Dr.Hope
07.02.2009, 17:01
Hallo zusammen,
Ich dachte mir ich fasse an dieser Stelle mal aktuell die Informationen über die Wartesemester zusammen, da ja in verschiedenen Beiträgen öfter fragen dazu gestellt werden. Ich persönlich beschäftige mich seit nun 4,5 Jahren immer wieder mit diesem Thema, also dann:
(Stand Februar 2009)
Weiterführende Informationen, sowie die EINZIGE Möglichkeit sich offiziell um einen Studienplatz für Medizin/Zahnmedizin in Deutschland zu bewerben ist die offizielle Internetseite der
"Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)" -> www.zvs.de
Wartesemester...
Was sind Wartesemester?
Als Wartesemester bezeichnet man die Semester, die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vergangen sind, OHNE dass man an einer deutschen Universität studiert hat.
Beispiel: Man erwirbt im August 2008 sein Abitur und bewirbt sich damit
zum Wintersemester 2008/2009 um einen Studienplatz, so hat man
zu dieser Zeit noch null Wartesemester (WS).
Bewirbt man sich dann wieder zum Wintersemester 2009/2010,
dann hat man, sofern man in der Zwischenzeit nicht irgendetwas
anderes in Deutschland studiert hat, zwei Wartesemester.
Muss man sich immer wieder bewerben um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
Nein! Wartesemester werden automatisch zurückverfolgt, wenn man sich bewirbt anhand des in der Hochschulzugangsberechtigung Datums des Zeugniserwerbs.
Setzt man also einige Semester aus, ohne sich zu bewerben, dann werden die Wartesemester trotzdem weitergezählt.
Je mehr Wartesemester ich habe umso besser wird meine Durchschnittsnote!
FALSCH! Diese Aussage ist ein weit verbreiteter Mythos! Die Durchschnittsnote verbessert sich NICHT, wenn man länger wartet. Jemand der sein Abitur mit 3,0 besteht wird NICHT irgendwann, wenn er lange genug gewartet hat, bei der Bewerbung behandelt als hätte er einen Schnitt von 1,0.
Wenn ich eine bessere Note habe dann brauche ich weniger Wartesemester als jemand der einen schlechteren Notendurchschnitt hat als ich!
Die Aussage stimmt so auch nur sehr bedingt.
Wenn in einem Semester z.B. 10 Wartesemester und ein Durchschnitt von 2,8 gefordert sind, (siehe www.zvs.de )
dann muss man in der Wartezeitquote MINDESTENS die geforderten Wartesemester vorweisen. Hat man genau die geforderte Zahl an Wartesemestern, dann muss man zusätzlich den geforderten Schnitt vorweisen. Hat man mehr als die geforderten Wartesemester, dann entfällt die Anforderung der Durchschnittsnote.
Beispiel:
Julia hat 10 Wartesemester und einen Durchschnitt von 2,7
--> Julia erhält über die Wartezeitquote einen Studienplatz
Frank hat 9 Wartesemester und einen Durchschnitt von 1,8
--> Frank erhält über die Wartezeitquote KEINEN Studienplatz
obwohl er einen besseren Schnitt hat als Julia. Seine Chancen
sind eher im AdH oder in der Abiturbestenquote
Franka hat 10 Wartesemester und einen Durchschnitt von von 2,9
--> Franke erhält über die Wartezeitquote KEINEN Studienplatz
obwohl sie die erforderlichen Wartesemester hat, fehlt ihr der
zusätzlich erforderliche Notendurchschnitt.
Thomas hat 11 Wartesemester und einen Durchschnitt von 3,0
--> Thomas erhält über die Wartezeitquote einen Studienplatz,
obwohl er den Durchschnitt nicht hat, da er MEHR
Wartesemester hat, als mindestens gefordert waren (10).
Hat man mehr Wartesemester als von der ZVS gefordert, dann entfällt die zusätzliche Anforderung des Notendurchschnitts.
Wie viel Prozent der Studienplätze werden über Wartezeitquote vergeben?
Die Aufteilung lautet wie folgt:
20% der Studienplätze gehen an die Abiturbestenquote
20% der Studienplätze gehen an die Wartesemesterquote
60% der Studienplätze gehen an das Auswahlverfahren der Hochschulen
Alle Plätze die in Quote nicht vergeben werden landen in der Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Plätze die dort nicht vergeben werden, werden verlost. (Siehe Thread hier im Forum)
Ist die Menge der geforderten Wartesemester in jedem Jahr gleich?
Nein, leider nicht! Die Höhe der Wartesemester wird jedes Semester neu festgelegt. Sie richtet sich nach der Menge der Bewerber (und deren bereits gesammelter Wartesemester) sowie der Menge der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Momentan steigt die Zahl der benötigten Wartesemester in Deutschland stetig an.
Semester (nur WS)...2004.....2005.....2006......2007.....2008
Wartesemester:..........6..........8..........8... .......8..........10
(Wird fortgesetzt...)
