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imanuel
22.01.2009, 21:24
Liebe Kollegen.
Wie ich leidvoll erfahren muss ist es möglich, dass ein Akutkrankenhaus (bzw. der Chef, seit 3 1/2 Jahren im Haus)
keine Weiterbildungsermächtigung für den chirurgischen common trunc hat. Hier anscheinend nur 1 Jahr Allgemeinchirurgie.
Jahrelang haben meine Kollegen und ich uns mit leeren Versprechungen verblenden lassen,
dass der Antrag läuft, und wir problemlos alles anerkannt kriegen usw.
Bis wir mal bei der BLÄK nachgefragt haben, und zu hören bekamen,
dass gar kein Antrag vorliegt. :-winky
Damit hätte niemand gerechnet,
zumal die internistischen Kollegen bei uns die volle Weiterbildung haben.
Böses erwachen - und reihenweise Kündigungen bei uns.
Na toll. Jetzt stellt sich die Frage, ob irgendwie Hoffnung besteht,
dass wir wenigstens teilweise - rückwirkend- Weiterbildungszeit anerkannt bekommen.
zB wenn irgendwann doch mal dieser Antrag durch sein sollte und ich dann längst nicht mehr dort arbeite.
Hat jemand Erfahrung damit?
Kann man versuchen sich von der Ärztekammer Weiterbildungszeit anerkennen zu lassen, ohne dass der Chef die Ermächtigung hat?
Die Klinik müsste die Anforderungen vom Spektrum und den vorhandenen Abteilungen her ohne weiteres erfüllen.
Klar, wir sind ja selber schuld, hätten nicht so gutgläubig sein dürfen...
Für tipps bin ich dankbar.
Und lasst euch nicht reinlegen!
mfg

MediHH
22.01.2009, 22:03
Würd meinen Arbeitsvertrag durchsehen. Wenn irgendwo nachweisbar steht, dass du Weitergebildet wirst kannst du einen Schadensersatz geltend machen.

imanuel
23.01.2009, 08:19
Ja. Steht explizit drin "Assistenzarzt zur Weiterbildung".

Raphefrau
23.01.2009, 08:23
Schliesst euch mit allen Kollegen zusammen und macht 2 Termine: Einen beim Präsident der für euch zuständigen Ärztekammer und einen bei einem Anwalt.

greenlander
23.01.2009, 12:11
Im DÄ gab´s vor kurzem diesen Artikel:
Rechtsfragen in der Weiterbildung: Drum prüfe, wer sich bindet
Dtsch Arztebl 2008; 105(49): A-2671

http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/artikel.asp?src=suche&id=62619

Sieht aber nicht gut aus. Meine Empfehlung: weiterziehen.

Gruß.

Jub
27.02.2009, 14:31
vielleicht könnt ihr euch mal mit den Internisten kurzschließen... ein Teil der Tätigkeiten wie z.B. Coloskopien, Gastroskopien, Proktoskopien u. Rektoskopien wird ja von Internisten und Chirurgen durchgeführt, so dass ihr euch vielleicht statt einem Jahr Chirurgie dann vielleicht 1 1/2 Jahre über die zusätzliche Weiterbildungsberechtigung der Inneren anrechnen lassen könnt würde ich mal bei der LAEK nachfragen ob das geht

John Silver
27.02.2009, 18:35
Endoskopien kann man sich schon anrechnen lassen - eine Rotation in die Innere ist aber normalerweise erst nach dem Common Trunk anrechenbar.