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Nils.
22.01.2009, 16:56
Hallo!

Ich kam durch ein Gespräch darauf, dass es ja möglich ist einen doppelten Facharzt zu machen, sprich für Orthopädie und Unfallchirurgie.
Nun habe ich gehört, dass aber eher fremde Kombinationen wie Viszeral- und Unfallchirurgie nicht mehr gemacht werden dürfen. Stimmt das?

Würden bei dem zweiten Facharzt (chirurgische Disziplin) Jahre angerechnet, wenn man vorher seinen Facharzt in einer anderen chirurgischen Disziplin gemacht hat?


Vielen Dank!

Lava
22.01.2009, 17:42
In welchem Bundesland möchtest du die FA Ausbildung machen? Lies dir dort mal die WBO durch!

Ortho/Unfall ist inzwischen EIN Facharzt. Und wenn du Unfall und Visceral machen möchtest, bietet sich doch Allgemeinchirurgie an :-nix

WBO Baden-Württemberg (http://www.aerztekammer-bw.de/30/10/wbo2008.pdf)

Nils.
22.01.2009, 18:01
Ich mache noch keinen Facharzt, da fehlt mir noch über ein Jahrzehnt. :-))
Wäre aber nach meinem momentanen Wohnort NRW. Das mit dem kombinierten Orthopädie- und Unfallchirurgie-Facharzt habe ich vergessen, da erinnere ich mich dran.

Ich frage eigentlich nur, weil es in dem Krankenhaus, wo ich eine Ausbildung mache, einen Arzt gibt, der sowohl allgemein-, viszeral- und unfallchirurgische Operationen durchführt und mir gesagt wurde, dass die Weiterbildung zu dieser Kombination nicht mehr möglich oder erlaubt sei.

Wären dann auch so "gewagte" Kombinationen wie Gynäkologie und Unfallchirurgie erlaubt? Dazu konnte ich bis jetzt nichts finden.

Lava
22.01.2009, 18:11
Es ist in der Tat nicht mehr möglich wie früher beliebige Fachärzte miteinander zu kombinieren. Bei machen geht das aber wohl noch, was aber von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Die Frage ist auch, was dir das bringt. Im Krankenhaus wird man in der Regel nur in einer Disziplin tätig sein...

Felix@112
23.01.2009, 10:44
Ich mache noch keinen Facharzt, da fehlt mir noch über ein Jahrzehnt. :-))


Dann warte doch ein Jahrzent und stell dann komische Fragen.....
Diese Kinderspielereien hier nerven momentan ein bisschen.

Coxy-Baby
23.01.2009, 11:18
Wären dann auch so "gewagte" Kombinationen wie Gynäkologie und Unfallchirurgie erlaubt?

Selbst wenn es möglich wäre wozu? Oder möchtest du
Unfallpatienten mit gynäkologischem Hintergrund
ganzheitlich operieren(ala "Ja ich bin eine Konifere auf
diesem Gebiet")??
Auch wenn es schon gesagt wurde, da du ja noch 10 Jahre Zeit hast, heißt es ja das du noch nicht einmal angefangen
hast zu studieren. Bis du also fertig bist kann sich ja schon
wieder alles geändert haben.
Ich schau mich doch jetzt auch noch nicht nach nem Platz
im Altersheim um, welches ich jetzt schön finde, oder grase die Stadt ab nach einem optimalen Platz für meine
Praxis............
Also immer schön langsam Kinners

Logo
23.01.2009, 11:18
Dann warte doch ein Jahrzent und stell dann komische Fragen.....
Diese Kinderspielereien hier nerven momentan ein bisschen.

Ruhig Brauner - er hat doch Antwort auf seine Fragen gekriegt.
Wenn man höflich fragt, verdient man auch eine Antwort!
Egal wie alt man ist.

Gruß LOGO

Lava
23.01.2009, 11:32
Das möchte ich meinen. Ich hab mir diesmal sogar Mühe gegeben, nett zu sein. :-))

MediHH
23.01.2009, 12:43
Naja manche Kombies machen schon irgendwie Sinn.
Nephro + Rheuma zum Bleispiel. Oder Onko + Pumlo/Gastro.
Das sind zwar nur verschiedene Spielarten der Inneren, aber ich weiß gar nicht ob man davon mehrer machen kann.

