählt als Hochschulsemester, nicht als Fachsemester. Du bleibst immatrikuliert, absolvierst aber keine Lehrveranstaltungen. Dein Studentenstatus bleibt zwar rein äußerlich erhalten - also weiterhin die delikaten Mensa-Menüs zum Studententarif -, de facto aber nicht. Will heißen: Falls du irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehst, bist du jetzt stante pede total sozialversicherungspflichtig - locker 40 Prozent Abzug. Außerdem ist für die Dauer des Urlaubssemesters das Kindergeld futsch. Angeblich, weiß ich aber selber nicht genau.

Wie läuft das ab mit dem Anmelden?

Formular gibt es im Immatrikulationsbüro. Der Antrag kann nur bei erfolgter Rückmeldung und muss bis zur sechsten Vorlesungswoche (zumindest in Berlin) gestellt werden, d. h. bis zum 16. November. Auf dem Antragsformular ist der Grund für die Beurlaubung anzugeben; aber das ist wohl mehr was für Papiertiger: "Privat" zieht immer. Hab ich gehört.

Wann darf/muss ich sowas machen?

Empfohlen zur Prüfungsvorbereitung. Wenn du also schon alle Scheine kassiert haben solltest, aber am Semesterende kein Examen absolvieren willst, ist eine Beurlaubung Mittel der Wahl. Anders sieht es aus, wenn du noch scheinpflichtige Veranstaltungen zu absolvieren hast. De jure besteht nähmlich kein Anspruch auf Teilnahme an Abschlussprüfungen einzelner Lehrveranstaltungen; de facto ist ein Besuch von Lehrveranstaltugen meistens weiterhin möglich. Der Pferdefuß: Es sollte vorher abgeklärt werden, ob das zuständige Landesprüfuingsamt Studienleistungen anerkennt, die im Laufe eines Urlaubssemesters erbracht wurden.

Weitere "Indikationen" für Urlaubssemester: Famulaturen, Auslandsaufenthalte, Praktika. Jobben in einem Betätigungsfeld außerhalb der Studienrichtung zählt offiziell nicht als Beurlaubungsgrund (sicher von Bundesland zu Budnesland verschieden, da Bildung ja Ländersache ist, immer noch).

Was darf ich dann nicht machen? (Scheine wahrscheinlich)

vgl. oben

Ist das dasselbe wie ein Freisemester?

Wahrscheinlich.

Ansonsten finde ich's ja toll, dass mein gleichnamiger Thread hier irgendwo unbeantwortet in der virtuellen Wallachei verdorrt. Bin ja mal gespannt, ob auch für mich noch ein paar neue Erkenntnis zu dieser Thematik rausspringen.

blanko
12.11.2002, 10:52
Wow, habe dieser geballten Informationsmenge eigentlich nur noch wenig hinzuzufügen:
Man man sowas machen sollte:
Zur Absolvierung von Famulaturen im offiziellen Semesterzeitraum, sonst werden die vom LPA nicht anerkannt, da man ja auch Lehrveranstaltungen besuchen könnte.

blanko

Civic
02.07.2007, 13:00
entschuldigt bitte, dass ich diesen alten Kram wieder hervorholen, aber:

wie schaut das bei Doktor-Arbeiten aus? Mir wurde gerade von unserem Studiensekretariat gesagt, dass es nicht möglich ist, sich dafür beurlauben zu laßen und die Option gibt es auch nicht auf dem Bogen zur Beurlaubung - merkwürdig, oder?

lore
04.07.2007, 08:25
ne, das stimmt wirklich so. mir wurde hier in ulm gesagt, dass es auch nicht im ermessen der uni liegt, was als urlaubssemester gelten darf sondern deutschlandweit einheitlich ist.
doktorarbeit ist also kein beurlaubungsgrund. möglich als begründung wäre eine studienbezogene tätigkeit, die aber kein pflicht-schein ist und 80% der semesterzeit in anspruch nimmt und von einem professor bestätigt wird.
ich denke es funktioniert, wenn dein doktorvater dir bestätigt, dass du im urlaubssemester 80% deiner zeit im labor oder sonstwo arbeitest.
(die anderen gründe wie schwanger, im gefängnis, studium im ausland oder so ähnlich sind nicht mit doktorarbeit zu vereinbaren....)

