PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mathe? Durschnittsnote?



dpkgregor
02.02.2009, 21:33
Hi Leute!
Ich muss mich wieder fur eure Antworte bedanken, ich habe aber neue Fragen :D

http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=49046
In diesem Thema könnt ihr mehr über mich lesen - also kurz und gut; ich bin Ausländer aus Slowenien, den Deutschen Bewerbern gleichgestellt beim ZVS Verfahren.
Und in allen Unis die ich ausgewählt habe (München, Erlangen, Bonn), ist die Zulassungsbedingung eine bestimmte Abidurschittsnote.

Erstens, Erklärung:
bei dem Abi in meinem Land muss man im Gymnasium 5 Fächer beim Abi haben; ich habe Englisch, Slowenisch, Mathe, Chemie und Deutsch ausgewählt.

Von diesen 5 Fächern muss man zwei auf dem sogenannten höherem Niveau machen - das bedeutet, dass die Abiteste dieser zwei Fächer schwerer sind, aber auch mehr Pünkte zu der gesamten Punktzahl bringen, die nachdem in eine Deutsche Durschnittsnote umgerechnet wird.

---
Ich möchte nämlich Englisch und Deutsch als HN Fächer nehmen, da ich bestimmt mehr Pünkte als beim Mathe bekommen werde (sprachen sind einfach leichter) und dadurch ein besseres Abinotendurchschnitt. Dann würde in meinem Diplom stehen, dass ich Mathe auf der Grundstufe gemacht habe, und nicht in der höheren Stufe.

Das siehe so aus:
Mathe BN: 5
Deutsch HN: 8 P
Englisch HN: 8 P
Chemie: 5
Slowenisch: 5 P
(Slo und Ch. haben nur eine Stufe)

Alles zusammen; Abinote.

Meine Fragen;

Wie wichtig ist dieses Matheniveau für die Leute aus der Uni? Ich denke, sie werden nur den ND schauen, wie es auf der ZVS-Seite steht, also ist es egal ob ich als zweites HN Fach Mathe oder Englisch nehme?
(In Slowenien ist bei Medizin Mathe 40%, deswegen könnte ich sogar mit allen Pünkte in allen Abifächern, mit Mathe auf dem Basisniveau, hier nicht Medizin studieren)

//sry ich weiss dass meine Grammatik nicht sehr gut ist

madniki
02.02.2009, 21:43
also, wenn du unis auswählst, die nur nach durchschnittsnote gehen, dann ist die wertigkeit der einzelnen fächer völlig egal, es zählt nur der durchschnitt.
allerdings war es bei meiner zvs-bewerbung (österreicherin, ebenfalls den deutschen gleichgestellt) so, dass nicht nur die eigentliche abinote gezählt hat, sondern auch das abschlusszeugnis der letzten klasse. und da sind ja mehrere noten, nicht nur 5. man hat bei mir die einzelnen noten des abschlusszeugnisses hergenommen und die noten der fächer, in denen ich zum abi angetreten bin, mit den noten des abi ersetzt und daraus den durchschnitt gebildet. es gibt übrigens eine zeugnisanerkennungsstelle in bayern, da kannst du mal anfragen, wie dein slowenisches zeugnis umgerechnet wird. aus manchen ländern muss man die zeugnisse dort anerkennen lassen. ich habe das allerdings nicht gemacht. bei österreichischen zeugnissen reicht es, wenn man das abizeugnis und das abschlusszeugnis bei der zvs vorlegt.
lg niki

dpkgregor
03.02.2009, 21:26
auch das Abschlusszeugnis der letzten Klasse? Bei welcher Uni war (ist) das?

die z.an.-Stelle anzurufen ist eine Gute Idee, vielen dank :)

madniki
04.02.2009, 13:45
ich glaube das gilt für alle unis, die nach noten gehen, weil du dich ja bei der zvs bewerben musst und die verlangen die zeugnisse.

dpkgregor
04.02.2009, 16:22
ich glaube das gilt für alle unis, die nach noten gehen, weil du dich ja bei der zvs bewerben musst und die verlangen die zeugnisse.
Ja aber obwohl die ZVS die Abschlusszeugnisskopien haben möchte, ist der Auswahlkriterium die Abinote und nicht die noten bei Fächern in einzelnen Jahrgänge.

vlsime
04.02.2009, 17:45
Hallo!