Nils.
23.01.2009, 17:08
Dann warte doch ein Jahrzent und stell dann komische Fragen.....
Diese Kinderspielereien hier nerven momentan ein bisschen.


Es geht doch gar nicht darum, ob, wann, wie und in welchen Gebiet ich meinen Facharzt mache, sondern einzig und allein um die Frage, ob der doppelte Facharzt möglich ist.

Und dass ich so eine Frage nicht bei den Studienanfängern, sondern bei den Leuten stelle, die sich da wohl eher mit beschäftigen, ist für mich eigentlich logisch.

Nefeli
14.04.2009, 21:39
Meiner Meinung nach verdient jede Frage-sofern nicht ironisch gemeint-eine Antwort. Die heutige Ärzte waren auch einmal Studienanfänger...
obwohl viele dies schon vergessen haben:-D
So viel ich weiß darf man nicht mehr 2 Facharztbezeichnungen führen!
Ich kenne so manche, Ältere, die sich für eine entscheiden müssten..bzw ich glaube es ist sogar die zuletzt erworbene.

Auf jeden Fall darfst du nur in der zuletzt erworbene Facharztweiterbildung praktisch tätig sein.

Jana T80
15.04.2009, 17:03
Frage, ob der doppelte Facharzt möglich ist.

Ja, das ist möglich. Viele Kollegen merken nach Jahren, dass die einst gewählte Fachrichtung nicht das Gelbe vom Ei ist und wechseln. Bei uns im Haus gibt es einige Kollegen, die doppelte FA haben und manche Kombination scheint sich durchaus zu lohnen (Chirurgie + Gyn oder + Uro). Was man sehr häufig hat, sind Strahlenmediziner und konventionelle Radiologen - beides FA-Ausbildungen.

Jana T80
15.04.2009, 17:05
Auf jeden Fall darfst du nur in der zuletzt erworbene Facharztweiterbildung praktisch tätig sein.

Falsch. Aus unserem Team ist gerade ein Kollege ausgeschieden, der Internist + Allgemeinchirurg ist und sich nun nach bestandener Prüfung zum Allgemeinmediziner mit seiner Frau niedergelassen hat. Er darf auch chirurgische Patienten abrechnen und behandelt sozusagen alles, was in seine Praxis kommt. Sehr lukrativ übrigens.

Evil
15.04.2009, 18:15
Meiner Meinung nach verdient jede Frage-sofern nicht ironisch gemeint-eine Antwort. Die heutige Ärzte waren auch einmal Studienanfänger...
obwohl viele dies schon vergessen haben:-D
So viel ich weiß darf man nicht mehr 2 Facharztbezeichnungen führen!
Ich kenne so manche, Ältere, die sich für eine entscheiden müssten..bzw ich glaube es ist sogar die zuletzt erworbene.

Auf jeden Fall darfst du nur in der zuletzt erworbene Facharztweiterbildung praktisch tätig sein.
Bis er/sie fertig ist, wird das wahrscheinlich schon wieder ganz anders ausschauen. Insofern ist tatsächlich nicht die Frage unsinnig, sondern der Zeitpunkt ;-)

Nefeli
15.04.2009, 20:48
Falsch. Aus unserem Team ist gerade ein Kollege ausgeschieden, der Internist + Allgemeinchirurg ist und sich nun nach bestandener Prüfung zum Allgemeinmediziner mit seiner Frau niedergelassen hat. Er darf auch chirurgische Patienten abrechnen und behandelt sozusagen alles, was in seine Praxis kommt. Sehr lukrativ übrigens.

ja genau er ist jetzt Allgemeinmediziner somit darf er prä-oder postoperat. Untersuchungen im Rahmen der Allgemeinmedizin durchführen.
Geht er jedoch in den OP-Saal rein und operiert den Pat. A den er 3 Tagen zuvor in seine allgemeinmed. Praxis behandelt hat, dann steht er kurz danach vors Gericht

Fazit?
natürlich darfst du so viele Fachärzteweiterb. haben wie du willst aber ausüben darfs du nur die zuletzt erworbene.
Im Übrigen dein Kollege hat den letzten Zug noch erwischt...zur Allgemeinmedizin.
Soviel ich weiß muss man jetzt ganz normal Allgemeinmedizin als Facharzt machen. Dazu kann man sich aus Innere und Chirurgie Zeit anrechnen lassen. So kommen wir zu deinem Kollegen zurück.

