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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärztliches Versorgungswerk



Lava
30.01.2009, 16:17
Mal eine Frahe zum ärztlichen Versorgungswerk... bisher war ich da nicht angemeldet, muss das jetzt mit Berufsstart aber natürlich tun. Ich finde aber auf der Homepage des hessischen Versorgungswerkes kein Formular, mit dem man sich da anmelden könnte! :-nix Passiert das automatisch mit der Anmeldung bei der Landesärztekammer? Ich krieg langsam Panik, dass die mich am Montag nicht meinen Vertrag unterschreiben lassen, wenn ich nicht sämtliche Formulare vorlegen kann :-oopss

Moorhühnchen
30.01.2009, 18:22
Soweit ich weiß, hat sich meine PJ-Kollegin und zukünftige Arbeitskollegin noch gar nicht angemeldet - man hat ja glaube ich 3 Monate Zeit dafür (bin mir nicht sicher).
Die Frau aus der Verwaltung sagte zu mir, die LÄK würde mir die Unterlagen zuschicken, wenn ich mich dort anmelde. Hab das Zeug letzte Woche losgeschickt, aber bis jetzt noch nix bekommen. Sobald ich was weiß, sag ich Bescheid! :-)

Rumpelstilzchen
30.01.2009, 18:33
das beste ist sich die unterlagen herunterzuladen und auszudrucken oder sie beim versorgungswerk anzufordern. nicht die befreiung von der gesetzlichen rentenversicherung vergessen! erhält man auch auf antrag von denen.

ich hab alles erledigt und auch diesen wunderbaren usb-stick von der aerztekammer bekommen.

zum versorgungswer geht es hier lang (http://www.versorgungswerk-laekh.de/)

Lava
30.01.2009, 20:32
Die Homepage kenn ich wohl aber ich finde da einfach kein Anmeldeformular :-nix

Hellequin
31.01.2009, 08:15
Die Homepage kenn ich wohl aber ich finde da einfach kein Anmeldeformular :-nix
Schick ihnen doch einfach ne Mail.

trina1081
01.02.2009, 08:06
In NRW bekommt man die Anmeldung fürs Versorungswerk automatisch, wenn man sich bei LÄK angemeldet hat, zugeschickt.
Und für die Anmeldung bei der LÄK hat man ja einen Monat nach Approbation Zeit

Feuerblick
01.02.2009, 10:42
Ich hatte denen ne Mail geschickt und gebeten, mir die notwendigen Unterlagen zuzuschicken. Klappt eigentlich bei allen Ärztekammern gut (ich hab ja schon drei getestet ;-) ).

McBeal
01.02.2009, 10:57
In NRW bekommt man die Anmeldung fürs Versorungswerk automatisch, wenn man sich bei LÄK angemeldet hat, zugeschickt.

War bei mir nicht so. Ich habe sie mir im Internet ausgedruckt und dann losgeschickt.
Habe aber auch eine Frage zur Ärzteversorgung: auf meiner Gehaltsabrechnung taucht das Versorgungswerk nicht auf. Abzüge gibts nur als Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und AN-Beiträge zu KV, RV (habe jetzt die Befreiung), PV und AV. Wird die Ärzteversorgung dann wohl noch den Beitrag aus Januar einfordern? Ist das genausoviel wie zur RV?

LG,
Ally

Moorhühnchen
01.02.2009, 11:43
In NRW bekommt man die Anmeldung fürs Versorungswerk automatisch, wenn man sich bei LÄK angemeldet hat, zugeschickt.
Und für die Anmeldung bei der LÄK hat man ja einen Monat nach Approbation ZeitAlso ich meine, ich hätte hier einen Infozettel gehabt, wo draufstand, man könne sich bis zu einem Monat nach ARBEITSBEGINN anmelden!
Ein Monat nach Approbation wäre ja bei mir schon längst vorbei... :-nix

Hab's grad wiedergefunden:

Meldepflichten: Mit der Aufnahme der Tätigkeit als Arzt/Ärztin werden Sie durch Gesetz Pflichtmitglied der LÄK. Innerhalb eines Monats nach AUFNAHME DER TÄTIGKEIT in Hessen müssen Sie sich bei der für den Tätigkeitsort zuständigen Bezirksärztekammer anmelden.

Feuerblick
01.02.2009, 14:03
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich, Hühnchen. Die Hessen wollen nur, dass sich die Berufstätigen anmelden, andere Bundesländer wollen JEDEN approbierten Arzt in ihren Akten haben. :-?