Ja aber obwohl die ZVS die Abschlusszeugnisskopien haben möchte, ist der Auswahlkriterium die Abinote und nicht die noten bei Fächern in einzelnen Jahrgänge.

Die Abiturnote setzt sich in Deutschland aber in der Regel zusammen aus einer Kombination der Abiturprüfungsnoten sowie der regulären Noten der beiden letzten Schuljahre. Die Details sind von Bundesland zu Bundesland etwas unterschiedlich.

Grüße!

dpkgregor
04.02.2009, 17:57
Ich dachte die ZVS hat bundesweit (außer NRW) dieselbe Regeln?

Keenacat
04.02.2009, 20:19
ja, hat sie. aber vlsime hat trotzdem recht. die zvs guckt auf die abi-gesamtnote, die steht immer unten auf dem zeugnis. ihre berechnung unterscheidet sich aber von bl zu bl etwas und beinhaltet sowohl die ergebnisse der abiprüfungen selbst als auch noten aus der oberstufe (in hamburg zb. können dazu noten aus allen vier halbjahren herangezogen werden).

dpkgregor
04.02.2009, 21:17
ja, hat sie. aber vlsime hat trotzdem recht. die zvs guckt auf die abi-gesamtnote, die steht immer unten auf dem zeugnis. ihre berechnung unterscheidet sich aber von bl zu bl etwas und beinhaltet sowohl die ergebnisse der abiprüfungen selbst als auch noten aus der oberstufe (in hamburg zb. können dazu noten aus allen vier halbjahren herangezogen werden).
Mhm. Also Deutsche Abinoten werden vom Bundesland vor dem Hochschuleintritt berechnet.
Meiner Logik wird es dann so sein, dass ich meine Abinote im slowenischen Regelrahmen berechnet bekomme, dann aber muss die Kopie (in Slowenien) gegläubigt werden und die ZVS wird wahrscheinlisch dann die schon berechnete Abinote in eine Deutsche Note verwandeln ._.. Oder? ^^

('tschuldingung dass ich so viele Fragen stelle)

madniki
04.02.2009, 21:53
wie gesagt, bei österreichischen zeugnissen, werden die jahresnoten in der abschlussklasse durch die abinoten der fächer ersetzt und daraus ein neuer durchschnitt errechnet. das macht die zvs, die fragt nicht, was beim österreichischen abi alleine als durchschnitt herausgekommen wäre.
ich nehme an, das macht sie bei allen zeugnissen aller eu-bürger so. aber wir können hier nur vermuten, definitiv weißt du es erst, wenn du deine zeugnisse eingereicht hast oder bei der zeugnisanerkennungsstelle nachgefragt hast.
ich habe meine "deutsche" DN erst erfahren, nachdem die zvs meinen antrag bearbeitet hatte und ich mal telefonisch dort nachgefragt hatte.

madniki
04.02.2009, 22:02
Die meisten Ausländer sind Bildungsinländer!
Zulassungsrechtlich den Deutschen gleichgestellt sind:

* Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union.
* Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen Union angehören; das sind Island, Liechtenstein und Norwegen.
* Bildungsinländer, d. h. jene Ausländer und Staatenlose, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben. (Als Bildungsinländer werden auch jene Ausländer und Staatenlose behandelt, die ihre Studienberechtigung für den nunmehr gewünschten Studiengang erst durch ein Erststudium in Deutschland erworben haben - sie bewerben sich also bei der ZVS als Zweitstudienbewerber; vgl. Abschnitt "Zweitstudium".)
* In der Bundesrepublik Deutschland wohnende andere Familienangehörige im Sinne des Art. 10 der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 von Staatsangehörigen eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union oder von Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, sofern diese Staatsangehörigen in der Bundesrepublik Deutschland beschäftigt sind.