fusselviech
07.02.2008, 21:53
Hallo,

habe das mit dem "für ne Doktorarbeit gibt's kein Urlaubssemester" grade bei uns an der Uni (Freiburg) mitbekommen und mich würde mal schwer interessieren, wie das begründet wird!? Denn wie sonst soll man eine Vollzeit-Doktorarbeit (also was experimentelles) gescheit über die Bühne bekommen?
Muss ich jetzt vorgeben schwanger zu sein, um eine experimentelle Arbeit machen zu können???

test
07.02.2008, 22:13
Hallo,

habe das mit dem "für ne Doktorarbeit gibt's kein Urlaubssemester" grade bei uns an der Uni (Freiburg) mitbekommen und mich würde mal schwer interessieren, wie das begründet wird!? Denn wie sonst soll man eine Vollzeit-Doktorarbeit (also was experimentelles) gescheit über die Bühne bekommen?
Muss ich jetzt vorgeben schwanger zu sein, um eine experimentelle Arbeit machen zu können???

Wieso brauchst du dafür ein Urlaubssemester?

Muriel
07.02.2008, 22:17
Muss ich jetzt vorgeben schwanger zu sein, um eine experimentelle Arbeit machen zu können???
Weiß zwar nicht, um was für ein Labor es sich handelt, aber es gibt genügend Arbeitsstätten im Labor, wo man schwanger nichts verloren hat ;-) Von daher: schlechter Plan ;-)

fusselviech
08.02.2008, 07:07
Ich brauche ein Urlaubssemester, weil
a) es so wie ich es bislang mitbekommen habe von vielen für eine experimentelle Arbeit verlangt wird
b) ich mir nicht vorstellen kann, eine ordentliche experimentelle Arbeit neben dem normalen Studienaufwand über die Bühne zu bekommen. Dann lieber 1 Semester aussetzen und hinterher evtl noch schreiben, aber nicht ewig damit rumquälen (so war mein Gedanke ;-) )

fusselviech
08.02.2008, 07:08
@ Muriel: "vorgeben" war das Zauberwort ;)

test
08.02.2008, 09:23
Ich brauche ein Urlaubssemester, weil
a) es so wie ich es bislang mitbekommen habe von vielen für eine experimentelle Arbeit verlangt wird
b) ich mir nicht vorstellen kann, eine ordentliche experimentelle Arbeit neben dem normalen Studienaufwand über die Bühne zu bekommen. Dann lieber 1 Semester aussetzen und hinterher evtl noch schreiben, aber nicht ewig damit rumquälen (so war mein Gedanke ;-) )

Ich habe noch nie gehört, dass jemand ein Urlaubssemester für eine Dr.Arbeit will.
Warum machst du das ganze nicht in einem FREIsemester, so hat das jeder gemacht, den ich kenne, der ein Semester dafür aussetzen wollte. Sprich du belegst einfach keine Kurse und kümmerst dich nur ums Labor. Um die Studiengebühren zu sparen lohnt sich ein Urlaubssemester in aller Regel auch nicht, da du dann die ganzen studentischen Vergünstigungen meines Wissens verlierst.

jellyfish
08.02.2008, 12:35
Um die Studiengebühren zu sparen lohnt sich ein Urlaubssemester in aller Regel auch nicht, da du dann die ganzen studentischen Vergünstigungen meines Wissens verlierst.


Das ist Quatsch. Es kommt halt ganz darauf an, ob du den Sozialbeitrag zahlst oder nicht. Wenn ja, kannst du ganz normal alle Vergünstigungen wie Mensaessen und Semesterticket nutzen :-)

fusselviech
10.02.2008, 19:19
Also ich will halt keine 500€ für nix zahlen! Denn soweit ich weiß, zahlt man im Urlaubssemester nur diesen Sozial-/Administrationsbeitrag (wie auch immer), ist aber trotzdem Student mit sämtlichen Ermäßigungen. Sollte ich mir irren, korrigiert mich bitte.