Sollten noch Fragen aufkommen dann werde ich sie in diesem Thread nach besten Wissen und Gewissen beantworten :-peng :-oopss :-wow
So long,
:-party
Ich dachte mir ich fasse an dieser Stelle mal aktuell die Informationen über die Wartesemester zusammen, da ja in verschiedenen Beiträgen öfter fragen dazu gestellt werden. Ich persönlich beschäftige mich seit nun 4,5 Jahren immer wieder mit diesem Thema, also dann:
(Stand Februar 2009)
Weiterführende Informationen, sowie die EINZIGE Möglichkeit sich offiziell um einen Studienplatz für Medizin/Zahnmedizin in Deutschland zu bewerben ist die offizielle Internetseite der
"Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen (ZVS)" -> www.zvs.de
Wartesemester...
Was sind Wartesemester?
Als Wartesemester bezeichnet man die Semester, die seit Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) vergangen sind, OHNE dass man an einer deutschen Universität studiert hat.
Beispiel: Man erwirbt im August 2008 sein Abitur und bewirbt sich damit
zum Wintersemester 2008/2009 um einen Studienplatz, so hat man
zu dieser Zeit noch null Wartesemester (WS).
Bewirbt man sich dann wieder zum Wintersemester 2009/2010,
dann hat man, sofern man in der Zwischenzeit nicht irgendetwas
anderes in Deutschland studiert hat, zwei Wartesemester.
Muss man sich immer wieder bewerben um Wartesemester angerechnet zu bekommen?
Nein! Wartesemester werden automatisch zurückverfolgt, wenn man sich bewirbt anhand des in der Hochschulzugangsberechtigung Datums des Zeugniserwerbs.
Setzt man also einige Semester aus, ohne sich zu bewerben, dann werden die Wartesemester trotzdem weitergezählt.
Je mehr Wartesemester ich habe umso besser wird meine Durchschnittsnote!
FALSCH! Diese Aussage ist ein weit verbreiteter Mythos! Die Durchschnittsnote verbessert sich NICHT, wenn man länger wartet. Jemand der sein Abitur mit 3,0 besteht wird NICHT irgendwann, wenn er lange genug gewartet hat, bei der Bewerbung behandelt als hätte er einen Schnitt von 1,0.
Wenn ich eine bessere Note habe dann brauche ich weniger Wartesemester als jemand der einen schlechteren Notendurchschnitt hat als ich!
Die Aussage stimmt so auch nur sehr bedingt.
Wenn in einem Semester z.B. 10 Wartesemester und ein Durchschnitt von 2,8 gefordert sind, (siehe www.zvs.de )
dann muss man in der Wartezeitquote MINDESTENS die geforderten Wartesemester vorweisen. Hat man genau die geforderte Zahl an Wartesemestern, dann muss man zusätzlich den geforderten Schnitt vorweisen. Hat man mehr als die geforderten Wartesemester, dann entfällt die Anforderung der Durchschnittsnote.
Beispiel:
Julia hat 10 Wartesemester und einen Durchschnitt von 2,7
--> Julia erhält über die Wartezeitquote einen Studienplatz
Frank hat 9 Wartesemester und einen Durchschnitt von 1,8
--> Frank erhält über die Wartezeitquote KEINEN Studienplatz
obwohl er einen besseren Schnitt hat als Julia. Seine Chancen
sind eher im AdH oder in der Abiturbestenquote
Franka hat 10 Wartesemester und einen Durchschnitt von von 2,9
--> Franke erhält über die Wartezeitquote KEINEN Studienplatz
obwohl sie die erforderlichen Wartesemester hat, fehlt ihr der
zusätzlich erforderliche Notendurchschnitt.
Thomas hat 11 Wartesemester und einen Durchschnitt von 3,0
--> Thomas erhält über die Wartezeitquote einen Studienplatz,
obwohl er den Durchschnitt nicht hat, da er MEHR
Wartesemester hat, als mindestens gefordert waren (10).
Hat man mehr Wartesemester als von der ZVS gefordert, dann entfällt die zusätzliche Anforderung des Notendurchschnitts.
Wie viel Prozent der Studienplätze werden über Wartezeitquote vergeben?
Die Aufteilung lautet wie folgt:
20% der Studienplätze gehen an die Abiturbestenquote
20% der Studienplätze gehen an die Wartesemesterquote
60% der Studienplätze gehen an das Auswahlverfahren der Hochschulen
Alle Plätze die in Quote nicht vergeben werden landen in der Quote des Auswahlverfahrens der Hochschulen. Plätze die dort nicht vergeben werden, werden verlost. (Siehe Thread hier im Forum)
Ist die Menge der geforderten Wartesemester in jedem Jahr gleich?
Nein, leider nicht! Die Höhe der Wartesemester wird jedes Semester neu festgelegt. Sie richtet sich nach der Menge der Bewerber (und deren bereits gesammelter Wartesemester) sowie der Menge der zur Verfügung stehenden Studienplätze. Momentan steigt die Zahl der benötigten Wartesemester in Deutschland stetig an.
Semester (nur WS)...2004.....2005.....2006......2007.....2008
Wartesemester:..........6..........8..........8... .......8..........10
(Wird fortgesetzt...)
Sollten noch Fragen aufkommen dann werde ich sie in diesem Thread nach besten Wissen und Gewissen beantworten :-peng :-oopss :-wow
So long,
:-party