Die Frage lautete jedoch: doppelter Facharzt ja oder nein?
ja ...sogar dreifacher oder vierfacher ist möglich...
letztendlich jedoch
nein denn nur die zu letzt erworbene darfst du ausüben

lala
15.04.2009, 20:56
Die Frage lautete jedoch: doppelter Facharzt ja oder nein?
ja ...sogar dreifacher oder vierfacher ist möglich...
letztendlich jedoch
nein denn nur die zu letzt erworbene darfst du ausüben

Na das stimmt wohl nicht so ganz...ich kann (demnächst) gleichzeitig sowohl neurologisch als auch psychiatrisch tätig sein ;-)

Und nicht der zuletzt erworbene FA "zählt", sondern evt. der, für den man sich dann an einer Klinik/Abteilung bewirbt bzw. das Fachgebiet wo man die KV-Zulassung bekommt....privatliquidieren kannst du ja ohnehin trotzdem alles was du willst....

Jana T80
15.04.2009, 23:55
Und nicht der zuletzt erworbene FA "zählt", sondern evt. der, für den man sich dann an einer Klinik/Abteilung bewirbt bzw. das Fachgebiet wo man die KV-Zulassung bekommt....privatliquidieren kannst du ja ohnehin trotzdem alles was du willst...

Und genau hier liegt der Hund begraben. Mein Ex-Kollege hat Belegbetten bei uns im Haus und macht kleinere chirurgische Eingriffe. Der Staatsanwalt stand hier, soviel ich weiß noch nicht. Für die Behauptung, man könne nur den letzten FA ausüben, hätte ich demnach gern eine rechtliche Grundlage. Quelle?

Nefeli
16.04.2009, 08:35
ich bin kein Jura experte
so wurde uns das im Allgeneinmed.seminar ausführlich erklärt

aber dann würde dies ja heissen das man sowohl z.B. Herzchirurgie als auch Allgemeinchir. als Facharzt gleichzeitig möglich sind

Darf man dann z.B. dann auch beides ausüben?

lala
16.04.2009, 08:36
Na die gibt es eben nicht! Vielleicht sollte Nefeli sich da nochmal umhören...
Wenn dein Ex-Kollege als "Chrirurg" da einen Vertrag mit dem Krankenhaus hat (und somit in dieser Funktion angestellt ist bzw. selbst liquidieren darf vermutlich) und die entsprechende FA-Anerkennung als solcher, dann kann er das machen - auch wenn er "hauptberuflich" vlt in eigener Praxis Allgemeinmedizin macht (weil der den FA auch hat und hier die KV-Zulassung). Und wenn er abends noch freischaffend Privatpatienten als Dermatologe behandeln würde, könnte er das auch....!
Was Nefeli vlt meint: du kannst nicht alle FA-Bezeichnungen so auf dein Praxisschild machen und in der Praxis so ohneweiteres ausüben...es sei denn, du hast für alle Fachrichtungen jeweils einen Sitz der KV (oder eben nur Privatpatienten)?
LG,
lala

Nefeli
16.04.2009, 08:57
Was Nefeli vlt meint: du kannst nicht alle FA-Bezeichnungen so auf dein Praxisschild machen und in der Praxis so ohneweiteres ausüben...es sei denn, du hast für alle Fachrichtungen jeweils einen Sitz der KV (oder eben nur Privatpatienten)?
LG,
lala

ja genau das habe ich eben gemeint
aber ich hatte das auch irgendwie falsch verstanden und dachte dies ist überall so, aber das wäre dann nur in der eigene Praxis der Fall, also bei niedergelassenen.
Das würde dann heißen je nach Vertrag mit dem KH kann man evtl beide FÄ ausüben, bzw eine im KH und eine in der eigene Praxis...
.....
ist ein wenig kompliziert...:-nix
hast du vielleicht ein Link wo ich das nochmal in Ruhe nachlesen könnte?