Grummelchen
05.02.2009, 18:49
Hallo zusammen!
Ich habe 2007 bei meiner Arbeitsstelle angefangen. Damals durfte man vom 8.30-19 Uhr stempeln. Nach ein paar Monaten bin ich zu meinem Chef gegangen und habe gebeten, die Zeiten nach vorne zu verlängern. Er gab sein OK, dass wir Ärzte von 7.00-19.00 Uhr stempeln dürfen, hat zugleich eine Dienstanweisung an die Verwaltung geschrieben, dass diese das Programm umändern.
Bereits seit langer Zeit hatte ich das Gefühl, dass es nicht stimmt... Nun gut, aber der Chef hatte es ja so weitergegeben und da ich immer zwischen 8 und 8.30 kam, hatte ich nie so den Überblick.
Heute rief die Chefarztsekretärin an und meinte, dass sie festgestellt habe, dass mein Zeitkonto nicht umgeändert worden sei (obwohl ICH ja den Antrag gestellt habe). Die Frau der Verwaltung könne dieses nur ab Februar umstellen, alles, was zuvor war, ginge nicht mehr. (Wahrscheinlich zu anstrengend, da die Leute der Verwaltung extrem langsam und genervt sind).
Nun gut, die Chefarztsekretärin wollte dies nun vorerst mit dem Chef klären.
Meine Frage nur: hab ich den rechtlichen Anspruch, dass mir das noch gut geschrieben wird?
Viele werden sich nun denken, mensch, wie kann man sowas nicht merken. Aber unsere Stempeluhren sind kompliziert, d.h. Tage, an denen man krank ist bzw. Fortbildung oder Nachtdienst hat, werden erst Monate später nachgetragen, so dass man gar keinen Überblick mehr hat...
Und ich bin ganz schön verärgert, da viel Zeit flöten gegangen ist und es damals ja auf meinen Wunsch hin umgestellt worden ist... Echt ätzend!
Grüße Grummelchen
Ich habe 2007 bei meiner Arbeitsstelle angefangen. Damals durfte man vom 8.30-19 Uhr stempeln. Nach ein paar Monaten bin ich zu meinem Chef gegangen und habe gebeten, die Zeiten nach vorne zu verlängern. Er gab sein OK, dass wir Ärzte von 7.00-19.00 Uhr stempeln dürfen, hat zugleich eine Dienstanweisung an die Verwaltung geschrieben, dass diese das Programm umändern.
Bereits seit langer Zeit hatte ich das Gefühl, dass es nicht stimmt... Nun gut, aber der Chef hatte es ja so weitergegeben und da ich immer zwischen 8 und 8.30 kam, hatte ich nie so den Überblick.
Heute rief die Chefarztsekretärin an und meinte, dass sie festgestellt habe, dass mein Zeitkonto nicht umgeändert worden sei (obwohl ICH ja den Antrag gestellt habe). Die Frau der Verwaltung könne dieses nur ab Februar umstellen, alles, was zuvor war, ginge nicht mehr. (Wahrscheinlich zu anstrengend, da die Leute der Verwaltung extrem langsam und genervt sind).
Nun gut, die Chefarztsekretärin wollte dies nun vorerst mit dem Chef klären.
Meine Frage nur: hab ich den rechtlichen Anspruch, dass mir das noch gut geschrieben wird?
Viele werden sich nun denken, mensch, wie kann man sowas nicht merken. Aber unsere Stempeluhren sind kompliziert, d.h. Tage, an denen man krank ist bzw. Fortbildung oder Nachtdienst hat, werden erst Monate später nachgetragen, so dass man gar keinen Überblick mehr hat...
Und ich bin ganz schön verärgert, da viel Zeit flöten gegangen ist und es damals ja auf meinen Wunsch hin umgestellt worden ist... Echt ätzend!
Grüße Grummelchen