Für ausländische EU-Bürger sowie die hier genannten EWR-Staatsangehörigen mit einer nicht in Deutschland erworbenen Hochschulzugangsberechtigung berechnet die ZVS die Gesamtnote, sofern sie nicht bereits vom zuständigen Ministerium (Bereich Kultus oder Zeugnisanerkennungsstelle) festgelegt worden ist.

Einzelnoten der Studienberechtigung

Einige Hochschulen gewichten in der 60-Prozent-Quote neben der Durchschnittsnote auch Einzelnoten des Zeugnisses. Da sich unter den von Ihnen gewählten Hochschulen mindestens eine befindet, die diese Einzelangaben von der ZVS erfassen lässt, müssen Sie die entsprechenden Angaben in die Formularfelder eintragen.

Immer dann, wenn eine Hochschule Einzelkriterien bei ihrer Auswahlentscheidung berücksichtigen will, werden die Daten für die Fächer Deutsch, Englisch, Mathematik, Physik, Chemie, Biologie, Altgriechisch und Latein abgefragt. Sie müssen Angaben über Ihre Leistungen während der zwei letzten Schuljahre und in der Abschlussprüfung machen.

Dabei wird je nach den Regeln der einzelnen Bundesländer unterschieden, ob Sie den Kurs als Grundkurs, Leistungskurs, Neigungs- oder Profilfach belegt haben oder ob der Kurs zweifach gewertet wurde. Alle übrigen Fächer (z.B. Kernfächer, Wahlpflichtfächer etc.) sind als Grundkurse anzugeben.
Wenn Sie keine Angaben zu den Einzelnoten machen können, weil Ihr Zeugnis diese Angaben nicht enthält (z.B. bei ausländischen Studienberechtigungen) oder Angaben nicht vollständig enthält (z.B. bei Waldorfschulen oder Berufsoberschulen) markieren Sie bitte das Feld "Ich kann keine Angaben zu Einzelfächern machen".
Damit die ZVS für diese Fälle entsprechende Einzelnoten feststellen kann, fügen Sie bitte Unterlagen bei, die Auskunft über die schulischen Leistungen der zwei letzten Jahre und die Abschlussprüfung geben. Alle Belege, die nicht als Original mitgeschickt werden, fügen Sie bitte als amtlich beglaubigte Kopie dem Antrag bei.

Wurde ein Kurs in der Abiturabschlussprüfung sowohl schriftlich als auch mündlich geprüft und sind diese Leistungen nicht zu einer Gesamtpunktzahl zusammengefasst, sondern einzeln im Zeugnis aufgeführt, tragen Sie bitte die Einzelnoten in der entsprechenden Rubrik ein.

Für "Neu-Abiturienten" ist es empfehlenswert sich erst zu bewerben, wenn auch das Abiturzeugnis vorliegt, da erst zu diesem Zeitpunkt die Noten der Abiturprüfungen feststehen und Sie diese in der Tabelle eintragen können.

Bitte beachten Sie Folgendes beim Eintragen Ihrer Noten: Sollte Ihr Abiturzeugnis in den einzelnen Fächern nur ganze Noten von 1 bis 6 und keine Punktwerte enthalten, so rechnen Sie bitte Ihre Noten mit Hilfe der folgenden Tabelle in Punkte um:
Note 1 2 3 4 5 6
Punkte 14 11 8 5 2 0

Welche Einzelnoten von der/den von Ihnen gewählten Hochschule(n) besonders gewichtet werden, können Sie der Übersicht unter dem Menüpunkt Studiengänge entnehmen. Wenn Sie es noch nicht getan haben, können Sie am Schluss der Antragsbearbeitung unter dem Punkt "Zusammenfassung" noch einmal die Einzelheiten des Hochschulauswahlverfahrens nachlesen.

so, das ist zwar ziemlich lang geworden, aber ich glaube, es erklärt einiges.