Lava
01.02.2009, 15:42
Ich meine, in BW musste man sich auch erst bei Berufsstart anmelden. Deswegen hab ich es ja bisher nicht getan! Ein Glück, dass das in Hessen auch so zu sein scheint. Das ist wieder typisch für mich, dass ich auf solche Kleinigkeiten nicht achte und dann Blut und Wasser schwitze.

Feuerblick
01.02.2009, 15:55
:-top Ich hatte auch nicht drauf geachtet damals. Dann zog ich ins Gebiet der LÄK Niedersachsen und las in den Statuten, dass man dort direkt nach Appro sich melden muss. Daraufhin hab ich hektisch bei den Hessen nachgelesen und konnte aufatmen :-):-):-blush

McBeal
01.02.2009, 15:56
Ich denke, dass diese Frage neben der Anmeldezeit etc. untergegangen ist.


Habe aber auch eine Frage zur Ärzteversorgung: auf meiner Gehaltsabrechnung taucht das Versorgungswerk nicht auf. Abzüge gibts nur als Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und AN-Beiträge zu KV, RV (habe jetzt die Befreiung), PV und AV. Wird die Ärzteversorgung dann wohl noch den Beitrag aus Januar einfordern? Ist das genausoviel wie zur RV?
Hat jemand eine Antwort darauf? Wäre klasse! :-)

LG,
Ally

Moorhühnchen
09.02.2009, 18:57
Hab leider keine Antwort auf Deine Frage.

Allerdings habe ich heute die Unterlagen vom Versorgungswerk per Post erhalten - OHNE sie irgendwo angefordert zu haben. Ging bei mir wohl über die Anmeldung bei der LÄK.
Nun muß ich mir diese ganzen Formulare erstmal durchlesen........ :-music

Lava
10.02.2009, 17:20
Ja, hab sie letzte Woche auch bekommen :-top

Ich muss nur rausfinden, ob ich Mitglied der BfA bin/war :-nix Ich meine, ich hab noch nie in meinem Leben einen Sozialversicherungsausweis besessen. Ich vermute, den hat meine Ma vielleicht vor 10 Jahren mal an sich gerissen... aber ich müsste ja dort Mitglied gewesen sein, wenn ich ne Sozialversicherungsnummer habe, oder?

Moorhühnchen
10.02.2009, 17:58
Ich muss nur rausfinden, ob ich Mitglied der BfA bin/war :-nix Ich meine, ich hab noch nie in meinem Leben einen Sozialversicherungsausweis besessen. Ich vermute, den hat meine Ma vielleicht vor 10 Jahren mal an sich gerissen... aber ich müsste ja dort Mitglied gewesen sein, wenn ich ne Sozialversicherungsnummer habe, oder?
Den solltest Du haben... ist ein ca. 5x15 cm langer bräunlicher Papierstreifen.
Wie gut, daß mein Paps sowas jahrelang für mich abgeheftet hat, wenn es länger als 3 Wochen in irgendner Ecke rumlag.... ;-)
Bin erstaunt, daß ich nun offenbar alle Unterlagen komplett habe.

Feuerblick
10.02.2009, 18:08
Wenn du eine Sozialversicherungsnummer hast, dann haste auch einen Ausweis und bist BfA-Mitglied. Da kommt der arbeitende Mensch normalerweise nicht drumherum, es sei denn, er lässt sich befreien davon :-wow

Lava
10.02.2009, 18:40
Wahrscheinlich hat meine Mutter das Ding für mich so sicher aufbewahrt, dass sie es selber nicht mehr findet :-wow

Moorhühnchen
10.02.2009, 21:33
Die Frage mal andersherum gestellt: ich hab jetzt zwar die Unterlagen vom Versorgungswerk, aber noch nix von der LÄK. Auch noch keinen Arztausweis...

Da kommt doch noch was, oder? ;-)

Ui, hab grad beim Ausfüllen des Erhebungsbogens für das Versorgungswerk folgenden Passus gefunden:
Dieser Erhebungsbogen ist innerhalb von 2 Wochen nach Beginn der Berufstätigkeit vollständig ausgefüllt an das Versorgungswerk zurückzusenden! :-nix

Das paßt doch gar nicht mit den ganzen anderen Fristen zusammen, von denen ich bisher gehört habe. Im Merkblatt wird übrigens nochmals die 3-Monatsfrist erwähnt.

Und nochwas: wenn ich das richtig verstehe, kann man sich den Arbeitnehmeranteil des Beitrags an die Deutsche Rentenversicherung rückerstatten lassen - AUF ANTRAG - wenn man weniger als 60 Kalendermonate eingezahlt hat. Ich frag mich grad, ob ich denn schon jemals was eingezahlt hab?? :-music Wieso weiß ich sowas nicht?